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Baubewilligung in Villmergen ()

Kanton ·PLZ 5605·BFS 4080

Die Bauvorschriften für Villmergen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Villmergen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss102%Kanton Ø 105.5% · Rang 61
Einwohner8'324Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Villmergen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Wohlen (AG)
10'25'
Lenzburg
17'30'
Suhr
28'47'
Zürich
43'62'
Luzern
59'73'
Basel
60'87'

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Dintikon
10'25'
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Sarmenstorf
12'23'
Hendschiken
12'24'
Uezwil
13'50'

Zuständige Behörde in Villmergen

Nützliche Links für Villmergen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Villmergen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Villmergen?

Der Steuerfuss in Villmergen beträgt 102% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 61). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Villmergen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Villmergen ist Wohlen (AG) (10 Min. Auto, 25 Min. ÖV). Zürich ist in 43 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Villmergen?

Das Baureglement von Villmergen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Villmergen?

Die Baubewilligung in Villmergen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Villmergen und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Villmergen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).