Baubewilligung in Schwyz (SZ)
Bauvorschriften in Schwyz pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Schwyz extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Schwyz
Nutzung7
Nutzung in Wohnzonen
In Wohnzonen sind ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Neben Wohnbauten sind nur Dienstleistungs- und gewerbliche Kleinbetriebe zugelassen.
Quelle: Art. 30 BZR
Erholungsflächen bei Wohnbauten
Bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen müssen gut besonnte Erholungsflächen von mindestens 15% der Bruttogeschossfläche angelegt werden. Parkplätze zählen nicht als Erholungsflächen.
Quelle: Art. 9 BZR · Wert: 15 %
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
In WG-Zonen sind Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe neben Wohnbauten zulässig. Bei mindestens 20% Gewerbeanteil darf die Ausnützung um einen Fünftel und die Gebäudehöhe um 1–2 Meter überschritten werden.
Quelle: Art. 31 BZR · Wert: 20 %
Nutzung in der Gewerbezone
Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig.
Quelle: Art. 35 BZR
Nutzung in Kernzonen
Kernzonen umfassen alte Dorfkerne und sind für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. Ihre Eigenart soll erhalten oder erweitert werden.
Quelle: Art. 28 BZR
Nutzung in der Industriezone
Die Industriezone ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen sind nur standortgebunden zulässig und müssen im Grundbuch angemerkt werden.
Quelle: Art. 33 BZR
Standorte für Mobilfunkanlagen
Mobilfunkanlagen sind primär in Industrie- und Gewerbezonen zu erstellen. In Wohn- und Schutzgebieten gelten erhöhte Anforderungen; nicht mehr genutzte Anlagen müssen entfernt werden.
Quelle: Art. 12bis BZR
Gestaltung1
Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
Bauten müssen sich ins Landschafts-, Orts- und Quartierbild eingliedern. In Kernzonen, an Hanglagen und bei exponierten Bauten gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen.
Quelle: Art. 8 BZR
Lärmschutz2
Lärmempfindlichkeitsstufen
Jede Liegenschaft wird einer Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der Zonenart und dem Zonenplan.
Quelle: Art. 11 BZR
Immissionsgrade für Betriebe
Betriebe werden in drei Störungsgrade eingeteilt: nicht störend, mässig störend und stark störend. Die Einstufung bestimmt, in welchen Zonen ein Betrieb zulässig ist.
Quelle: Art. 12 BZR
Energie1
BGF-Bonus für Minergie-Standard
Gebäude mit Minergie-Standard erhalten einen BGF-Abzug von 20%, mit Minergie-P-Standard sogar 22%. Dies ermöglicht eine grössere Nutzfläche bei energieeffizienten Bauten.
Quelle: Art. 18 Abs. 2 lit. l BZR · Wert: 20 %
Parkplätze & Verkehr4
Pflichtparkplätze bei Wohnbauten
Pro Wohnung sind 1,5 Parkplätze vorgeschrieben (bei kleinen Wohnungen bis 80 m² und max. 2,5 Zimmern genügt 1 Platz). Zusätzlich sind 10% der Pflichtplätze als Besucherparkplätze auszuweisen.
Quelle: Art. 13 BZR · Wert: 1.5 Parkplätze/Wohnung
Garagenvorplatz Mindesttiefe
Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5 Metern Tiefe vorzusehen. Ausfahrten müssen 3 Meter vor dem Strassenrand auf maximal 5% Gefälle reduziert werden.
Quelle: Art. 15 BZR · Wert: 5 m
Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze
Wenn Pflichtparkplätze nicht auf dem eigenen Grundstück erstellt werden können, ist eine Ersatzabgabe von Fr. 8'000 pro fehlendem Parkplatz an die Gemeinde zu leisten.
Quelle: Art. 14 BZR · Wert: 8000 CHF
Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
Bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen müssen ausreichende Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder, Spielgeräte und Kehrrichtbehälter erstellt werden.
Quelle: Art. 10 BZR
Umwelt & Gewässer1
Baubeschränkungen in Gefahrenzonen
In Gefahrenzonen (rot/blau/gelb) gelten je nach Gefährdungsgrad unterschiedliche Baubeschränkungen. In der roten Zone (erhebliche Gefährdung) sind Bauten für Menschen und Tiere grundsätzlich verboten.
Quelle: Art. 44bis BZR
Verfahren & Gebühren5
Erforderliche Unterlagen für Baugesuche
Das Baugesuch muss auf amtlichem Formular mit Grundbuchauszug, Katasterplan, Grundrissplänen, Umgebungsplan, Kanalisationsplänen und Ausnützungsberechnung eingereicht werden.
Quelle: Art. 48 BZR
Ausnahmen von Bauvorschriften im Gestaltungsplan
Ein Gestaltungsplan kann von den normalen Bauvorschriften abweichen: Die Geschosszahl darf um 1 Geschoss, die Gebäudehöhe um 3 Meter und die Ausnützungsziffer um maximal 10% erhöht werden.
Quelle: Art. 47 BZR · Wert: 10 %
Zonen mit Gestaltungsplanpflicht
Bestimmte Gebiete sind im Zonenplan mit Gestaltungsplanpflicht belegt. Für diese Gebiete müssen vor dem Bauen Gestaltungspläne erarbeitet und genehmigt werden.
Quelle: Art. 27 BZR
Zuständige Baubewilligungsbehörde
Baubewilligungsbehörde ist die Baukommission. Baubewilligungen im Meldeverfahren werden durch die Abteilung Hochbau erteilt.
Quelle: Art. 49 BZR
Voraussetzungen für Gestaltungspläne
Gestaltungspläne sind in Kernzonen ab 1'500 m² Landfläche zulässig und setzen eine bessere Nutzung und Gestaltung als die Normalbauweise voraus. Kriterien sind u.a. Erschliessung, Parkierung, Aussenraum und Energiekonzept.
Quelle: Art. 45 BZR · Wert: 1500 m2
Steuern & Bevölkerung in Schwyz
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Schwyz
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Schwyz
Gemeindeverwaltung Schwyz
Website BauamtNützliche Links für Schwyz
- Baureglement Schwyz (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Schwyz
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Schwyz
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Schwyz
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Schwyz
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Schwyz
Wie hoch darf ich in Schwyz bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Schwyz hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Schwyz festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Schwyz?
Der Steuerfuss in Schwyz beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 22). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Schwyz erreichbar?
Das nächste Zentrum von Schwyz ist Arth (19 Min. Auto, 34 Min. ÖV). Zürich ist in 51 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Schwyz?
Das Baureglement von Schwyz ist als PDF verfügbar unter: https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3042. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Schwyz?
Die Baubewilligung in Schwyz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Schwyz und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
bivy begleitet dein Bauprojekt in Schwyz
Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.
Weitere Gemeinden in der Nähe
Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.
Keine Gewähr
bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Schwyz und des Kantons Schwyz.
Keine Haftung
bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.
Externe Links
Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.
Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Schwyz (https://oereblex.sz.ch/api/attachments/3042). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).