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Baubewilligung in Einsiedeln (SZ)

Kanton Schwyz·PLZ 8840·BFS 1301·16’200 Einwohner

Bauvorschriften in Einsiedeln pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Einsiedeln extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W16 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
4 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
20 %
Art. 49 Abs. 1 BauR
30 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
W26 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
4 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
28 %
Art. 49 Abs. 1 BauR
30 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
W39 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
5 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
24 %
Art. 49 Abs. 1 BauR
40 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
W412 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
6 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
20 %
Art. 49 Abs. 1 BauR
WG10 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
5 m
Art. 49 Abs. 1 BauR
24 %
Art. 49 Abs. 1 BauR
Dorfkern16 m
Art. 45 Abs. 3 BauR
3 m
Art. 45 Abs. 4 BauR
Gewerbe/Industrie2 m
Art. 50 Abs. 3 BauR

Weitere Bauvorschriften in Einsiedeln

Gestaltung5

Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen

Alle Wohn- und Arbeitsräume müssen durch Fenster belichtet sein. Die Fensterfläche muss mindestens ein Zehntel der Bodenfläche betragen, mindestens aber 1 m².

Quelle: Art. 24 BauR · Wert: 10 %

Maximale Breite von Dachaufbauten

Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf der untersten Nutzungsebene über dem Dachboden zulässig. Die zulässige Gesamtbreite beträgt maximal ein Drittel der Fassadenlänge des obersten Geschosses.

Quelle: Art. 18 Abs. 2 BauR · Wert: 33.3 %

Verbot von Mobilfunkantennen in Dorfkernzone

In der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen und an geschützten Objekten sind Mobilfunkantennen aus ästhetischen Gründen verboten.

Quelle: Art. 23 Abs. 2 BauR

Bewilligungspflicht für Antennen

Antennen und Richtstrahlanlagen aller Art sowie Parabolspiegel mit einem Durchmesser über 60 cm sind bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 21 Abs. 2 BauR · Wert: 60 cm

Bewilligungspflicht für Reklamen

Reklamen sind ab 1,5 m² Grösse bewilligungspflichtig. Fremdreklamen, Lichtreklamen und Warenautomaten sind alle bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 22 Abs. 2 BauR · Wert: 1.5 m2

Energie1

Anrechnung von Mauerstärken bei energieeffizientem Bauen

Bei Einhaltung des Minergie P-Standards oder vergleichbar werden Mauern nur bis zu einer Stärke von 35 cm an die anrechenbare Gebäudegrundfläche angerechnet.

Quelle: Art. 25 Abs. 2 BauR · Wert: 35 cm

Parkplätze & Verkehr10

Parkplatzbedarf für Wohnflächen

Pro 100 m² Wohnfläche ist 1 Abstellplatz für Bewohner und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1 PP/100m2

Parkplatzbedarf für kundenintensive Verkaufsgeschäfte

Pro 100 m² Geschossfläche sind 0,7 Abstellplätze für Beschäftigte und 4 Abstellplätze für Kunden erforderlich (z.B. Lebensmittel, Apotheke).

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 4 PP/100m2

Parkplatzbedarf für Dienstleistungsbetriebe mit Publikumsverkehr

Pro 100 m² Geschossfläche sind 1,5 Abstellplätze für Beschäftigte und 1,0 Abstellplätze für Kunden erforderlich. In der Dorfkernzone gilt ein um 50% reduzierter Bedarf.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1.5 PP/100m2

Parkplatzbedarf für Gewerbe/Industrie

Pro 100 m² Geschossfläche ist 1 Abstellplatz für Beschäftigte und 0,2 Abstellplätze für Besucher erforderlich.

Quelle: Art. 30 Abs. 3 BauR · Wert: 1 PP/100m2

Fahrradabstellplätze für Wohnnutzung

Pro 100 m² Wohnfläche sind 2,5 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 10% für Besucher zugänglich.

Quelle: Art. 33 Abs. 2 BauR · Wert: 2.5 Plätze/100m2

Garagenvorplatz

Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 15 m² anzulegen, damit ein Fahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir oder Fahrbahn zu beanspruchen.

Quelle: Art. 27 Abs. 3 BauR · Wert: 15 m2

Anteil Unterflurgaragen bei Parkplätzen

Mindestens 50% der Autoabstellplätze sind in Garagen, Einstellhallen oder Unterständen anzulegen (ausgenommen Gewerbe/Industrie).

Quelle: Art. 30 Abs. 7 BauR · Wert: 50 %

Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze

Wenn die erforderlichen Parkplätze nicht erstellt werden können, beträgt die Ersatzabgabe Fr. 6'400.- pro Abstellplatz (Stand 2009, jährlich angepasst).

Quelle: Art. 32 Abs. 2 BauR · Wert: 6400 CHF

Fahrradabstellplätze für Gewerbe/Industrie

Pro 100 m² Gewerbefläche sind 0,2 Fahrradabstellplätze erforderlich, davon 50% für Besucher zugänglich.

Quelle: Art. 33 Abs. 2 BauR · Wert: 0.2 Plätze/100m2

Gefälle bei Garagenausfahrten

Nicht überdachte Garagenausfahrten dürfen höchstens 10% Gefälle aufweisen. 3 Meter vor dem Strassenrand ist das Gefälle auf 3% zu reduzieren.

Quelle: Art. 27 Abs. 2 BauR · Wert: 10 %

Umwelt & Gewässer3

Gewässerabstand

Der Gewässerabstand sichert den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer für natürliche Funktionen, Hochwasserschutz und Gewässernutzung.

Quelle: Art. 41 BauR

Nutzungseinschränkungen in der Gewässerraumzone

In der Gewässerraumzone dürfen nur Anlagen gemäss Gewässerschutzverordnung erstellt werden. Die Zone sichert den Gewässerraum für natürliche Funktionen und Hochwasserschutz.

Quelle: Art. 59a Abs. 1-2 BauR

Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohnungen sind zusammenhängende Erholungsflächen/Kinderspielplätze anzulegen. Die Fläche muss mindestens 15% der oberirdischen Geschossflächen betragen.

Quelle: Art. 26 Abs. 1, 3 BauR · Wert: 15 %

Verfahren & Gebühren2

Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

Planungsvorteile aus Auf- und Umzonungen mit Gestaltungsplanpflicht unterliegen einem Abgabesatz von 20%.

Quelle: Art. 15 Abs. 1 BauR · Wert: 20 %

Mindestfläche für Gestaltungspläne

Gestaltungspläne erfordern eine zusammenhängende Baulandfläche von mindestens 3'000 m², in der Dorfkernzone von mindestens 1'500 m².

Quelle: Art. 6 Abs. 1 BauR · Wert: 3000 m2

Steuern & Bevölkerung in Einsiedeln

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss190%Kanton Ø 153.3% · Rang 26/30
Einwohner16584Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 65000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Einsiedeln

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Richterswil
25'37'
Zürich
47'76'
Luzern
65'92'

Umliegende Gemeinden

Feusisberg
19'32'
Rothenthurm
22'38'
Wollerau
24'45'

Zuständige Behörde in Einsiedeln

Paracelsuspark 3, 8840 Einsiedeln

055 418 41 20

Website Bauamt

Nützliche Links für Einsiedeln

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Einsiedeln

Wie hoch darf ich in Einsiedeln bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Einsiedeln hängt von der Wohnzone ab: W1: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W2: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W3: 9 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W4: 12 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), WG: 10 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), Dorfkern: 16 m (Art. 45 Abs. 3 BauR). Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Einsiedeln festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Einsiedeln?

Der Mindestgrenzabstand in Einsiedeln variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W2: 4 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W3: 5 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), W4: 6 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), WG: 5 m (Art. 49 Abs. 1 BauR), Dorfkern: 3 m (Art. 45 Abs. 4 BauR), Gewerbe/Industrie: 2 m (Art. 50 Abs. 3 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Einsiedeln?

Der Steuerfuss in Einsiedeln beträgt 190% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 26/30). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 65000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Einsiedeln erreichbar?

Das nächste Zentrum von Einsiedeln ist Richterswil (25 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in 47 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Einsiedeln?

Das Baureglement von Einsiedeln ist als PDF verfügbar unter: https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Einsiedeln?

Die Baubewilligung in Einsiedeln wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Schwyz beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Einsiedeln (https://www.einsiedeln.ch/libraries.files/sre_610100.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).