Baubewilligung in Volketswil (ZH)
Bauvorschriften in Volketswil pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Volketswil extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3.5 m Art. 24, Art. 25 Abs. 1 BZR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Volketswil
Nutzung10
Zoneneinteilung Gemeinde Volketswil
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kern-, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungszonen. Die Zonenzugehörigkeit bestimmt, was auf einem Grundstück gebaut und genutzt werden darf.
Quelle: Art. 1 BZR
Nutzweise in den Wohnzonen
In Wohnzonen W1/30–W2/35 sind nichtstörende Betriebe bis max. 1/4 der Nutzfläche zulässig, in W2/45 und W3/55 bis max. 1/3. Sexgewerbliche Salons sind in allen Wohnzonen verboten.
Quelle: Art. 20 BZR
Nutzweise Wohn- und Gewerbezonen
In den Wohn- und Gewerbezonen WG2/45 und WG3/55 sind neben Wohnnutzungen auch Büros, Handels-, Dienstleistungs- und gewerbliche Betriebe nicht störender und mässig störender Art zulässig.
Quelle: Art. 23 BZR
Nutzweise Zentrumszone
In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, mässig störendes Gewerbe und öffentliche Bauten zulässig. Reine Wohnnutzung im unüberbauten Teil ist nicht gestattet.
Quelle: Art. 16 BZR
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen, öffentliche Bauten und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Ziel ist die Erhaltung der historischen Ortskerne.
Quelle: Art. 4 BZR
Zulässigkeit von Arealüberbauungen
Arealüberbauungen sind in den Zonen Z, W2/45, W3/55 und WG3/55 überall zulässig. In W2/35 und WG2/45 nur in speziell bezeichneten Gebieten. Mindestfläche 4000–5000 m².
Quelle: Art. 32 BZR · Wert: 4000 m2
Bauliche Veränderungen in der Quartiererhaltungszone
Bestehende Bauvolumen dürfen um- und ausgebaut werden. Erweiterungen dürfen das bestehende oberirdische Bauvolumen (Stand 1. Nov. 1997) um max. 20% vergrössern.
Quelle: Art. 14bis Abs. 4 BZR · Wert: 20 %
Nutzweise Quartiererhaltungszone
Die Quartiererhaltungszone entspricht in der Nutzweise den Wohnzonen. Nichtstörende Betriebe sind bis max. 1/3 der Gesamtnutzfläche zulässig. Sexgewerbliche Salons sind verboten.
Quelle: Art. 14bis Abs. 2 BZR
Nutzweise Industriezonen
In Industriezonen sind industrielle und gewerbliche Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Einkaufszentren über 2000 m² Verkaufsfläche nur in speziell bezeichneten Gebieten.
Quelle: Art. 25 BZR · Wert: 2000 m2
Kinderspiel- oder Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel- oder Ruheflächen zu erstellen. Für Wohnungen mit 3+ Zimmern sollten diese min. 20% der Wohnfläche umfassen.
Quelle: Art. 42 BZR · Wert: 20 %
Gestaltung9
Terraingestaltung (allgemein)
Das massgebende Terrain darf ausserhalb der Kernzonen um höchstens 1,5 m verändert werden. Ausgenommen sind Abgrabungen für Garagenzufahrten und Hauszugänge.
Quelle: Art. 40bis BZR · Wert: 1.5 m
Fassaden- und Dachgestaltung Kernzone I
Bauten müssen sich dem Erscheinungsbild der Nachbarbauten anpassen. Hauptgebäude benötigen Satteldächer, Dachflächenfenster sind auf max. 1,5% der Dachfläche beschränkt.
Quelle: Art. 10 Abs. 3-7 BZR · Wert: 1.5 %
Dachgestaltung in Wohn- und Gewerbezonen
In den Zonen W2/45, W3/55, WG2/45 und WG3/55 sind grundsätzlich nur Schrägdächer mit max. 45° Neigung oder Flachdächer zulässig. Abweichungen benötigen ein Fachgutachten.
Quelle: Art. 40ter BZR · Wert: 45 °
Bauweise in den Kernzonen (allgemein)
Bauten in Kernzonen müssen sich in Ausmass und Proportionen der herkömmlichen Bauweise anpassen. Dächer in Kernzone I sind mit Tonziegeln einzudecken, Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss zulässig.
Quelle: Art. 5 BZR
Terraingestaltung in der Kernzone I
Terrainveränderungen sind in der Kernzone I grundsätzlich nicht gestattet. Geringfügige Veränderungen bis max. 1,0 m können bewilligt werden.
Quelle: Art. 10 Abs. 1 BZR · Wert: 1 m
Fassaden- und Fenstergestaltung Kernzone II
Fassaden sind in Sichtmauerwerk, verputztem Mauerwerk oder Holz auszuführen. Fenster müssen hochrechteckig sein und dürfen max. 35% der Fassadenfläche ausmachen.
Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 35 %
Terrassenhäuser
Terrassenhäuser sind in den Zonen W2/35 und W2/45 gestattet. Es sind max. 5 Stufen zulässig, wobei max. 2 Geschosse senkrecht übereinander liegen dürfen.
Quelle: Art. 36 BZR · Wert: 5
Reklamen in den Kernzonen
Reklameanlagen in Kernzonen sind stark eingeschränkt: keine blendenden oder bewegten Anlagen, freistehende Reklamen max. 1,8 m², Fassadenreklamen max. 1,2 m².
Quelle: Art. 8 BZR · Wert: 1.8 m2
Aussenantennen
Empfangsanlagen sind an ortsbaulich wichtigen Hausfassaden sowie auf das Ortsbild prägenden Hausdächern nicht zulässig, auch wenn sie kleiner als 0,8 m sind.
Quelle: Art. 39 BZR · Wert: 0.8 m
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen
Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung ist im Zonenplan ersichtlich und bestimmt die zulässigen Lärmimmissionen.
Quelle: Art. 2 BZR
Parkplätze & Verkehr7
Normbedarf Parkplätze Wohnen
Für Wohnungen ist 1 Parkplatz pro Wohnung vorgeschrieben. Bei Wohnungen über 80 m² gilt 1 PP pro 80 m² anrechenbare Fläche. Zusätzlich 1 Besucherparkplatz pro 4 Wohnungen.
Quelle: Art. 4 Parkplatz-Verordnung · Wert: 80 m2
Pflicht zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen
Die Anzahl der notwendigen Fahrzeugabstellplätze richtet sich nach der kommunalen Parkplatz-Verordnung. Die Berechnung basiert auf den anrechenbaren Flächen oder der Anzahl Arbeitsplätze.
Quelle: Art. 38 BZR, Art. 3 Parkplatz-Verordnung
Reduktion Parkplätze nach ÖV-Erschliessungsqualität
Je nach ÖV-Güteklasse (B bis D) kann die Anzahl Pflichtparkplätze reduziert werden. Bei Güteklasse B: Bewohner min. 70%, Beschäftigte min. 40–60%, Besucher min. 55–75%.
Quelle: Art. 5 Parkplatz-Verordnung · Wert: 70 %
Lage und Gestaltung der Abstellplätze
Abstellplätze müssen direkt zugänglich sein. Bei Arealüberbauungen sind min. 2/3 der Pflichtparkplätze in Garagen oder unterirdisch anzulegen. Nützliche Entfernung max. 150 m.
Quelle: Art. 10, Art. 11 Parkplatz-Verordnung · Wert: 150 m
Veloabstellplätze in Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern sind Abstellflächen für Zweiräder von mind. 2,0 m² pro 80 m² anrechenbare Fläche vorzusehen, mindestens aber 1 Veloabstellplatz pro Wohnung.
Quelle: Art. 13 Parkplatz-Verordnung · Wert: 2 m2
Normbedarf Parkplätze Gewerbe und Dienstleistungen
Für publikumsintensive Betriebe gilt 1 PP pro 80 m² AF, für publikumsorientierte 1 PP pro 150 m² AF, für Büroflächen 1 PP pro 300 m² AF. Mindestens 0,5 PP pro Arbeitsplatz.
Quelle: Art. 4 Parkplatz-Verordnung · Wert: 80 m2
Gefälle von Garagenrampen und Ausfahrten
Ausfahrten und Garagenrampen dürfen ein Gefälle von maximal 15% nicht überschreiten.
Quelle: Art. 12 Abs. 2 Parkplatz-Verordnung · Wert: 15 %
Umwelt & Gewässer2
Baumschutz, Begrünung Flachdächer, Grünflächenziffer
In bezeichneten Bereichen ist der Baumbestand zu schonen und zu ersetzen. Flachdächer sind angemessen zu begrünen, sofern sie nicht als Terrassen genutzt werden.
Quelle: Art. 35 BZR
Aussichtsschutz
In bestimmten Lagen (Gugel, Huzlen, Egg) ist die Aussicht zu bewahren. Die bezeichneten horizontalen und vertikalen Sektoren sind von Gebäuden, Mauern sowie Bäumen und Sträuchern freizuhalten.
Quelle: Art. 34 BZR
Verfahren & Gebühren1
Kommunaler Mehrwertausgleich
Bei Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 25% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freigrenze beträgt 2'000 m².
Quelle: Art. 39b BZR · Wert: 25 %
Steuern & Bevölkerung in Volketswil
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Volketswil
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Volketswil
Gemeindeverwaltung Volketswil
Website BauamtNützliche Links für Volketswil
- Baureglement Volketswil (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Volketswil
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Volketswil
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Volketswil
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Volketswil
Wie hoch darf ich in Volketswil bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Volketswil hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Volketswil festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Volketswil?
Der Mindestgrenzabstand in Volketswil variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Art. 24, Art. 25 Abs. 1 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Volketswil?
Der Steuerfuss in Volketswil beträgt 101% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 46). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 70'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Volketswil erreichbar?
Das nächste Zentrum von Volketswil ist Uster (13 Min. Auto, 29 Min. ÖV). Zürich ist in 26 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Volketswil?
Das Baureglement von Volketswil ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=2045. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Volketswil?
Die Baubewilligung in Volketswil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Volketswil und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Volketswil (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=2045). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).