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Baubewilligung in Regensdorf (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8105·BFS 96·19'800 Einwohner

Bauvorschriften in Regensdorf pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Regensdorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Regensdorf

Nutzung6

Nutzweise in den Zentrumszonen

In Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störendes Gewerbe zulässig. Mindestens je ein Drittel der Geschossfläche muss auf Wohnen und übrige Nutzungen entfallen. Im Erdgeschoss ist Wohnen nicht zulässig.

Quelle: Ziff. 4.4 BZO · Wert: 33 %

Nutzweise in der Kernzone

In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig. Mindestens die Hälfte der Geschossflächen muss für Wohnzwecke genutzt werden.

Quelle: Ziff. 2.5 BZO · Wert: 50 %

Gewerbeerlaubnis in Wohnzonen

In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. In speziell bezeichneten Wohnzonen und in der WG2.5 sind auch mässig störende Betriebe erlaubt. Die WG2.5 bietet zusätzlich einen Ausnützungsbonus von 1/5 für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile.

Quelle: Ziff. 5.5 BZO · Wert: 3.5 m

Wohnanteil in Wohnzonen

In Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung muss mindestens drei Viertel der Geschossfläche für Wohnzwecke genutzt werden. Nutzungsverlagerungen innerhalb eines Quartiers sind zulässig.

Quelle: Ziff. 5.6 BZO · Wert: 75 %

Nutzweise in Gewerbe- und Industriezonen

In Gewerbe- und Industriezonen sind Gewerbe-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Grossläden und Einkaufszentren sind verboten. Verkaufsgeschäfte bis 1'000 m² Verkaufsfläche sind in der ganzen Industriezone erlaubt.

Quelle: Ziff. 6.3 BZO · Wert: 1000 m2

Nutzweise Entwicklungsgebiet Bahnhof Nord

Im Bahnhof Nord sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störendes Gewerbe zulässig. Es gilt ein Mindest-Wohnanteil von 25% und ein Mindest-Gewerbeanteil von 25%. Im Erdgeschoss entlang der Furttalpromenade sind nur publikumsorientierte Nutzungen erlaubt.

Quelle: Ziff. 11a.4 BZO · Wert: 25 %

Gestaltung3

Dachgestaltung in der Kernzone

In der Kernzone sind nur Satteldächer mit braunroten Ziegeln zulässig. Dachaufbauten sind nur in der unteren Dachhälfte erlaubt und dürfen zusammen höchstens zwei Fünftel der Fassadenlänge betragen. In der Kernzone Altburg gelten strengere Regeln.

Quelle: Ziff. 2.4a BZO · Wert: 1.25 m

Fassadengestaltung in der Kernzone

In der Kernzone sind nur herkömmliche Materialien (Holz, Verputz, Riegelwerk) erlaubt. Die Fensterfläche darf höchstens einen Viertel der Fassadenfläche betragen, und Fenster müssen hochrechteckig mit Sprossen sein.

Quelle: Ziff. 2.4b BZO

Dachaufbauten und Querbauten (allgemeine Bestimmungen)

Die Gesamtbreite von Dachaufbauten und -einschnitten darf höchstens zwei Fünftel der Fassadenlänge betragen. Querbauten mit max. 2.0 m Tiefe dürfen die Gebäudehöhe überschreiten, wenn der Querfirst mindestens 1.0 m tiefer als der Hauptfirst liegt.

Quelle: Ziff. 1a.8 BZO · Wert: 2 m

Lärmschutz2

Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet Regensdorf ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen), denen jeweils Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II–IV) zugeordnet sind.

Quelle: Ziff. 1.1 BZO

Lärmschutz Entwicklungsgebiet Bahnhof Nord

Im Bahnhof Nord gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III. Bei Wohnungen muss mindestens ein lärmempfindlicher Wohnraum die Immissionsgrenzwerte der ES II einhalten. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich, u.a. wenn ein ruhiger Aussenbereich mit max. 60 dB tagsüber vorhanden ist.

Quelle: Ziff. 11a.5 BZO · Wert: 60 dB

Parkplätze & Verkehr3

Parkplatznormbedarf für Wohnnutzung

Für Wohnbauten sind pro 80 m² Geschossfläche mindestens 0.8 und maximal 1.1 Parkplätze für Bewohner zu erstellen. Zusätzlich ist pro 4 Wohnungen 1 Besucherparkplatz erforderlich.

Quelle: Ziff. 10.1 BZO · Wert: 0.8 PP/80m2

Reduzierter Parkplatzbedarf bei guter ÖV-Erschliessung

Die Anzahl erforderlicher Parkplätze für Beschäftigte, Kunden und Besucher kann aufgrund der ÖV-Erschliessung reduziert werden. Bei Überschreitung der NOx-Immissionsgrenzwerte ist die Abstellplatzzahl um weitere 20% zu reduzieren.

Quelle: Ziff. 10.2 / 10.3 BZO · Wert: 20 %

Abstellplätze für Velos, Kinderwagen und Mofas

Bei Wohn- und Geschäftsbauten müssen in der Nähe des Hauseingangs ausreichende und gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas dauerhaft zur Verfügung stehen.

Quelle: Ziff. 10.5 BZO

Umwelt & Gewässer3

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen müssen Kinderspiel-, Ruhe- oder Pflanzgartenflächen von mindestens 15% der massgeblichen Grundfläche an besonnter, verkehrsarmer Lage ausgeschieden werden.

Quelle: Ziff. 9.4 BZO · Wert: 15 %

Begrünung von Flachdächern und Umgebung

Geeignete Teile des Gebäudeumschwungs sind zu begrünen. Flachdächer müssen, soweit nicht als Terrasse genutzt, extensiv begrünt werden. Randbereiche von Industriezonen zu Wohnzonen sind mit einheimischen Arten zu bepflanzen.

Quelle: Ziff. 9.3 BZO

Freiflächen in Gewerbe- und Industriezonen

Freiflächen sind vorzugsweise an den Rändern zu anderen Bauzonen anzuordnen. Ein angemessener Anteil muss für den Aussenaufenthalt der Beschäftigten hergerichtet werden.

Quelle: Ziff. 6.8 BZO

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche gemäss MAG beträgt 2'000 m².

Quelle: Ziff. 9.6 BZO · Wert: 40 %

Steuern & Bevölkerung in Regensdorf

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss117%Kanton Ø 105.8% · Rang 130
Einwohner20'420Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 63'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Regensdorf

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Rümlang
17'44'
Opfikon
20'32'
Dietikon
20'50'
Zürich
18'33'
Winterthur
38'63'
Luzern
57'104'

Umliegende Gemeinden

Dällikon
11'20'
Buchs (ZH)
12'19'
Dielsdorf
13'22'
Niederhasli
13'34'
Dänikon
14'22'
Otelfingen
14'23'

Zuständige Behörde in Regensdorf

Gemeindeverwaltung Regensdorf

Website Bauamt

Nützliche Links für Regensdorf

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Regensdorf

Wie hoch darf ich in Regensdorf bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Regensdorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Regensdorf festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Regensdorf?

Der Steuerfuss in Regensdorf beträgt 117% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 130). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Regensdorf erreichbar?

Das nächste Zentrum von Regensdorf ist Rümlang (17 Min. Auto, 44 Min. ÖV). Zürich ist in 18 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Regensdorf?

Das Baureglement von Regensdorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=950. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Regensdorf?

Die Baubewilligung in Regensdorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Regensdorf (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=950). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).