Baubewilligung in Oberengstringen (ZH)
Bauvorschriften in Oberengstringen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Oberengstringen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| WG | — | — | 3 m³/m² Art. 29 BZO | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 3.5 m Art. 31 Abs. 1 e) BZO | 5 m³/m² Art. 31 BZO | — |
Weitere Bauvorschriften in Oberengstringen
Nutzung8
Zonenübersicht Oberengstringen
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Bau-, Freihalte- und Erholungszonen eingeteilt, darunter Kern-, Wohn-, Gewerbe- und Zentrumszonen mit je eigenen Empfindlichkeitsstufen.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise in den Wohnzonen
In den Wohnzonen sind neben Wohnbauten nur nicht störende Betriebe zulässig.
Quelle: Art. 28 BZO
Nutzweise in der Zentrumszone
In der Zentrumszone sind neben Wohnen auch mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen zulässig.
Quelle: Art. 26 BZO
Nutzweise in der Kernzone
In der Kernzone sind Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
Quelle: Art. 8 BZO
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen müssen Spiel- und Ruheflächen mindestens 15% der massgeblichen Geschossfläche umfassen.
Quelle: Art. 62 BZO · Wert: 15 %
Zulässigkeit von Arealüberbauungen
Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W/1.7 bis W/2.8, der Wohn- und Gewerbezone WG/3.0 sowie der Zentrumszone zulässig; die Mindestfläche beträgt 3'000 m² bzw. 5'000 m².
Quelle: Art. 39–40 BZO · Wert: 3000 m²
Grundmasse in der Quartiererhaltungszone Kosthäuser
In der Quartiererhaltungszone sind nur Ersatz- oder Umbauten am bisherigen Standort im bestehenden Gebäudevolumen zulässig; auf der Westseite sind eingeschossige Anbauten erlaubt.
Quelle: Art. 18 BZO
Containerstellplätze
Bei Bauvorhaben mit vier oder mehr Wohneinheiten ist ein Standort für Container zur Sammlung von Kehricht und Grüngut zu schaffen.
Quelle: Art. 58 BZO · Wert: 4 Wohneinheiten
Gestaltung3
Terrainveränderungen
Abgrabungen sind maximal 1.5 m unter das massgebende Terrain zulässig; die freigelegte Fassadenfläche darf die Hälfte des Gebäudeumfangs × 1.5 nicht überschreiten.
Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung in der Kernzone
In der Kernzone sind bei Hauptgebäuden nur Satteldächer mit 30–45 Grad Neigung und roten/rötlich-braunen Tonziegeln zulässig; Dachaufbauten sind auf max. 1/3 der Fassadenlänge beschränkt.
Quelle: Art. 11 BZO · Wert: 45 Grad
Dachgestaltung in Wohnzonen und WG-Zone
In Wohnzonen und der Wohn- und Gewerbezone sind Dachaufbauten und -einschnitte nur unterhalb des oberen Drittels der Dachfläche und insgesamt max. 1/3 der Fassadenlänge zulässig; Flachdächer über 30 m² sind zu begrünen.
Quelle: Art. 54 BZO · Wert: 30 m²
Parkplätze & Verkehr4
Pflichtabstellplätze für Motorfahrzeuge
Für Wohnbauten sind 2 PP pro Einfamilienhaus bzw. 1 PP pro Wohnung vorgeschrieben; in Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung (Güteklasse C) kann der Gemeinderat den Bedarf auf 70% (Bewohner), 45% (Beschäftigte) bzw. 50% (Besucher) reduzieren.
Quelle: Art. 59 BZO · Wert: 2 PP/EFH
Parkierung in der Kernzone
In der Kernzone sind Autoabstellplätze möglichst unterirdisch unterzubringen; Vorgärten dürfen nicht verdrängt werden, und der Gemeinderat kann die Anzahl Pflichtabstellplätze im Interesse des Ortsbildes reduzieren.
Quelle: Art. 16 BZO
Gestaltung oberirdischer Parkplätze
Oberirdische Parkplätze sind grundsätzlich wasserdurchlässig zu gestalten oder über die Schulter zu entwässern; Garagenvorplätze können als Abstellplätze angerechnet werden.
Quelle: Art. 60 BZO
Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen
Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Einstellräume für Kinderwagen und Zweiradfahrzeuge in der Nähe des Hauseingangs bereitzustellen; bei Gewerbegebäuden mit Publikumsverkehr sind überdeckte Zweiradabstellplätze vorzusehen.
Quelle: Art. 61 BZO
Umwelt & Gewässer2
Naturgefahrenzonen
In Naturgefahrengebieten müssen Bauten besonderen Schutzanforderungen genügen; in roten und blauen Gefahrenzonen können im Baubewilligungsverfahren Schutzmassnahmen angeordnet werden.
Quelle: Art. 63 BZO
Ökologischer Ausgleich und Siedlungsrandgestaltung
Bei Bauvorhaben ist dem ökologischen Ausgleich und dem Lokalklima Rechnung zu tragen; Siedlungsränder zur Nichtbauzone sind möglichst durchlässig zu gestalten, durchgehende Mauern sind in der Regel nicht gestattet.
Quelle: Art. 57 BZO
Verfahren & Gebühren2
Gestaltungsplanpflicht
In bestimmten im Zonenplan bezeichneten Gebieten (Im Winkel, Ankenhof, Gartenstrasse Süd, Rauchacker, Halden) gilt eine Gestaltungsplanpflicht mit erhöhten qualitativen Anforderungen.
Quelle: Art. 45 BZO
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben; die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 3a BZO · Wert: 20 %
Steuern & Bevölkerung in Oberengstringen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Oberengstringen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Oberengstringen
Gemeindeverwaltung Oberengstringen
Website BauamtNützliche Links für Oberengstringen
- Baureglement Oberengstringen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Oberengstringen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Oberengstringen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Oberengstringen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oberengstringen
Wie hoch darf ich in Oberengstringen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Oberengstringen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Oberengstringen festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Oberengstringen?
Der Mindestgrenzabstand in Oberengstringen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Art. 31 Abs. 1 e) BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberengstringen?
Der Steuerfuss in Oberengstringen beträgt 109% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 82). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 66'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Oberengstringen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Oberengstringen ist Schlieren (13 Min. Auto, 26 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Oberengstringen?
Das Baureglement von Oberengstringen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12152. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oberengstringen?
Die Baubewilligung in Oberengstringen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Oberengstringen und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oberengstringen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12152). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).