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Baubewilligung in Rottenschwil ()

Kanton ·PLZ 8919·BFS 4238

Die Bauvorschriften für Rottenschwil werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Rottenschwil

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss99%Kanton Ø 105.5% · Rang 50
Einwohner968Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 66'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Rottenschwil

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Wohlen (AG)
21'39'
Affoltern am Albis
22'44'
Urdorf
26'46'
Zürich
33'59'
Luzern
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Besenbüren
9'20'
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Jonen
10'33'
Aristau
12'26'
Bünzen
13'28'

Zuständige Behörde in Rottenschwil

Nützliche Links für Rottenschwil

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Rottenschwil

Wie hoch ist der Steuerfuss in Rottenschwil?

Der Steuerfuss in Rottenschwil beträgt 99% (kantonaler Durchschnitt: 105.5%, Rang 50). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 66'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Rottenschwil erreichbar?

Das nächste Zentrum von Rottenschwil ist Wohlen (AG) (21 Min. Auto, 39 Min. ÖV). Zürich ist in 33 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Rottenschwil?

Das Baureglement von Rottenschwil ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Rottenschwil?

Die Baubewilligung in Rottenschwil wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Rottenschwil und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Rottenschwil. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).