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Baubewilligung in Rüti (ZH) (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8630·BFS 118·13'200 Einwohner

Bauvorschriften in Rüti (ZH) pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Rüti (ZH) extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W1
W2

Weitere Bauvorschriften in Rüti (ZH)

Nutzung10

Nutzweise Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

In den WG-Zonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störendes Gewerbe zulässig. Der Wohnanteil muss mindestens 40% der Gesamtgeschossfläche betragen.

Quelle: Art. 42 BZO · Wert: 40 %

Nutzweise Wohnzone W1

In der Wohnzone W1 sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störendes Gewerbe erlaubt. Läden sind nicht gestattet.

Quelle: Art. 35 BZO

Nutzweise in den Kernzonen

In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbe erlaubt. In der Kernzone IIb sind nur nicht störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 8 BZO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen sind Kinderspielplätze und Ruheflächen zu errichten. Diese müssen mindestens 20% der dem Wohnen dienenden Geschossfläche umfassen.

Quelle: Art. 58 BZO · Wert: 20 %

Nutzweise Zentrumszone

In der Zentrumszone sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Läden und mässig störendes Gewerbe erlaubt. Im Erd- und Untergeschoss strassenseitig sind Wohnungen auf 8 m Tiefe nicht zulässig. Der Wohnanteil muss mind. 20%, der Gewerbeanteil mind. 30% betragen.

Quelle: Art. 31 BZO · Wert: 30 %

Nutzweise Wohnzonen W2b, W3 und W4

In den Wohnzonen W2b, W3 und W4 sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und nicht störendes Gewerbe zulässig.

Quelle: Art. 37 BZO

Nutzweise Wohnzone W2a

In der Wohnzone W2a sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störendes Gewerbe zulässig.

Quelle: Art. 36 BZO

Nutzweise Gewerbe- und Industriezonen

Gewerbe- und Industriezonen sind primär für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. In der Gewerbezone sind höchstens mässig störende, in der Industriezone auch stark störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 44 BZO

Zulässigkeit von Arealüberbauungen

Arealüberbauungen sind in bestimmten Zonen zulässig und erfordern Mindestflächen: 2'000 m² in W2a/W2b/WG2, 3'000 m² in KI/KIIa/KIIb/Z und 4'000 m² in W3/WG3/W4/WG4.

Quelle: Art. 48 BZO · Wert: 2000 m2

Umnutzung von Ökonomiebauten in Kernzone III

Nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Ökonomiebauten dürfen zu max. 80% für Wohn- oder Arbeitszwecke umgenutzt werden. Bei unterirdischen Parkierungslösungen ist eine 100%-Umnutzung möglich.

Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 80 %

Gestaltung6

Dachgestaltung in Wohnzonen

Alle Dachelemente müssen harmonisch aufeinander abgestimmt sein. Dachdurchbrüche dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der Fassadenlänge sein und sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig.

Quelle: Art. 33 BZO

Gestaltungsanforderungen in den Kernzonen

Bauten in den Kernzonen müssen eine gute Gesamtwirkung erzielen. Solaranlagen auf Schrägdächern sind dachflächenbündig auszuführen. Aussenrenovationen müssen die Gestaltungsanforderungen für Neubauten erfüllen.

Quelle: Art. 4 BZO

Fassadengestaltung in den Kernzonen

In den Kernzonen sind ortsübliche Materialien und Farben zu verwenden. Fassaden sind als Fachwerkbau oder verputztes Mauerwerk auszuführen. Grelle oder reflektierende Materialien sind verboten.

Quelle: Art. 6 BZO

Untergeschosse in Wohnzonen

Nicht anrechenbare Untergeschosse dürfen max. 1.5 m über dem gestalteten Boden sichtbar sein. Einfahrten zu Garagen dürfen max. 7.0 m breit sein.

Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung in den Kernzonen (allgemein)

Dächer in den Kernzonen sind mit Tonziegeln einzudecken. Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Pro 50 m² Dachfläche ist max. ein Dachfenster von max. 0.5 m² Glasfläche erlaubt.

Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 0.5 m2

Reklamen in den Kernzonen

Reklamen in den Kernzonen sind auf max. 1.6 m² (freistehend) bzw. 1.2 m² (an Fassaden) begrenzt. Schriften dürfen max. 0.4 m hoch sein und Reklamen dürfen max. 0.8 m von der Fassade vorspringen.

Quelle: Art. 13 BZO · Wert: 1.6 m2

Lärmschutz1

Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet Rüti ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungszonen etc.), denen je eine Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Lärmschutzverordnung zugewiesen ist.

Quelle: Art. 1 BZO

Energie1

Energievorschriften bei Arealüberbauungen

Bei Neubauten in Arealüberbauungen und Gestaltungsplanpflichtgebieten dürfen maximal 50% fossile Energieträger für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden.

Quelle: Art. 47 Abs. 1 BZO · Wert: 50 %

Parkplätze & Verkehr4

Pflichtparkplätze – Grenzbedarf

Die Anzahl Pflichtparkplätze richtet sich nach der Nutzung: Einfamilienhäuser 2 PP, Mehrfamilienhäuser 1 PP pro 80 m² mGF (mind. 1 PP/Wohnung), Büros 1 PP/80 m² mGF. Besucher-PP sind separat zu berechnen.

Quelle: Art. 55 Abs. 1 BZO · Wert: 80 m2

Reduktion Pflichtparkplätze bei guter ÖV-Erschliessung

In Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung (Güteklassen A–D) wird die Anzahl Pflichtparkplätze reduziert. In Klasse A z.B. auf 40–60% für Bewohner und 20–30% für Beschäftigte.

Quelle: Art. 55 Abs. 2 BZO · Wert: 40 %

Ersatzabgabe für nicht erstellbare Parkplätze

Wer die Pflichtparkplätze nicht erstellen kann, muss der Gemeinde eine Ersatzabgabe entrichten. Diese ist vor Baubeginn zu bezahlen und wird von der Baubehörde festgesetzt.

Quelle: Art. 56 BZO

Zweiradabstellplätze

Bei Mehrfamilienhäusern und Bauten mit regelmässigem Zweiradverkehr sind zusätzlich zu den PW-Parkplätzen witterungsgeschützte Zweiradabstellflächen in Gebäudenähe bereitzustellen.

Quelle: Art. 55 Abs. 10 BZO

Umwelt & Gewässer3

Dachbegrünung bei Flachdächern

Bei Neubauten und erheblichen Umbauten sind Flachdächer extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse genutzt oder für Solaranlagen beansprucht werden.

Quelle: Art. 59 BZO

Naturgefahren – Risikominimierung

Bei Bauten in Gefahrengebieten (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag etc.) muss das Personen- und Sachwertrisiko durch geeignete Massnahmen minimiert werden.

Quelle: Art. 62 BZO

Mobilfunkanlagen – Standortprioritäten

Mobilfunkanlagen sind prioritär in Industrie- und Gewerbezonen zu errichten. Gegenüber Wohnzonen ist in der Regel ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten. In Wohnzonen sind sie nur als letzte Priorität zulässig.

Quelle: Art. 60 BZO · Wert: 100 m

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 25% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Art. 62b BZO · Wert: 25 %

Steuern & Bevölkerung in Rüti (ZH)

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss119%Kanton Ø 105.8% · Rang 139
Einwohner13'016Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 57'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Rüti (ZH)

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Rapperswil-Jona
15'20'
Hinwil
15'29'
Wetzikon (ZH)
22'26'
Zürich
43'48'
Winterthur
52'72'
Luzern
74'112'

Umliegende Gemeinden

Dürnten
11'22'
Bubikon
13'19'
Wald (ZH)
16'25'
Eschenbach (SG)
17'26'
Gossau (ZH)
18'36'
Hombrechtikon
18'34'

Zuständige Behörde in Rüti (ZH)

Gemeindeverwaltung Rüti (ZH)

Website Bauamt

Nützliche Links für Rüti (ZH)

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Rüti (ZH)

Wie hoch darf ich in Rüti (ZH) bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Rüti (ZH) hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Rüti (ZH) festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Rüti (ZH)?

Der Steuerfuss in Rüti (ZH) beträgt 119% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 139). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Rüti (ZH) erreichbar?

Das nächste Zentrum von Rüti (ZH) ist Rapperswil-Jona (15 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in 43 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Rüti (ZH)?

Das Baureglement von Rüti (ZH) ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6381. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Rüti (ZH)?

Die Baubewilligung in Rüti (ZH) wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Rüti (ZH) und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Rüti (ZH) (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6381). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).