Baubewilligung in Unteriberg ()
Bauvorschriften in Unteriberg pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Unteriberg extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Unteriberg
Nutzung5
Nutzung in den Wohnzonen W1 und W2
In den Wohnzonen W1 und W2 sind ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Nur nicht störende Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe sind zugelassen.
Quelle: Art. 38 BZR
Nutzung in der Kernzone
Die Kernzone ist für Wohn-, Laden-, Gewerbe-, Geschäfts- und Gastgewerbebauten bestimmt. Der Einordnung der Bauten ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Quelle: Art. 37 BZR
Kinderspielplätze bei Mehrfamilienhäusern
Bei Neubauten mit mindestens 5 Wohnungen sind besonnte Kinderspielplätze mit mindestens 15% der Wohngeschossfläche anzulegen. Ersatzabgabe beträgt Fr. 50 pro m².
Quelle: Art. 16 BZR · Wert: 15 %
Nutzung in der Wohn- und Gewerbezone
In der WG sind neben Wohnbauten nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. In der WG 'Dräck' muss der Gewerbeanteil mindestens 30% betragen; reine Wohnnutzung ist nicht erlaubt.
Quelle: Art. 39 BZR · Wert: 30 %
Nutzung in der Industrie- und Gewerbezone
Die I/G-Zone ist für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Lagerhallen bestimmt. Wohnungen sind nur für standortgebundenes Personal gestattet.
Quelle: Art. 40 BZR
Gestaltung5
Dachneigung und Dachvorsprünge
Giebeldächer müssen eine Dachneigung von 20° bis 45° aufweisen. Flachdachbauten sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Angemessene Dachvorsprünge sind vorzusehen.
Quelle: Art. 12 / Art. 11 Abs. 3 BZR · Wert: 20 °
Gestaltungsgrundsatz Orts- und Landschaftsbild
Alle Bauten müssen sich hinsichtlich Gesamterscheinung, Proportionen und Materialien gut ins Orts- und Landschaftsbild einfügen. Reihenhäuser sind auf maximal 4 Einheiten beschränkt.
Quelle: Art. 11 BZR
Schneefänger und Dachrinnen
An Strassen stehende Gebäude müssen Dachrinnen und Fallrohre haben. Schrägdächer, die weniger als 4.5 m vom Strassenrand entfernt sind, benötigen Schneefänger.
Quelle: Art. 23 BZR · Wert: 4.5 m
Erhöhte Gestaltungsanforderungen in der Tourismuszone
Grossmassstäbliche Bauten in den Tourismuszonen TA/TB/TC müssen erhöhte Gestaltungsanforderungen erfüllen und sich besonders gut ins Landschaftsbild einfügen. Die Einhaltung ist durch ein unabhängiges Fachgutachten nachzuweisen.
Quelle: Art. 43ter Abs. 5-6 BZR
Abgrabungen
Geringfügige Abgrabungen sind zulässig, sofern eine gute Umgebungsgestaltung gewährleistet ist.
Quelle: Art. 34 BZR
Lärmschutz2
Lärmempfindlichkeitsstufen nach Zone
Jede Zone ist einer Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) gemäss LSV zugeordnet: Wohnzonen W1/W2 ES II, Kernzone/WG/I/G ES III, Sonderzone Ochsenboden ES IV.
Quelle: Art. 17 / Art. 35 Abs. 2 BZR
Immissionen und Störungsgrad von Betrieben
In Wohnzonen sind nur nicht störende Betriebe zugelassen. Mässig störende Betriebe sind in gemischten Zonen erlaubt. Stark störende Betriebe sind generell nicht zugelassen.
Quelle: Art. 18 BZR
Parkplätze & Verkehr1
Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen
Bei Neubauten sind Autoabstellplätze auf privatem Grund zu erstellen. Bei Gewerbebauten gilt 1 Platz pro 50 m² anrechenbare Geschossfläche. Die Ersatzabgabe beträgt Fr. 6'000 pro Parkplatz.
Quelle: Art. 19 BZR · Wert: 6000 CHF
Umwelt & Gewässer3
Bauverbot in Gefahrengebieten
Gebiete, die durch Rutschungen, Überschwemmungen, Lawinen oder Steinschlag gefährdet sind, dürfen nicht überbaut werden. Massgebend ist der Gefahrenzonenbericht von 1989.
Quelle: Art. 13 Abs. 2 / Art. 35 Abs. 1 BZR
Gewässerraumzone (GRZ)
In der Gewässerraumzone sind nur Bauten für Massnahmen am Gewässer zulässig. Bestehende Bauten dürfen erneuert werden. Eine gewässergerechte Ufervegetation ist zu erhalten.
Quelle: Art. 51bis BZR
Grundwasserschutzareal
Im Grundwasserschutzareal gelten die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen des Gewässerschutzes.
Quelle: Art. 50 BZR
Verfahren & Gebühren3
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Alle Bauten und Anlagen benötigen eine behördliche Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind u.a. auch Terrainveränderungen und Stützmauern über 1 m Höhe sowie Reklamen.
Quelle: Art. 55 BZR · Wert: 1 m
Baureife und Erschliessung
Ein Grundstück ist baureif, wenn es über eine hinreichende Zufahrt sowie ausreichende Wasser-, Energie- und Abwasserversorgung verfügt. Erschliessungsanlagen müssen bei Baubeginn erstellt sein.
Quelle: Art. 10 BZR
Gestaltungsplan – Voraussetzungen und Mindestfläche
Gestaltungspläne können in allen Bauzonen erlassen werden. Die Mindestfläche beträgt in der Kernzone 1'500 m² und in übrigen Zonen 3'000 m². Bei Gestaltungsplan kann die Überbauungsziffer erhöht werden.
Quelle: Art. 52 BZR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Unteriberg
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Unteriberg
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Unteriberg
Nützliche Links für Unteriberg
- Baureglement Unteriberg (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Unteriberg
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Unteriberg
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Unteriberg
Wie hoch darf ich in Unteriberg bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Unteriberg hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Unteriberg festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Unteriberg?
Der Steuerfuss in Unteriberg beträgt 155% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 13). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 54'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Unteriberg erreichbar?
Das nächste Zentrum von Unteriberg ist Einsiedeln (24 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in 59 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Unteriberg?
Das Baureglement von Unteriberg ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3938. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Unteriberg?
Die Baubewilligung in Unteriberg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Unteriberg und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Unteriberg und des Kantons .
Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Unteriberg (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3938). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).