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Baubewilligung in Schwyz (SZ)

Kanton Schwyz·PLZ 6430·BFS 1372·16'000 Einwohner

Bauvorschriften in Schwyz pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Schwyz extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Schwyz

Nutzung7

Nutzung in Wohnzonen

In Wohnzonen sind ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Neben Wohnbauten sind nur Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe zugelassen.

Quelle: Art. 30 BZR

Erholungsflächen bei Wohnbauten

Bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen müssen gut besonnte Erholungsflächen von mindestens 15% der Bruttogeschossfläche angelegt werden. Parkplätze zählen nicht als Erholungsflächen.

Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 15 %

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

In WG-Zonen sind Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe neben Wohnbauten zulässig. Bei mindestens 20% Gewerbeanteil darf die Ausnützung um einen Fünftel und die Gebäudehöhe um 1–2 Meter überschritten werden.

Quelle: Art. 31 BZR · Wert: 20 %

Nutzung in der Gewerbezone

Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig.

Quelle: Art. 35 BZR

Nutzung in Kernzonen

Kernzonen umfassen alte Dorfkerne und sind für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Ihre Eigenart soll erhalten oder erweitert werden.

Quelle: Art. 28 BZR

Nutzung in der Industriezone

Die Industriezone ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig und müssen im Grundbuch angemerkt werden.

Quelle: Art. 33 BZR

Standorte für Mobilfunkanlagen

Mobilfunkanlagen sind primär in Industrie- und Gewerbezonen zu erstellen. In Wohn- und Schutzgebieten gelten erhöhte Anforderungen; nicht mehr genutzte Anlagen müssen entfernt werden.

Quelle: Art. 12bis BZR

Gestaltung1

Schutz des Orts- und Landschaftsbildes

Bauten müssen sich ins Landschafts-, Orts- und Quartierbild eingliedern. In Kernzonen, an Hanglagen und bei exponierten Bauten gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen.

Quelle: Art. 8 BZR

Lärmschutz2

Lärmempfindlichkeitsstufen

Jede Liegenschaft wird einer Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der Zonenart und dem Zonenplan.

Quelle: Art. 11 BZR

Immissionsgrade für Betriebe

Betriebe werden in drei Störungsgrade eingeteilt: nicht störend, mässig störend und stark störend. Die Einstufung bestimmt, in welchen Zonen ein Betrieb zulässig ist.

Quelle: Art. 12 BZR

Energie1

BGF-Bonus für Minergie-Standard

Gebäude mit Minergie-Standard erhalten einen BGF-Abzug von 20%, mit Minergie-P-Standard sogar 22%. Dies ermöglicht eine grössere Nutzfläche bei energieeffizienten Bauten.

Quelle: Art. 18 Abs. 2 lit. l BZR · Wert: 20 %

Parkplätze & Verkehr4

Pflichtparkplätze bei Wohnbauten

Pro Wohnung sind 1,5 Parkplätze vorgeschrieben (bei kleinen Wohnungen bis 80 m² und max. 2,5 Zimmern genügt 1 Platz). Zusätzlich sind 10% der Pflichtplätze als Besucherparkplätze auszuweisen.

Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 1.5 Parkplätze/Wohnung

Garagenvorplatz Mindesttiefe

Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5 Metern Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 Meter vor dem Strassenrand auf maximal 5% Gefälle reduziert werden.

Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 5 m

Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze

Wenn Pflichtparkplätze nicht auf dem eigenen Grundstück erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 8'000 pro fehlendem Parkplatz an die Gemeinde zu leisten.

Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 8000 CHF

Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen

Bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen müssen ausreichende Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder, Spielgeräte und Kehrrichtbehälter erstellt werden.

Quelle: Art. 10 BZR

Umwelt & Gewässer1

Baubeschränkungen in Gefahrenzonen

In Gefahrenzonen (rot/blau/gelb) gelten je nach Gefährdungsgrad unterschiedliche Baubeschränkungen. In der roten Zone (erhebliche Gefährdung) sind Bauten für Menschen und Tiere grundsätzlich verboten.

Quelle: Art. 44bis BZR

Verfahren & Gebühren5

Erforderliche Unterlagen für Baugesuche

Das Baugesuch muss auf amtlichem Formular mit Grundbuchauszug, Katasterplan, Grundrissplänen, Umgebungsplan, Kanalisationsplänen und Ausnützungsberechnung eingereicht werden.

Quelle: Art. 48 BZR

Ausnahmen von Bauvorschriften im Gestaltungsplan

Ein Gestaltungsplan kann von den normalen Bauvorschriften abweichen: Die Geschosszahl darf um 1 Geschoss, die Gebäudehöhe um 3 Meter und die Ausnützungsziffer um maximal 10% erhöht werden.

Quelle: Art. 47 BZR · Wert: 10 %

Zonen mit Gestaltungsplanpflicht

Bestimmte Gebiete sind im Zonenplan mit Gestaltungsplanpflicht belegt. Für diese Gebiete müssen vor dem Bauen Gestaltungspläne erarbeitet und genehmigt werden.

Quelle: Art. 27 BZR

Zuständige Baubewilligungsbehörde

Baubewilligungsbehörde ist die Baukommission. Baubewilligungen im Meldeverfahren werden durch die Abteilung Hochbau erteilt.

Quelle: Art. 49 BZR

Voraussetzungen für Gestaltungspläne

Gestaltungspläne sind in Kernzonen ab 1'500 m² Landfläche zulässig und setzen eine bessere Nutzung und Gestaltung als die Normalbauweise voraus. Kriterien sind u.a. Erschliessung, Parkierung, Aussenraum und Energiekonzept.

Quelle: Art. 45 BZR · Wert: 1500 m2

Steuern & Bevölkerung in Schwyz

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss175%Kanton Ø 153.3% · Rang 22
Einwohner16'514Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Schwyz

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Arth
19'34'
Küssnacht (SZ)
25'47'
Risch
26'60'
Luzern
39'70'
Zürich
51'85'
Winterthur
80'122'

Umliegende Gemeinden

Steinen
15'22'
Ingenbohl
15'20'
Lauerz
16'25'
Morschach
16'41'
Sattel
18'29'
Sisikon
18'26'

Zuständige Behörde in Schwyz

Gemeindeverwaltung Schwyz

Website Bauamt

Nützliche Links für Schwyz

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Schwyz

Wie hoch darf ich in Schwyz bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Schwyz hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Schwyz festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Schwyz?

Der Steuerfuss in Schwyz beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 22). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Schwyz erreichbar?

Das nächste Zentrum von Schwyz ist Arth (19 Min. Auto, 34 Min. ÖV). Zürich ist in 51 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Schwyz?

Das Baureglement von Schwyz ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3042. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Schwyz?

Die Baubewilligung in Schwyz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Schwyz und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Schwyz (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3042). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).