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Baubewilligung in Oberengstringen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8102·BFS 245·7'200 Einwohner

Bauvorschriften in Oberengstringen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Oberengstringen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
WG3 m³/m²
Art. 29 BZO
Gewerbe/Industrie3.5 m
Art. 31 Abs. 1 e) BZO
5 m³/m²
Art. 31 BZO

Weitere Bauvorschriften in Oberengstringen

Nutzung8

Zonenübersicht Oberengstringen

Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Bau-, Freihalte- und Erholungszonen eingeteilt, darunter Kern-, Wohn-, Gewerbe- und Zentrumszonen mit je eigenen Empfindlichkeitsstufen.

Quelle: Art. 1 BZO

Nutzweise in den Wohnzonen

In den Wohnzonen sind neben Wohnbauten nur nicht störende Betriebe zulässig.

Quelle: Art. 28 BZO

Nutzweise in der Zentrumszone

In der Zentrumszone sind neben Wohnen auch mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verwaltungen zulässig.

Quelle: Art. 26 BZO

Nutzweise in der Kernzone

In der Kernzone sind Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.

Quelle: Art. 8 BZO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen müssen Spiel- und Ruheflächen mindestens 15% der massgeblichen Geschossfläche umfassen.

Quelle: Art. 62 BZO · Wert: 15 %

Zulässigkeit von Arealüberbauungen

Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W/1.7 bis W/2.8, der Wohn- und Gewerbezone WG/3.0 sowie der Zentrumszone zulässig; die Mindestfläche beträgt 3'000 m² bzw. 5'000 m².

Quelle: Art. 39–40 BZO · Wert: 3000 m²

Grundmasse in der Quartiererhaltungszone Kosthäuser

In der Quartiererhaltungszone sind nur Ersatz- oder Umbauten am bisherigen Standort im bestehenden Gebäudevolumen zulässig; auf der Westseite sind eingeschossige Anbauten erlaubt.

Quelle: Art. 18 BZO

Containerstellplätze

Bei Bauvorhaben mit vier oder mehr Wohneinheiten ist ein Standort für Container zur Sammlung von Kehricht und Grüngut zu schaffen.

Quelle: Art. 58 BZO · Wert: 4 Wohneinheiten

Gestaltung3

Terrainveränderungen

Abgrabungen sind maximal 1.5 m unter das massgebende Terrain zulässig; die freigelegte Fassadenfläche darf die Hälfte des Gebäudeumfangs × 1.5 nicht überschreiten.

Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 1.5 m

Dachgestaltung in der Kernzone

In der Kernzone sind bei Hauptgebäuden nur Satteldächer mit 30–45 Grad Neigung und roten/rötlich-braunen Tonziegeln zulässig; Dachaufbauten sind auf max. 1/3 der Fassadenlänge beschränkt.

Quelle: Art. 11 BZO · Wert: 45 Grad

Dachgestaltung in Wohnzonen und WG-Zone

In Wohnzonen und der Wohn- und Gewerbezone sind Dachaufbauten und -einschnitte nur unterhalb des oberen Drittels der Dachfläche und insgesamt max. 1/3 der Fassadenlänge zulässig; Flachdächer über 30 m² sind zu begrünen.

Quelle: Art. 54 BZO · Wert: 30 m²

Parkplätze & Verkehr4

Pflichtabstellplätze für Motorfahrzeuge

Für Wohnbauten sind 2 PP pro Einfamilienhaus bzw. 1 PP pro Wohnung vorgeschrieben; in Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung (Güteklasse C) kann der Gemeinderat den Bedarf auf 70% (Bewohner), 45% (Beschäftigte) bzw. 50% (Besucher) reduzieren.

Quelle: Art. 59 BZO · Wert: 2 PP/EFH

Parkierung in der Kernzone

In der Kernzone sind Autoabstellplätze möglichst unterirdisch unterzubringen; Vorgärten dürfen nicht verdrängt werden, und der Gemeinderat kann die Anzahl Pflichtabstellplätze im Interesse des Ortsbildes reduzieren.

Quelle: Art. 16 BZO

Gestaltung oberirdischer Parkplätze

Oberirdische Parkplätze sind grundsätzlich wasserdurchlässig zu gestalten oder über die Schulter zu entwässern; Garagenvorplätze können als Abstellplätze angerechnet werden.

Quelle: Art. 60 BZO

Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen

Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse Einstellräume für Kinderwagen und Zweiradfahrzeuge in der Nähe des Hauseingangs bereitzustellen; bei Gewerbegebäuden mit Publikumsverkehr sind überdeckte Zweiradabstellplätze vorzusehen.

Quelle: Art. 61 BZO

Umwelt & Gewässer2

Naturgefahrenzonen

In Naturgefahrengebieten müssen Bauten besonderen Schutzanforderungen genügen; in roten und blauen Gefahrenzonen können im Baubewilligungsverfahren Schutzmassnahmen angeordnet werden.

Quelle: Art. 63 BZO

Ökologischer Ausgleich und Siedlungsrandgestaltung

Bei Bauvorhaben ist dem ökologischen Ausgleich und dem Lokalklima Rechnung zu tragen; Siedlungsränder zur Nichtbauzone sind möglichst durchlässig zu gestalten, durchgehende Mauern sind in der Regel nicht gestattet.

Quelle: Art. 57 BZO

Verfahren & Gebühren2

Gestaltungsplanpflicht

In bestimmten im Zonenplan bezeichneten Gebieten (Im Winkel, Ankenhof, Gartenstrasse Süd, Rauchacker, Halden) gilt eine Gestaltungsplanpflicht mit erhöhten qualitativen Anforderungen.

Quelle: Art. 45 BZO

Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20% des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben; die Freifläche beträgt 1'200 m².

Quelle: Art. 3a BZO · Wert: 20 %

Steuern & Bevölkerung in Oberengstringen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss109%Kanton Ø 105.8% · Rang 82
Einwohner6'968Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 66'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Oberengstringen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schlieren
13'26'
Dietikon
16'41'
Regensdorf
16'40'
Zürich
16'37'
Winterthur
41'67'
Luzern
53'106'

Umliegende Gemeinden

Unterengstringen
8'20'
Weiningen (ZH)
10'24'
Geroldswil
12'27'
Oetwil an der Limmat
14'43'
Dällikon
17'48'
Uitikon
18'54'

Zuständige Behörde in Oberengstringen

Gemeindeverwaltung Oberengstringen

Website Bauamt

Nützliche Links für Oberengstringen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oberengstringen

Wie hoch darf ich in Oberengstringen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Oberengstringen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Oberengstringen festgelegt.

Wie gross ist der Grenzabstand in Oberengstringen?

Der Mindestgrenzabstand in Oberengstringen variiert nach Zone: Gewerbe/Industrie: 3.5 m (Art. 31 Abs. 1 e) BZO). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberengstringen?

Der Steuerfuss in Oberengstringen beträgt 109% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 82). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 66'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Oberengstringen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Oberengstringen ist Schlieren (13 Min. Auto, 26 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Oberengstringen?

Das Baureglement von Oberengstringen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12152. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oberengstringen?

Die Baubewilligung in Oberengstringen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oberengstringen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=12152). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).