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Baubewilligung in Schupfart ()

Kanton ·PLZ 4325·BFS 4259

Die Bauvorschriften für Schupfart werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Schupfart

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss110%Kanton Ø 105.5% · Rang 108
Einwohner886Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 66'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Schupfart

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Möhlin
21'37'
Rheinfelden
23'36'
Pratteln
28'44'
Basel
37'62'
Zürich
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Obermumpf
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9'19'
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10'46'
Eiken
12'45'
Oeschgen
12'49'
Münchwilen (AG)
12'40'

Zuständige Behörde in Schupfart

Nützliche Links für Schupfart

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Schupfart

Wie hoch ist der Steuerfuss in Schupfart?

Der Steuerfuss in Schupfart beträgt 110% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 108). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 66'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Schupfart erreichbar?

Das nächste Zentrum von Schupfart ist Möhlin (21 Min. Auto, 37 Min. ÖV). Zürich ist in 51 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Schupfart?

Das Baureglement von Schupfart ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Schupfart?

Die Baubewilligung in Schupfart wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Schupfart und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Schupfart. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).