Baubewilligung in Seuzach (ZH)
Bauvorschriften in Seuzach pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Seuzach extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | 6 m3/m2 Art. 20 BZO | — |
Weitere Bauvorschriften in Seuzach
Nutzung8
Zonenübersicht und Empfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet ist in Kern-, Zentrums-, Wohn-, Gewerbe- und öffentliche Bauzonen sowie weitere Zonen eingeteilt, denen Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II oder III) zugeordnet sind.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise Gewerbezone
In der Gewerbezone sind Handels- und Dienstleistungsgewerbe zulässig, stark störende Betriebe jedoch nicht. Läden für Güter des täglichen Bedarfs dürfen maximal 400 m² Verkaufsfläche aufweisen.
Quelle: Art. 19 BZO · Wert: 400 m2
Nutzweise in der Kernzone
In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Läden sowie mässig störendes Gewerbe zulässig.
Quelle: Art. 7 BZO
Nutzweise und Bauweise Wohnzonen W1.1 und W1.3
In den Zonen W1.1 und W1.3 ist nicht störendes Gewerbe für maximal 1/3 des oberirdischen umbauten Raumes zulässig. Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximalen Gebäudelänge gestattet.
Quelle: Art. 11 BZO
Nutzweise und Bauweise Wohnzonen W1.6 und W2.2
In den Zonen W1.6 und W2.2 ist nicht störendes Gewerbe ohne Flächenbeschränkung zulässig. Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximalen Gebäudelänge gestattet.
Quelle: Art. 12 BZO
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG1.6 und WG2.2
In den Zonen WG1.6 und WG2.2 ist mässig störendes Gewerbe zulässig. Die Baumassenziffer darf um max. 0.2 m³/m² erhöht werden, sofern die Mehrfläche dauernd gewerblich genutzt wird.
Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 0.2 m3/m2
Mobilfunkantennen – Zonenpriorität
Sichtbare Mobilfunkanlagen sind in Gewerbezonen (1. Priorität), Zentrums- und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (2. Priorität) und übrigen Bauzonen (3. Priorität) zulässig. In Kernzonen sind sichtbare Anlagen ausgeschlossen.
Quelle: Art. 37a BZO
Erholungszone Ec – Sport und Freizeit
In der Erholungszone Ec sind Bauten für Sport und Freizeit zulässig (keine lärmempfindlichen Räume). Maximale Gebäudehöhe 7.5 m, Gebäudelänge 35 m, Überbauungsziffer 5%.
Quelle: Art. 24bis BZO · Wert: 7.5 m
Gestaltung5
Gestaltungsgrundsatz Kernzone
In der Kernzone müssen Bauten, Anlagen und Umschwung den ortstypischen Gebietscharakter wahren. Es gelten besondere Anforderungen an Kubatur, Fassaden, Dächer, Materialien und Umgebung.
Quelle: Art. 3 BZO
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern mit vier und mehr Familienwohnungen besteht eine Pflicht zur Anlage von Spiel- und Ruheflächen an besonnter Lage abseits vom Verkehr.
Quelle: Art. 31 BZO
Dachgestaltung in Zentrums- und Wohnzonen
Bei zwei Dachgeschossen sind Dachaufbauten und -einschnitte nur im ersten Dachgeschoss zugelassen.
Quelle: Art. 18 BZO
Bauweise in der Zentrumszone
In der Zentrumszone ist die geschlossene Bauweise bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
Quelle: Art. 9 BZO
Terrassenhäuser in der Zone W1.6
In der Zone W1.6 sind Terrassenhäuser und ähnliche Überbauungsarten mit einer Gesamtgebäudelänge bis zu 50.0 m zulässig. Die Bauten müssen besonders gut gestaltet sein.
Quelle: Art. 37 BZO · Wert: 50 m
Lärmschutz1
Lärmschutz in gelb bandierten Zonenteilen
In gelb bandierten Zonenteilen sind für neue Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte zu ergreifen. Im Gebiet Asp/Mettlen gelten besondere Fensterorientierungsvorschriften bis 200 m zur Autobahn A1.
Quelle: Art. 1 Abs. 4 BZO · Wert: 200 m
Energie1
Energieanforderungen bei Arealüberbauungen
Bei Arealüberbauungen darf der Heizenergiebedarf höchstens 90% des maximal zulässigen Energiebedarfs betragen. Maximal 70% des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser dürfen mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 34 Abs. 5 BZO · Wert: 90 %
Parkplätze & Verkehr5
Normbedarf Fahrzeugabstellplätze
Der Normbedarf an Parkplätzen ist nach Nutzung gestaffelt: Für Wohnen (EFH) 1 PP/EFH, für MFH 1 PP/Wohnung für Bewohner plus 1 PP/4 Wohnungen für Besucher. Für Gewerbe gelten flächenbezogene Werte.
Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 1 PP/Wohnung
Anpassungsfaktoren Parkplätze nach ÖV-Erschliessung
Die Anzahl Parkplätze wird je nach ÖV-Güteklasse angepasst. Bei Güteklasse C gilt für Bewohner ein Minimum von 80% und Maximum von 120% des Normbedarfs. Autoarme Nutzungen können mit Mobilitätskonzept weiter reduziert werden.
Quelle: Art. 39 BZO · Wert: 80 %
Veloabstellplätze bei Mehrfamilienhäusern und Geschäftshäusern
Bei Mehrfamilienhäusern, Wohnüberbauungen und Geschäftshäusern ist eine genügende Anzahl gut zugänglicher Veloabstellplätze zu erstellen. Die kantonale Wegleitung ist massgebend.
Quelle: Art. 42 BZO
Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder
Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnüberbauungen sind gut zugängliche, gemeinsame Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder vorzusehen.
Quelle: Art. 30 BZO
Lage und Gestaltung Abstellplätze
Abstellplätze müssen sich gut in die Umgebung einordnen. Offene Abstellplätze sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten.
Quelle: Art. 41 BZO
Umwelt & Gewässer1
Begrünung von Flachdächern
Aus ästhetischen und ökologischen Gründen kann das Begrünen von Flachdächern vorgeschrieben werden.
Quelle: Art. 36 BZO
Verfahren & Gebühren2
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
Für die Gebiete Pünten, Münzer, Habermark und Wisental besteht eine Pflicht zur Aufstellung eines Gestaltungsplans, der jeweils spezifische Anforderungen an Übergang, Gestaltung und Erschliessung sicherstellt.
Quelle: Art. 1 Abs. 3 BZO
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 2a BZO · Wert: 20 %
Steuern & Bevölkerung in Seuzach
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Seuzach
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Seuzach
Gemeindeverwaltung Seuzach
Website BauamtNützliche Links für Seuzach
- Baureglement Seuzach (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Seuzach
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Seuzach
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Seuzach
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Seuzach
Wie hoch darf ich in Seuzach bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Seuzach hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Seuzach festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Seuzach?
Der Steuerfuss in Seuzach beträgt 100% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 43). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 78'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Seuzach erreichbar?
Das nächste Zentrum von Seuzach ist Frauenfeld (21 Min. Auto, 46 Min. ÖV). Zürich ist in 37 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Seuzach?
Das Baureglement von Seuzach ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6108. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Seuzach?
Die Baubewilligung in Seuzach wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Seuzach und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Seuzach (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6108). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).