Baubewilligung in Regensdorf (ZH)
Bauvorschriften in Regensdorf pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Regensdorf extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Regensdorf
Nutzung6
Nutzweise in den Zentrumszonen
In Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störendes Gewerbe zulässig. Mindestens je ein Drittel der Geschossfläche muss auf Wohnen und übrige Nutzungen entfallen. Im Erdgeschoss ist Wohnen nicht zulässig.
Quelle: Ziff. 4.4 BZO · Wert: 33 %
Nutzweise in der Kernzone
In der Kernzone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig. Mindestens die Hälfte der Geschossflächen muss für Wohnzwecke genutzt werden.
Quelle: Ziff. 2.5 BZO · Wert: 50 %
Gewerbeerlaubnis in Wohnzonen
In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig. In speziell bezeichneten Wohnzonen und in der WG2.5 sind auch mässig störende Betriebe erlaubt. Die WG2.5 bietet zusätzlich einen Ausnützungsbonus von 1/5 für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile.
Quelle: Ziff. 5.5 BZO · Wert: 3.5 m
Wohnanteil in Wohnzonen
In Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung muss mindestens drei Viertel der Geschossfläche für Wohnzwecke genutzt werden. Nutzungsverlagerungen innerhalb eines Quartiers sind zulässig.
Quelle: Ziff. 5.6 BZO · Wert: 75 %
Nutzweise in Gewerbe- und Industriezonen
In Gewerbe- und Industriezonen sind Gewerbe-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Grossläden und Einkaufszentren sind verboten. Verkaufsgeschäfte bis 1'000 m² Verkaufsfläche sind in der ganzen Industriezone erlaubt.
Quelle: Ziff. 6.3 BZO · Wert: 1000 m2
Nutzweise Entwicklungsgebiet Bahnhof Nord
Im Bahnhof Nord sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störendes Gewerbe zulässig. Es gilt ein Mindest-Wohnanteil von 25% und ein Mindest-Gewerbeanteil von 25%. Im Erdgeschoss entlang der Furttalpromenade sind nur publikumsorientierte Nutzungen erlaubt.
Quelle: Ziff. 11a.4 BZO · Wert: 25 %
Gestaltung3
Dachgestaltung in der Kernzone
In der Kernzone sind nur Satteldächer mit braunroten Ziegeln zulässig. Dachaufbauten sind nur in der unteren Dachhälfte erlaubt und dürfen zusammen höchstens zwei Fünftel der Fassadenlänge betragen. In der Kernzone Altburg gelten strengere Regeln.
Quelle: Ziff. 2.4a BZO · Wert: 1.25 m
Fassadengestaltung in der Kernzone
In der Kernzone sind nur herkömmliche Materialien (Holz, Verputz, Riegelwerk) erlaubt. Die Fensterfläche darf höchstens einen Viertel der Fassadenfläche betragen, und Fenster müssen hochrechteckig mit Sprossen sein.
Quelle: Ziff. 2.4b BZO
Dachaufbauten und Querbauten (allgemeine Bestimmungen)
Die Gesamtbreite von Dachaufbauten und -einschnitten darf höchstens zwei Fünftel der Fassadenlänge betragen. Querbauten mit max. 2.0 m Tiefe dürfen die Gebäudehöhe überschreiten, wenn der Querfirst mindestens 1.0 m tiefer als der Hauptfirst liegt.
Quelle: Ziff. 1a.8 BZO · Wert: 2 m
Lärmschutz2
Zoneneinteilung und Lärmempfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet Regensdorf ist in verschiedene Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Gewerbe- und Industriezonen), denen jeweils Lärmempfindlichkeitsstufen (ES II–IV) zugeordnet sind.
Quelle: Ziff. 1.1 BZO
Lärmschutz Entwicklungsgebiet Bahnhof Nord
Im Bahnhof Nord gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III. Bei Wohnungen muss mindestens ein lärmempfindlicher Wohnraum die Immissionsgrenzwerte der ES II einhalten. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich, u.a. wenn ein ruhiger Aussenbereich mit max. 60 dB tagsüber vorhanden ist.
Quelle: Ziff. 11a.5 BZO · Wert: 60 dB
Parkplätze & Verkehr3
Parkplatznormbedarf für Wohnnutzung
Für Wohnbauten sind pro 80 m² Geschossfläche mindestens 0.8 und maximal 1.1 Parkplätze für Bewohner zu erstellen. Zusätzlich ist pro 4 Wohnungen 1 Besucherparkplatz erforderlich.
Quelle: Ziff. 10.1 BZO · Wert: 0.8 PP/80m2
Reduzierter Parkplatzbedarf bei guter ÖV-Erschliessung
Die Anzahl erforderlicher Parkplätze für Beschäftigte, Kunden und Besucher kann aufgrund der ÖV-Erschliessung reduziert werden. Bei Überschreitung der NOx-Immissionsgrenzwerte ist die Abstellplatzzahl um weitere 20% zu reduzieren.
Quelle: Ziff. 10.2 / 10.3 BZO · Wert: 20 %
Abstellplätze für Velos, Kinderwagen und Mofas
Bei Wohn- und Geschäftsbauten müssen in der Nähe des Hauseingangs ausreichende und gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas dauerhaft zur Verfügung stehen.
Quelle: Ziff. 10.5 BZO
Umwelt & Gewässer3
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnungen müssen Kinderspiel-, Ruhe- oder Pflanzgartenflächen von mindestens 15% der massgeblichen Grundfläche an besonnter, verkehrsarmer Lage ausgeschieden werden.
Quelle: Ziff. 9.4 BZO · Wert: 15 %
Begrünung von Flachdächern und Umgebung
Geeignete Teile des Gebäudeumschwungs sind zu begrünen. Flachdächer müssen, soweit nicht als Terrasse genutzt, extensiv begrünt werden. Randbereiche von Industriezonen zu Wohnzonen sind mit einheimischen Arten zu bepflanzen.
Quelle: Ziff. 9.3 BZO
Freiflächen in Gewerbe- und Industriezonen
Freiflächen sind vorzugsweise an den Rändern zu anderen Bauzonen anzuordnen. Ein angemessener Anteil muss für den Aussenaufenthalt der Beschäftigten hergerichtet werden.
Quelle: Ziff. 6.8 BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche gemäss MAG beträgt 2'000 m².
Quelle: Ziff. 9.6 BZO · Wert: 40 %
Steuern & Bevölkerung in Regensdorf
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Regensdorf
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Regensdorf
Gemeindeverwaltung Regensdorf
Website BauamtNützliche Links für Regensdorf
- Baureglement Regensdorf (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Regensdorf
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Regensdorf
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Regensdorf
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Regensdorf
Wie hoch darf ich in Regensdorf bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Regensdorf hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Regensdorf festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Regensdorf?
Der Steuerfuss in Regensdorf beträgt 117% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 130). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 63'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Regensdorf erreichbar?
Das nächste Zentrum von Regensdorf ist Rümlang (17 Min. Auto, 44 Min. ÖV). Zürich ist in 18 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Regensdorf?
Das Baureglement von Regensdorf ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=950. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Regensdorf?
Die Baubewilligung in Regensdorf wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Regensdorf und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Regensdorf (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=950). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).