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Baubewilligung in Treiten ()

Kanton ·PLZ 3226·BFS 500

Bauvorschriften in Treiten pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Treiten extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG
Dorfkern
Gewerbe/Industrie3 m
Art. 47 BZR

Weitere Bauvorschriften in Treiten

Nutzung6

Wohnzonen W1 und W2

Die Wohnzonen sind ausschliesslich der Wohnnutzung vorbehalten. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe II. Die baupolizeilichen Masse sind in Art. 47 geregelt.

Quelle: Art. 40 BZR

Wohn-Gewerbezone WG2

In der Wohn-Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 41 BZR

Gewerbezone G

In der Gewerbezone sind nur Gewerbebauten erlaubt. Betriebsnotwendige Wohnungen sind unter Auflagen zulässig. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Quelle: Art. 42 BZR

Dorfkernzone DK

Die Dorfkernzone ist für Landwirtschaft, Dienstleistungen, Gewerbe, Läden und Wohnen bestimmt. Industriebauten und störende Anlagen sind verboten. Es gilt offene Bauweise.

Quelle: Art. 43 BZR

Landschaftsschutzgebiete – Baubeschränkungen

In Landschaftsschutzgebieten gilt ein Bauverbot. Ausnahmen gelten für standortgebundene Bauten und landwirtschaftliche Zweckbauten bis 150 m² Grundfläche. Glas- und feste Plastikbauten sind verboten.

Quelle: Art. 51 BZR · Wert: 150 m2

Freihaltegebiete

In Freihaltegebieten gilt grundsätzlich Bauverbot. Ausnahmen gelten für Kleinbauten wie Bienenhäuser und Unterstände bis 15 m² Grundfläche und 2.50 m Fassadenhöhe.

Quelle: Art. 46 BZR · Wert: 15 m2

Gestaltung6

Dachgestaltung

Bei Hauptgebäuden in Wohn- und Gewerbezonen sind Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- oder Pultdächer vorgeschrieben. Die Dachneigung muss zwischen 25° und 45° liegen. Flachdächer sind verboten.

Quelle: Art. 35 BZR · Wert: 25 °

Ortsbildschutzperimeter

Im Ortsbildschutzperimeter gelten besondere Vorschriften zum Schutz des historischen Dorfbildes. Fassaden, Dächer, Dachaufbauten und Freiräume unterliegen strengen Gestaltungsanforderungen und einer Bewilligungspflicht.

Quelle: Art. 49 BZR

Dachaufbauten im Ortsbildschutzperimeter – Maximalmasse

Im Ortsbildschutzperimeter gelten strenge Masse für Dachaufbauten: Spitzlukarnen max. 1.90 m Firsthöhe und 1.35 m Breite, Schleppgauben max. 1.20 m Höhe und 2.00 m Breite, liegende Dachflächenfenster max. 0.80 × 1.20 m.

Quelle: Art. 49 Abs. 6 BZR · Wert: 1.9 m

Dachaufbauten (Lukarnen, Dachflächenfenster)

Lukarnen, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster sind erlaubt, dürfen aber nicht näher als 60 cm an First, Traufe oder Ortgang liegen und zusammen nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge ausmachen.

Quelle: Art. 36 BZR · Wert: 0.6 m

Gebäudestellung und Firstrichtung

Neubauten sind parallel oder rechtwinklig zur Strasse bzw. zur Falllinie des Hanges zu stellen. In überbauten Gebieten ist die Stellung der Umgebung anzupassen.

Quelle: Art. 33 BZR

Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen

Die Umgebung von Gebäuden muss sich gut in Landschaft und Siedlung einordnen. Terrainveränderungen und Stützmauern sind unauffällig zu gestalten. Umgebungsarbeiten müssen innert 18 Monaten nach Bauabnahme abgeschlossen sein.

Quelle: Art. 12 BZR · Wert: 18 Monate

Lärmschutz1

Lärmschutz / Empfindlichkeitsstufen

Für den Lärmschutz gilt die Lärmschutzverordnung des Bundes. Die Empfindlichkeitsstufen sind zonenweise festgelegt (Wohnzonen ES II, Wohn-Gewerbe- und Gewerbezonen ES III).

Quelle: Art. 38a BZR

Parkplätze & Verkehr1

Flächen für die Parkierung

Für Autoparkplätze und Zweiradabstellflächen gilt die Parkplatznorm der kantonalen Bauverordnung (Art. 50 BauV).

Quelle: Art. 13 BZR

Umwelt & Gewässer1

Altlasten – Deponie Buchholz

Bei Bauvorhaben im Bereich der alten Deponie Buchholz müssen die Baugesuchsakten dem Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft zugestellt werden.

Quelle: Art. 38b BZR

Verfahren & Gebühren4

Baubewilligungspflicht

Vor Baubeginn muss für alle Gebäude und Anlagen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Begehbare Kunststofftunnels sind im ganzen Gemeindegebiet baubewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 5 BZR

Geltungsbereich des Baureglements

Das Baureglement gilt zusammen mit dem Zonenplan für das gesamte Gemeindegebiet von Treiten und bildet die baurechtliche Grundordnung.

Quelle: Art. 1 BZR

Bauen in Gefahrengebieten

Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung wird die kantonale Fachstelle beigezogen. Im gelben Gefahrengebiet wird der Bauherr auf die Gefahr hingewiesen.

Quelle: Art. 65b BZR

Archäologische Bodenfunde

Bei archäologischen Funden während Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Baupolizeibehörde sowie der Archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen.

Quelle: Art. 58 BZR

Steuern & Bevölkerung in Treiten

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss140%Kanton Ø 170.8% · Rang 19
Einwohner436Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 58'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Treiten

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Laténa
24'37'
Lyss
27'52'
Köniz
30'58'
Bern
27'40'
Neuchâtel
29'38'
Biel/Bienne
34'41'

Umliegende Gemeinden

Brüttelen
7'10'
Finsterhennen
8'10'
Müntschemier
9'11'
Siselen
9'11'
Ins
11'10'
Hagneck
12'17'

Zuständige Behörde in Treiten

Nützliche Links für Treiten

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Treiten

Wie hoch darf ich in Treiten bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Treiten hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Treiten festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Treiten?

Der Mindestgrenzabstand in Treiten variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3 m (Art. 47 BZR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Treiten?

Der Steuerfuss in Treiten beträgt 140% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 58'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Treiten erreichbar?

Das nächste Zentrum von Treiten ist Laténa (24 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Treiten?

Das Baureglement von Treiten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/50001/4883/Baureglement.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Treiten?

Die Baubewilligung in Treiten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Treiten und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Treiten und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Treiten (https://oerebfiles.apps.be.ch/50001/4883/Baureglement.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).