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Baubewilligung in Oberengstringen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8102·BFS 245·7'200 Einwohner

Die Bauvorschriften für Oberengstringen werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Oberengstringen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss109%Kanton Ø 105.8% · Rang 82
Einwohner6'968Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 66'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Oberengstringen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schlieren
13'26'
Dietikon
16'41'
Regensdorf
16'40'
Zürich
16'37'
Winterthur
41'67'
Luzern
53'106'

Umliegende Gemeinden

Unterengstringen
8'20'
Weiningen (ZH)
10'24'
Geroldswil
12'27'
Oetwil an der Limmat
14'43'
Dällikon
17'48'
Uitikon
18'54'

Zuständige Behörde in Oberengstringen

Gemeindeverwaltung Oberengstringen

Website Bauamt

Nützliche Links für Oberengstringen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oberengstringen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberengstringen?

Der Steuerfuss in Oberengstringen beträgt 109% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 82). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 66'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Oberengstringen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Oberengstringen ist Schlieren (13 Min. Auto, 26 Min. ÖV). Zürich ist in 16 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Oberengstringen?

Das Baureglement von Oberengstringen ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oberengstringen?

Die Baubewilligung in Oberengstringen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Oberengstringen und des Kantons Zürich.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oberengstringen. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).