Baubewilligung in Mettmenstetten ()
Bauvorschriften in Mettmenstetten pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Mettmenstetten extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Mettmenstetten
Nutzung6
Zoneneinteilung Gemeinde Mettmenstetten
Das Gemeindegebiet ist in verschiedene Zonen eingeteilt, darunter Kernzonen A–D, Wohnzonen W2a/W2b/W3, Gewerbezone, Zentrumszone und weitere. Jede Zone hat eine definierte Ausnützungsziffer und Lärmempfindlichkeitsstufe.
Quelle: Art. 1 BZO
Nutzweise in den Wohnzonen
In den Wohnzonen W2a, W2b und W3 ist nicht störendes Gewerbe zulässig. In den Zonen WG2 und WG3 sowie in speziell bezeichneten Bereichen ist auch mässig störendes Gewerbe erlaubt.
Quelle: Art. 20 BZO
Spiel- und Erholungsflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern müssen mindestens 20% der zum Wohnen massgeblichen Geschossfläche als Spiel- und Erholungsflächen im Freien ausgeschieden werden.
Quelle: Art. 40 BZO · Wert: 20 %
Zulässigkeit von Arealüberbauungen
Arealüberbauungen sind in den Zonen W2a, W2b, W3, WG2, WG3 und in der Kernzone KB im Dorf zulässig. Die Mindestfläche beträgt 3'000 m².
Quelle: Art. 28–29 BZO · Wert: 3000 m2
Nutzweise in der Gewerbezone
In der Gewerbezone sind mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Läden sind auf max. 500 m² Verkaufsfläche beschränkt. Im Bereich «Im Grindel» gelten besondere Lärmschutzvorschriften.
Quelle: Art. 22 BZO · Wert: 500 m2
Bauvorschriften für Arealüberbauungen
Bei Arealüberbauungen erhöht sich die Ausnützungsziffer gemäss Art. 8/17. Die zonengemässen Abstände können im Innern bis auf das kantonale Mindestmass reduziert werden. Es gelten besondere Anforderungen an Gestaltung und Energieeffizienz.
Quelle: Art. 30 BZO
Gestaltung5
Gestaltung und Einordnung in Kernzonen
In den Kernzonen gelten besondere Anforderungen an die architektonische Gestaltung. Bauten müssen sich bezüglich Situierung, Ausmass, Dachform, Materialien und Farbgebung gut ins Ortsbild einfügen.
Quelle: Art. 6 BZO
Umgebungsgestaltung und Terrainveränderungen
Das Terrain darf an der Fassadenlinie um höchstens 1.50 m verändert werden. Stützmauern über 1.50 m sichtbarer Höhe müssen durch bepflanzte Rücksprünge von mind. 0.80 m gegliedert werden. Versiegelte Flächen sind auf das Nötigste zu beschränken.
Quelle: Art. 36 BZO · Wert: 1.5 m
Dachgestaltung in den Kernzonen
In den Kernzonen sind grundsätzlich nur Satteldächer mit 30°–45° Neigung und Tonziegeldeckung zulässig. Dachaufbauten sind nur im 1. Dachgeschoss erlaubt und dürfen zusammen nicht breiter als 1/3 der Fassadenlänge sein.
Quelle: Art. 11 BZO · Wert: 0.5 m2
Dachgestaltung in den Wohnzonen
Bei Schrägdächern sind Dachflächenfenster, Dachaufbauten und Dacheinschnitte im ersten Dachgeschoss zulässig, sofern sie zurückhaltend eingepasst sind und zusammen nicht breiter als die Hälfte der Fassadenlänge sind.
Quelle: Art. 19 BZO
Im Ortsbild wichtige Bauten in Kernzonen
Speziell bezeichnete Bauten in den Kernzonenplänen dürfen nur unter Beibehaltung von Stellung, Ausmassen, Dachform und wesentlichen Fassadenelementen umgebaut oder ersetzt werden. Erweiterungen bis max. 30 m² überbaute Fläche sind möglich.
Quelle: Art. 7 BZO · Wert: 30 m2
Lärmschutz2
Lärmempfindlichkeitsstufen nach LSV
Die Wohnzonen W2a, W2b und W3 sind der Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen. Kernzonen, Gewerbezone, Zentrumszone und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung haben Empfindlichkeitsstufe III.
Quelle: Art. 1 BZO
Lärmschutz in der Gewerbezone «Im Grindel»
In der Gewerbezone «Im Grindel» dürfen lärmempfindliche Räume innerhalb von 120 m ab der Autobahn A4-Achse nur auf der autobahnabgewandten Seite angeordnet werden.
Quelle: Art. 22 Abs. 3 BZO · Wert: 120 m
Parkplätze & Verkehr2
Pflicht zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen
Bei Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen müssen Parkplätze nach festgelegten Schlüsseln erstellt werden, z.B. 1 PP pro 100 m² mGF für Wohnen. Bei ÖV-Nähe kann die Anzahl auf 70% reduziert werden.
Quelle: Art. 34 BZO · Wert: 100 m2
Pflicht zur Erstellung von Veloabstellplätzen
Bei Neu- und Umbauten müssen Veloabstellplätze erstellt werden, z.B. 1 VP pro 40 m² Geschossfläche für Wohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen mind. 30% der Veloabstellplätze gedeckt sein.
Quelle: Art. 35 BZO · Wert: 40 m2
Umwelt & Gewässer4
Minimale Grünflächenziffer (GFZ) je Zone
Je nach Zone muss ein bestimmter Anteil der Grundstücksfläche als Grünfläche erhalten bleiben: W2a und W2b je 35%, W3 30%, WG2 und WG3 je 10%, Zone Oe 20%.
Quelle: Art. 37 BZO · Wert: 35 %
Begrünung von Flachdächern
Flachdächer und flach geneigte Dächer ab 50 m² Fläche müssen begrünt werden, sofern sie nicht als begehbare Terrassen oder für Solaranlagen genutzt werden.
Quelle: Art. 32 BZO · Wert: 50 m2
Naturgefahren und Hochwasserschutz
In Gefahrengebieten müssen Personen- und Sachwertrisiken durch Hochwasser und Oberflächenabfluss auf ein tragbares Mass reduziert werden. Wo andere Massnahmen nicht möglich sind, ist Objektschutz herzustellen.
Quelle: Art. 39 BZO
Förderung von Baumpflanzungen
Pro 400 m² anrechenbare Grundstücksfläche muss mindestens eine mittel- bis grosskronige, nicht invasive Baumart erhalten oder neu gepflanzt werden.
Quelle: Art. 38 BZO · Wert: 400 m2
Verfahren & Gebühren2
Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht
In speziell bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund eines Gestaltungsplans gebaut oder die Nutzung geändert werden. Im Gebiet «Herferswil 84» ist Wohnnutzung ausgeschlossen; nur landwirtschaftlich bezogenes Gewerbe ist zulässig.
Quelle: Art. 44 BZO
Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 40% des um CHF 100'000 gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 1'200 m².
Quelle: Art. 3–4 BZO · Wert: 40 %
Zuständige Behörde in Mettmenstetten
Nützliche Links für Mettmenstetten
- Baureglement Mettmenstetten (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Mettmenstetten
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Wikipedia: Mettmenstetten
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Mettmenstetten
Wie hoch darf ich in Mettmenstetten bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Mettmenstetten hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Mettmenstetten festgelegt.
Wo finde ich das Baureglement von Mettmenstetten?
Das Baureglement von Mettmenstetten ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=10086. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Mettmenstetten?
Die Baubewilligung in Mettmenstetten wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Mettmenstetten (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=10086). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).