bivyBeta

Baubewilligung in Penthalaz ()

Kanton ·PLZ 1305·BFS 5495

Die Bauvorschriften für Penthalaz werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Penthalaz

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss72%Kanton Ø 69.4% · Rang 187
Einwohner3'187Trend: pfeil tief
Ø EinkommenCHF 56'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Penthalaz

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Crissier
18'30'
Bussigny
18'19'
Renens (VD)
21'24'
Lausanne
24'37'
Neuchâtel
48'63'
Genève
60'83'

Umliegende Gemeinden

Penthaz
10'23'
Lussery-Villars
10'19'
Bournens
11'24'
Gollion
11'28'
Cossonay
11'22'
Sullens
13'29'

Zuständige Behörde in Penthalaz

Nützliche Links für Penthalaz

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Penthalaz

Wie hoch ist der Steuerfuss in Penthalaz?

Der Steuerfuss in Penthalaz beträgt 72% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 187). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 56'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Penthalaz erreichbar?

Das nächste Zentrum von Penthalaz ist Crissier (18 Min. Auto, 30 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Penthalaz?

Das Baureglement von Penthalaz ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Penthalaz?

Die Baubewilligung in Penthalaz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Penthalaz und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Penthalaz

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Penthalaz und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Penthalaz. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).