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Baubewilligung in Oberbalm ()

Kanton ·PLZ 3086·BFS 357

Die Bauvorschriften für Oberbalm werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Oberbalm

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss175%Kanton Ø 170.8% · Rang 175
Einwohner867Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 49'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Oberbalm

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Köniz
21'36'
Belp
31'66'
Ittigen
38'63'
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Wald (BE)
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29'73'

Zuständige Behörde in Oberbalm

Nützliche Links für Oberbalm

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Oberbalm

Wie hoch ist der Steuerfuss in Oberbalm?

Der Steuerfuss in Oberbalm beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 175). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 49'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Oberbalm erreichbar?

Das nächste Zentrum von Oberbalm ist Köniz (21 Min. Auto, 36 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Oberbalm?

Das Baureglement von Oberbalm ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/35701/3998/Baureglement_Oberbalm.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Oberbalm?

Die Baubewilligung in Oberbalm wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Oberbalm und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Oberbalm und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Oberbalm (https://oerebfiles.apps.be.ch/35701/3998/Baureglement_Oberbalm.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).