Baubewilligung in Einsiedeln (SZ)
Bauvorschriften in Einsiedeln pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Einsiedeln extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 6 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 4 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 20 % Art. 49 Abs. 1 BauR | 30 m Art. 49 Abs. 1 BauR |
| W2 | 6 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 4 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 28 % Art. 49 Abs. 1 BauR | 30 m Art. 49 Abs. 1 BauR |
| W3 | 9 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 5 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 24 % Art. 49 Abs. 1 BauR | 40 m Art. 49 Abs. 1 BauR |
| W4 | 12 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 6 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 20 % Art. 49 Abs. 1 BauR | — |
| WG | 10 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 5 m Art. 49 Abs. 1 BauR | 24 % Art. 49 Abs. 1 BauR | — |
| Dorfkern | 16 m Art. 45 Abs. 3 BauR | 3 m Art. 45 Abs. 4 BauR | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 2 m Art. 50 Abs. 3 BauR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Einsiedeln
Gestaltung5
Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen
Alle Wohn- und Arbeitsräume müssen durch Fenster belichtet sein. Die Fensterfläche muss mindestens ein Zehntel der Bodenfläche betragen, mindestens aber 1 m².
Quelle: Art. 24 BauR · Wert: 10 %
Maximale Breite von Dachaufbauten
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf der untersten Nutzungsebene über dem Dachboden zulässig. Die zulässige Gesamtbreite beträgt maximal ein Drittel der Fassadenlänge des obersten Geschosses.
Quelle: Art. 18 Abs. 2 BauR · Wert: 33.3 %
Verbot von Mobilfunkantennen in Dorfkernzone
In der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen und an geschützten Objekten sind Mobilfunkantennen aus ästhetischen Gründen verboten.
Quelle: Art. 23 Abs. 2 BauR
Bewilligungspflicht für Antennen
Antennen und Richtstrahlanlagen aller Art sowie Parabolspiegel mit einem Durchmesser über 60 cm sind bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 21 Abs. 2 BauR · Wert: 60 cm
Bewilligungspflicht für Reklamen
Reklamen sind ab 1,5 m² Grösse bewilligungspflichtig. Fremdreklamen, Lichtreklamen und Warenautomaten sind alle bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 22 Abs. 2 BauR · Wert: 1.5 m2
Energie1
Anrechnung von Mauerstärken bei energieeffizientem Bauen
Bei Einhaltung des Minergie P-Standards oder vergleichbar werden Mauern nur bis zu einer Stärke von 35 cm an die anrechenbare Gebäudegrundfläche angerechnet.
Quelle: Art. 25 Abs. 2 BauR · Wert: 35 cm
Parkplätze & Verkehr10
Parkplatzbedarf für Wohnflächen
Pro 100 m² Wohnfläche ist 1 Abstellplatz für Bewohner und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1 PP/100m2
Parkplatzbedarf für kundenintensive Verkaufsgeschäfte
Pro 100 m² Geschossfläche sind 0,7 Abstellplätze für Beschäftigte und 4 Abstellplätze für Kunden erforderlich (z.B. Lebensmittel, Apotheke).
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 4 PP/100m2
Parkplatzbedarf für Dienstleistungsbetriebe mit Publikumsverkehr
Pro 100 m² Geschossfläche sind 1,5 Abstellplätze für Beschäftigte und 1,0 Abstellplätze für Kunden erforderlich. In der Dorfkernzone gilt ein um 50% reduzierter Bedarf.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1.5 PP/100m2
Parkplatzbedarf für Gewerbe/Industrie
Pro 100 m² Geschossfläche ist 1 Abstellplatz für Beschäftigte und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.
Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1 PP/100m2
Fahrradabstellplätze für Wohnnutzung
Pro 100 m² Wohnfläche sind 2,5 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 10% für Besucher zugänglich.
Quelle: Art. 33 Abs. 2 BauR · Wert: 2.5 Plätze/100m2
Garagenvorplatz
Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 15 m² anzulegen, damit ein Fahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.
Quelle: Art. 27 Abs. 3 BauR · Wert: 15 m2
Anteil Unterflurgaragen bei Parkplätzen
Mindestens 50% der Autoabstellplätze sind in Garagen, Einstellhallen oder Unterständen anzulegen (ausgenommen Gewerbe/Industrie).
Quelle: Art. 30 Abs. 7 BauR · Wert: 50 %
Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze
Wenn die erforderlichen Parkplätze nicht erstellt werden können, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 6'400.- pro Abstellplatz (Stand 2009, jährlich angepasst).
Quelle: Art. 32 Abs. 2 BauR · Wert: 6400 CHF
Fahrradabstellplätze für Gewerbe/Industrie
Pro 100 m² Gewerbefläche sind 0,2 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 50% für Besucher zugänglich.
Quelle: Art. 33 Abs. 2 BauR · Wert: 0.2 Plätze/100m2
Gefälle bei Garagenausfahrten
Nicht überdachte Garagenausfahrten dürfen höchstens 10% Gefälle aufweisen. 3 Meter vor dem Strassenrand ist das Gefälle auf 3% zu reduzieren.
Quelle: Art. 27 Abs. 2 BauR · Wert: 10 %
Umwelt & Gewässer3
Gewässerabstand
Der Gewässerabstand sichert den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer für natürliche Funktionen, Hochwasserschutz und Gewässernutzung.
Quelle: Art. 41 BauR
Nutzungseinschränkungen in der Gewässerraumzone
In der Gewässerraumzone dürfen nur Anlagen gemäss Gewässerschutzverordnung erstellt werden. Die Zone sichert den Gewässerraum für natürliche Funktionen und Hochwasserschutz.
Quelle: Art. 59a Abs. 1-2 BauR
Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohnungen sind zusammenhängende Erholungsflächen/Kinderspielplätze anzulegen. Die Fläche muss mindestens 15% der oberirdischen Geschossflächen betragen.
Quelle: Art. 26 Abs. 1, 3 BauR · Wert: 15 %
Verfahren & Gebühren2
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Planungsvorteile aus Auf- und Umzonungen mit Gestaltungsplanpflicht unterliegen einem Abgabesatz von 20%.
Quelle: Art. 15 Abs. 1 BauR · Wert: 20 %
Mindestfläche für Gestaltungspläne
Gestaltungspläne erfordern eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m², in der Dorfkernzone von mindestens 1'500 m².
Quelle: Art. 6 Abs. 1 BauR · Wert: 3000 m2
Steuern & Bevölkerung in Einsiedeln
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Einsiedeln
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Einsiedeln
Nützliche Links für Einsiedeln
- Baureglement Einsiedeln (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Einsiedeln
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Schwyz
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Einsiedeln
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Einsiedeln
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Einsiedeln
Wie hoch darf ich in Einsiedeln bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Einsiedeln hängt von der Wohnzone ab: W1: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W2: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W3: 9 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W4: 12 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), WG: 10 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), Dorfkern: 16 m (Art. 45 Abs. 3 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Einsiedeln festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Einsiedeln?
Der Mindestgrenzabstand in Einsiedeln variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W2: 4 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W3: 5 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W4: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), WG: 5 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), Dorfkern: 3 m (Art. 45 Abs. 4 BauR), Gewerbe/Industrie: 2 m (Art. 50 Abs. 3 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Einsiedeln?
Der Steuerfuss in Einsiedeln beträgt 190% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 26/30). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Einsiedeln erreichbar?
Das nächste Zentrum von Einsiedeln ist Richterswil (25 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in 47 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Einsiedeln?
Das Baureglement von Einsiedeln ist als PDF verfügbar unter: https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Einsiedeln?
Die Baubewilligung in Einsiedeln wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Einsiedeln (https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).