Baubewilligung in Niederbipp ()
Bauvorschriften in Niederbipp pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Niederbipp extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | 4 m Art. 2 Abs. 1 BauR | — | — |
| W2 | — | 4 m Art. 2 Abs. 1 BauR | — | — |
| W3 | — | 5 m Art. 2 Abs. 1 BauR | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | 5 m Art. 2 Abs. 1 BauR | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Niederbipp
Nutzung8
Nutzungsarten Wohnzonen W1, W2, W3
In den Wohnzonen W1, W2 und W3 sind Wohnen und stilles Gewerbe zugelassen. Die Bauformen reichen von freistehenden Einfamilienhäusern (W1) bis zu Mehrfamilienhäusern (W3), alle mit Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR
Nutzungsart Mischzone M2/M3
In der Mischzone sind Wohnbauten und mässig störendes Gewerbe zugelassen. Entlang bestimmter Strassen ist ein Gewerbeanteil von 50% der Geschossfläche anzustreben. Landwirtschaftsbetriebe und verkehrsintensive Nutzungen sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 50 %
Nutzungsart Kernzone KA/KB
In der Kernzone ist eine gemischte Nutzung von Wohnen, Geschäften, Büros, Läden, Dienstleistungen und Gewerbe zugelassen. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR
Nutzungsart Arbeitszone A
In der Arbeitszone sind Dienstleistungs-, Gewerbe- und Bürobauten sowie Lagerbauten zugelassen. Verkaufsflächen bis 500 m² sind erlaubt. Bei mehr als 15 Autoabstellplätzen sind diese unterirdisch vorzusehen.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 500 m2
Erhaltungszonen (E)
Erhaltungszonen bezwecken die Erhaltung und zeitgemässe Erneuerung bestehender Baugruppen. Für baupolizeiliche Masse gelten die Bestimmungen der zweigeschossigen Mischzone M2.
Quelle: Art. 7 BauR
Nutzungsart Industriezone I
In der Industriezone sind alle Arbeitsnutzungen zugelassen. Verkaufsflächen bis 500 m² und betriebsnotwendige Wohnungen sind erlaubt. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe IV.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR · Wert: 500 m2
ZPP 4 «Brauischür» – Nutzung und Gestaltung
Die ZPP 4 bezweckt den Erhalt der Brauischür und die Schaffung einer Zentrumsüberbauung. Es sind gemischte Nutzungen zugelassen. Das Mass der Nutzung richtet sich nach der Kernzone KA. Die Parkierung erfolgt unterirdisch.
Quelle: Art. 12 Abs. 5 BauR
Weilerzone (WEZ)
Die Weilerzone dient der Erhaltung traditioneller Siedlungsstrukturen. Bestehende Gebäudevolumen können maximal 2-geschossig umgenutzt werden. Neue Wohnungen sind nur in Bauten mit bereits bestehender Wohnung erlaubt.
Quelle: Art. 4 BauR
Gestaltung7
Dachgestaltung
Die Dachform ist frei. Die Neigung von Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächern darf maximal 45 Grad betragen. Lukarnen und Dachflächenfenster dürfen zusammen nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge aufweisen.
Quelle: Art. 17 BauR · Wert: 45 Grad
Grundsatz der Baugestaltung
Bauten und Anlagen müssen als Einzelbau und in Bezug zur Umgebung eine gute Gesamtwirkung ergeben. In Gebieten mit traditioneller Bauweise sind Neubauten der überlieferten Bauart anzupassen.
Quelle: Art. 14 BauR
Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern
Stützmauern über 2 m sichtbarer Höhe müssen vertikal gestaffelt und begrünt werden. Böschungsneigungen dürfen höchstens 45 Grad betragen.
Quelle: Art. 15 BauR · Wert: 2 m
Ortsbildschutzgebiete
In Ortsbildschutzgebieten ist die Bebauung in ihrem Bestand und Charakter zu erhalten. Neubauten müssen sich bezüglich Bauvolumen, Dach- und Fassadengestaltung an traditionellen Formen orientieren.
Quelle: Art. 24 BauR
Aussenraumgestaltung
Die Gestaltung privater Aussenräume muss sich nach ortsüblichen Merkmalen richten. Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan einzureichen, der auch Versickerungs- und Retentionsräume definiert.
Quelle: Art. 16 BauR
Antennenanlagen
Antennen sind primär in Arbeitszonen zu erstellen. In Wohnzonen sind sie nur für den Signalempfang oder die Detailerschliessung gestattet. Im Ortsbildschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet sind Antennen nicht zulässig.
Quelle: Art. 20 BauR
Baudenkmäler
Das kantonale Bauinventar bezeichnet schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler. Bei Planungen und Baubewilligungsverfahren für solche Objekte ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.
Quelle: Art. 23 BauR
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen
Jede Zone hat eine zugewiesene Lärmempfindlichkeitsstufe (ES): Wohnzonen ES II, Mischzonen/Kernzonen ES III, Arbeitszonen ES III, Industriezonen ES IV.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR
Energie1
Energiegerechtes Bauen
Bei der Planung und Erstellung von Bauten ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Energiegesetzgebung.
Quelle: Art. 22 BauR
Parkplätze & Verkehr1
Unterirdische Parkierung in der Arbeitszone
In der Arbeitszone müssen bei mehr als 15 Autoabstellplätzen diese unterirdisch vorgesehen werden.
Quelle: Art. 1 Abs. 1 BauR (Arbeitszone) · Wert: 15 Stk
Umwelt & Gewässer5
Gewässerraum (neue Regelung ab 2021)
Der Gewässerraum wird als flächige Überlagerung im Zonenplan festgelegt. Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene Bauten im öffentlichen Interesse zugelassen. In dicht überbauten Gebieten können Ausnahmen bewilligt werden.
Quelle: Art. 30 BauR (Fassung 26.04.2021)
Bauabstand von Hecken und Feldgehölzen
Für Hochbauten ist zu Hecken und Feldgehölzen ein Mindestabstand von 6 m einzuhalten. Für Anlagen wie Strassen und Wege gilt ein Mindestabstand von 3 m.
Quelle: Art. 31 BauR · Wert: 6 m
Landschaftsschutzgebiete
In Landschaftsschutzgebieten sind Bauten und Anlagen grundsätzlich nicht zugelassen. Bestehende Bauten dürfen unterhalten und erneuert werden. Landwirtschaftliche Neubauten sind in Einzelfällen möglich.
Quelle: Art. 32 BauR
Ersatzmassnahmen bei Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Lässt sich die Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Schutzobjekten nicht vermeiden, hat der Verursacher für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
Quelle: Art. 36 BauR
Markante Einzelbäume und Baumreihen
Markante Einzelbäume der Kategorie I sind absolut geschützt und dürfen nicht gefällt werden. Bäume der Kategorie II dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes gefällt werden.
Quelle: Art. 28 BauR
Verfahren & Gebühren2
Bauen in Gefahrengebieten
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. Bei erheblicher oder mittlerer Gefährdung zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Eine frühzeitige Voranfrage wird empfohlen.
Quelle: Art. 25 BauR
Planungsausgleich / Mehrwertabschöpfung
Entsteht einem Grundeigentümer durch eine Planungsmassnahme ein wesentlicher Vorteil, verhandelt die Gemeinde über eine angemessene Abgabe des Planungsmehrwertes für öffentliche Zwecke.
Quelle: Art. 47 BauR
Steuern & Bevölkerung in Niederbipp
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Niederbipp
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Niederbipp
Nützliche Links für Niederbipp
- Baureglement Niederbipp (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Niederbipp
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Niederbipp
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Niederbipp
Wie hoch darf ich in Niederbipp bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Niederbipp hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Niederbipp festgelegt.
Wie gross ist der Grenzabstand in Niederbipp?
Der Mindestgrenzabstand in Niederbipp variiert nach Zone: W1: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), W2: 4 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), W3: 5 m (Art. 2 Abs. 1 BauR), Gewerbe/Industrie: 5 m (Art. 2 Abs. 1 BauR). Bei Gestaltungsplänen können abweichende Regelungen gelten.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Niederbipp?
Der Steuerfuss in Niederbipp beträgt 165% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 113). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 53'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Niederbipp erreichbar?
Das nächste Zentrum von Niederbipp ist Zuchwil (23 Min. Auto, 49 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Niederbipp?
Das Baureglement von Niederbipp ist als PDF verfügbar unter: https://oerebfiles.apps.be.ch/98101/4691/baureglement_niederbipp.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Niederbipp?
Die Baubewilligung in Niederbipp wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Niederbipp und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Niederbipp (https://oerebfiles.apps.be.ch/98101/4691/baureglement_niederbipp.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).