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Baubewilligung in Meilen (ZH)

Kanton Zürich·PLZ 8706·BFS 156·14'600 Einwohner

Bauvorschriften in Meilen pro Wohnzone

Aus dem Baureglement Meilen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz

ZoneGebäudehöheGrenzabstandÜberbauungszifferGebäudelänge
W1
Gewerbe/Industrie

Weitere Bauvorschriften in Meilen

Nutzung7

Zoneneinteilung und Baumassenziffer

Das Gemeindegebiet Meilen ist in zahlreiche Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen sowie weitere Zonen). Jeder Zone ist eine Baumassenziffer (BZ) und eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugeordnet.

Quelle: Art. 2 BZO

Nutzweise in den Kernzonen

In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. In bestimmten Gebäuden sind im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzungen erlaubt.

Quelle: Art. 11 BZO

Nutzweise in der Zentrumszone

In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Der Gewerbeanteil muss mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche betragen; im Erdgeschoss ist entlang von Strassen keine Wohnnutzung erlaubt.

Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 20 %

Nutzweise in den Industrie- und Gewerbezonen

Industrie- und Gewerbezonen sind primär für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. Stark störende Betriebe und Grosszentren sind nicht zulässig.

Quelle: Art. 35 BZO

Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten sind zusammenhängende Spiel-, Ruhe- und Freizeitflächen anzulegen. Diese sollen mindestens 15 % der zu Wohnzwecken genutzten Gesamtnutzfläche betragen.

Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 15 %

Wohnzone mit Gewerbeanteil

In Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind mässig störende Betriebe zulässig. Die Baumassenziffer kann für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile um höchstens ein Fünftel der zonengemässen Grundziffer erhöht werden.

Quelle: Art. 30 BZO · Wert: 20 %

Beschränkung von Büronutzungen in Wohnzonen

In den Wohnzonen W 1.0 bis W 2.6 sind Büronutzungen nur auf maximal einem Viertel der realisierten Gesamtnutzfläche zulässig.

Quelle: Art. 49 BZO · Wert: 25 %

Gestaltung5

Dachgestaltung (allgemeine Vorschriften)

Dachaufbauten und -einschnitte dürfen zusammen nicht länger als ein Drittel der Fassade sein. Flachdächer von Gebäuden und Garageneinfahrten mit weniger als 10° Neigung sind zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse genutzt werden oder der Energiegewinnung dienen.

Quelle: Art. 50 BZO · Wert: 10 °

Abgrabungen

Untergeordnete Abgrabungen sind zulässig, wenn sie maximal 1 m auf maximal einem Drittel der Fassade betragen. Das freigelegte Volumen für Wohn- oder Arbeitszwecke darf höchstens 15 % der zulässigen Baumasse betragen.

Quelle: Art. 55 BZO · Wert: 15 %

Stützmauern und Einfriedungen

Mauern und geschlossene Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und Wegen maximal 1.4 m hoch in Erscheinung treten. Höhere Stützmauern sind durch Abstufung zu gliedern und zu begrünen.

Quelle: Art. 77 BZO · Wert: 1.4 m

Dachgestaltung in den Kernzonen

Hauptgebäude in den Kernzonen müssen in der Regel Satteldächer mit vorgeschriebenen Neigungen aufweisen. Dachaufbauten und -einschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig und dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der Fassade sein.

Quelle: Art. 14 BZO · Wert: 0.3 m2

Ergänzende Vorschriften Uferbereich Wohnzone W 1.0

Im Uferbereich des Zürichsees gelten für die Wohnzone W 1.0 besondere Vorschriften: Sichtbezüge zum See sind zu gewährleisten, sichthindernde Elemente über 1.4 m Höhe sind verboten, und Bauten müssen eine diskrete Farbgestaltung aufweisen.

Quelle: Art. 47 BZO · Wert: 1.4 m

Lärmschutz1

Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen

Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II oder III) zugeordnet. Wohnzonen haben ES II, Kern- und Zentrumszonen ES III. Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.

Quelle: Art. 2 Abs. 1–2 BZO

Energie2

Energieeffizienz bei Arealüberbauungen und Sonderbauvorschriften

Bei Arealüberbauungen sowie bei Bauten nach Sonderbauvorschriften dürfen höchstens 30 % des Energiebedarfs für Wärme und Warmwasser mit fossilen Energien gedeckt werden.

Quelle: Art. 42, Art. 69 Abs. 3, Art. 73 lit. d BZO · Wert: 30 %

Sonderbauvorschriften Wohnzonen – Energieanforderungen und Erleichterungen

In den Sonderbauvorschriften-Gebieten der Wohnzonen kann die Baumasse um 10 % und die Fassadenhöhe um max. 3.3 m erhöht werden. Dafür müssen Bauten energieeffizient sein (max. 30 % fossile Energie) und besonders gut gestaltet werden.

Quelle: Art. 68–69 BZO · Wert: 30 %

Parkplätze & Verkehr4

Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzbedarf)

Die BZO legt den Mindestbedarf an Parkplätzen nach Nutzungsart fest. Für Wohngebäude gilt 1 PP pro 100 m² GNF, für Büros 1 PP pro 80 m² GNF. Ab 6 Wohneinheiten ist zudem 1 Veloabstellplatz pro 40 m² GNF erforderlich.

Quelle: Art. 59 BZO · Wert: 100 m2

Reduktion Parkplatzbedarf bei guter ÖV-Erschliessung

Der Parkplatzbedarf kann je nach ÖV-Güteklasse reduziert werden. Bei Güteklasse B dürfen Bewohner-Parkplätze auf 55 % reduziert werden, bei Klasse C auf 70 % und bei Klasse D auf 85 %.

Quelle: Art. 60 BZO · Wert: 55 %

Autoarme Nutzungen

In Gebieten mit mindestens ÖV-Güteklasse C können Gebäude ab 6 Wohneinheiten oder mit Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben von der Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen teilweise befreit werden, wenn ein Mobilitätskonzept den reduzierten Bedarf nachweist.

Quelle: Art. 61 BZO

Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze

Kann ein Grundeigentümer die erforderlichen Parkplätze nicht erstellen und sich nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen, ist für jeden fehlenden Pflichtabstellplatz eine Ersatzabgabe zu leisten.

Quelle: Art. 63 BZO

Umwelt & Gewässer2

Grünflächenziffer in den Wohnzonen

In den Wohnzonen W 1.0, W 1.4, W 1.8 und W 2.2 gilt eine Mindestgrünflächenziffer von 40 %. Das bedeutet, dass mindestens 40 % der Grundstücksfläche begrünt sein müssen.

Quelle: Art. 76 BZO · Wert: 40 %

Baumschutz

Die im Ergänzungsplan Baumschutz eingetragenen Einzelbäume und Baumgruppen sind zu erhalten. Das Fällen ist bewilligungspflichtig.

Quelle: Art. 74 BZO

Verfahren & Gebühren1

Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20 % des um Fr. 100'000.– gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 2'000 m².

Quelle: Art. 1B BZO · Wert: 20 %

Steuern & Bevölkerung in Meilen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss79%Kanton Ø 105.8% · Rang 13
Einwohner14'907Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 122'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Meilen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Männedorf
14'21'
Küsnacht (ZH)
17'24'
Stäfa
20'24'
Zürich
33'36'
Winterthur
55'60'
Luzern
73'101'

Umliegende Gemeinden

Herrliberg
11'23'
Uetikon am See
11'23'
Erlenbach (ZH)
13'21'
Oetwil am See
17'38'
Egg
17'56'
Zumikon
20'45'

Zuständige Behörde in Meilen

Gemeindeverwaltung Meilen

Website Bauamt

Nützliche Links für Meilen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Meilen

Wie hoch darf ich in Meilen bauen?

Die maximale Gebäudehöhe in Meilen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Meilen festgelegt.

Wie hoch ist der Steuerfuss in Meilen?

Der Steuerfuss in Meilen beträgt 79% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 13). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 122'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Meilen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Meilen ist Männedorf (14 Min. Auto, 21 Min. ÖV). Zürich ist in 33 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Meilen?

Das Baureglement von Meilen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5986. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Meilen?

Die Baubewilligung in Meilen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Meilen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5986). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).