Baubewilligung in Meilen (ZH)
Bauvorschriften in Meilen pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Meilen extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | — | — | — | — |
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Meilen
Nutzung7
Zoneneinteilung und Baumassenziffer
Das Gemeindegebiet Meilen ist in zahlreiche Zonen eingeteilt (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen sowie weitere Zonen). Jeder Zone ist eine Baumassenziffer (BZ) und eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) zugeordnet.
Quelle: Art. 2 BZO
Nutzweise in den Kernzonen
In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. In bestimmten Gebäuden sind im Erdgeschoss nur gewerbliche Nutzungen erlaubt.
Quelle: Art. 11 BZO
Nutzweise in der Zentrumszone
In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Der Gewerbeanteil muss mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche betragen; im Erdgeschoss ist entlang von Strassen keine Wohnnutzung erlaubt.
Quelle: Art. 25 BZO · Wert: 20 %
Nutzweise in den Industrie- und Gewerbezonen
Industrie- und Gewerbezonen sind primär für industrielle und gewerbliche Betriebe bestimmt. Stark störende Betriebe und Grosszentren sind nicht zulässig.
Quelle: Art. 35 BZO
Spiel- und Ruheflächen bei Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten sind zusammenhängende Spiel-, Ruhe- und Freizeitflächen anzulegen. Diese sollen mindestens 15 % der zu Wohnzwecken genutzten Gesamtnutzfläche betragen.
Quelle: Art. 56 BZO · Wert: 15 %
Wohnzone mit Gewerbeanteil
In Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind mässig störende Betriebe zulässig. Die Baumassenziffer kann für dauerhaft gewerblich genutzte Gebäudeteile um höchstens ein Fünftel der zonengemässen Grundziffer erhöht werden.
Quelle: Art. 30 BZO · Wert: 20 %
Beschränkung von Büronutzungen in Wohnzonen
In den Wohnzonen W 1.0 bis W 2.6 sind Büronutzungen nur auf maximal einem Viertel der realisierten Gesamtnutzfläche zulässig.
Quelle: Art. 49 BZO · Wert: 25 %
Gestaltung5
Dachgestaltung (allgemeine Vorschriften)
Dachaufbauten und -einschnitte dürfen zusammen nicht länger als ein Drittel der Fassade sein. Flachdächer von Gebäuden und Garageneinfahrten mit weniger als 10° Neigung sind zu begrünen, sofern sie nicht als Terrasse genutzt werden oder der Energiegewinnung dienen.
Quelle: Art. 50 BZO · Wert: 10 °
Abgrabungen
Untergeordnete Abgrabungen sind zulässig, wenn sie maximal 1 m auf maximal einem Drittel der Fassade betragen. Das freigelegte Volumen für Wohn- oder Arbeitszwecke darf höchstens 15 % der zulässigen Baumasse betragen.
Quelle: Art. 55 BZO · Wert: 15 %
Stützmauern und Einfriedungen
Mauern und geschlossene Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und Wegen maximal 1.4 m hoch in Erscheinung treten. Höhere Stützmauern sind durch Abstufung zu gliedern und zu begrünen.
Quelle: Art. 77 BZO · Wert: 1.4 m
Dachgestaltung in den Kernzonen
Hauptgebäude in den Kernzonen müssen in der Regel Satteldächer mit vorgeschriebenen Neigungen aufweisen. Dachaufbauten und -einschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss zulässig und dürfen zusammen nicht breiter als ein Drittel der Fassade sein.
Quelle: Art. 14 BZO · Wert: 0.3 m2
Ergänzende Vorschriften Uferbereich Wohnzone W 1.0
Im Uferbereich des Zürichsees gelten für die Wohnzone W 1.0 besondere Vorschriften: Sichtbezüge zum See sind zu gewährleisten, sichthindernde Elemente über 1.4 m Höhe sind verboten, und Bauten müssen eine diskrete Farbgestaltung aufweisen.
Quelle: Art. 47 BZO · Wert: 1.4 m
Lärmschutz1
Lärmempfindlichkeitsstufen der Zonen
Jeder Zone ist eine Lärmempfindlichkeitsstufe (ES II oder III) zugeordnet. Wohnzonen haben ES II, Kern- und Zentrumszonen ES III. Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
Quelle: Art. 2 Abs. 1–2 BZO
Energie2
Energieeffizienz bei Arealüberbauungen und Sonderbauvorschriften
Bei Arealüberbauungen sowie bei Bauten nach Sonderbauvorschriften dürfen höchstens 30 % des Energiebedarfs für Wärme und Warmwasser mit fossilen Energien gedeckt werden.
Quelle: Art. 42, Art. 69 Abs. 3, Art. 73 lit. d BZO · Wert: 30 %
Sonderbauvorschriften Wohnzonen – Energieanforderungen und Erleichterungen
In den Sonderbauvorschriften-Gebieten der Wohnzonen kann die Baumasse um 10 % und die Fassadenhöhe um max. 3.3 m erhöht werden. Dafür müssen Bauten energieeffizient sein (max. 30 % fossile Energie) und besonders gut gestaltet werden.
Quelle: Art. 68–69 BZO · Wert: 30 %
Parkplätze & Verkehr4
Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzbedarf)
Die BZO legt den Mindestbedarf an Parkplätzen nach Nutzungsart fest. Für Wohngebäude gilt 1 PP pro 100 m² GNF, für Büros 1 PP pro 80 m² GNF. Ab 6 Wohneinheiten ist zudem 1 Veloabstellplatz pro 40 m² GNF erforderlich.
Quelle: Art. 59 BZO · Wert: 100 m2
Reduktion Parkplatzbedarf bei guter ÖV-Erschliessung
Der Parkplatzbedarf kann je nach ÖV-Güteklasse reduziert werden. Bei Güteklasse B dürfen Bewohner-Parkplätze auf 55 % reduziert werden, bei Klasse C auf 70 % und bei Klasse D auf 85 %.
Quelle: Art. 60 BZO · Wert: 55 %
Autoarme Nutzungen
In Gebieten mit mindestens ÖV-Güteklasse C können Gebäude ab 6 Wohneinheiten oder mit Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben von der Pflicht zur Erstellung von Parkplätzen teilweise befreit werden, wenn ein Mobilitätskonzept den reduzierten Bedarf nachweist.
Quelle: Art. 61 BZO
Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze
Kann ein Grundeigentümer die erforderlichen Parkplätze nicht erstellen und sich nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen, ist für jeden fehlenden Pflichtabstellplatz eine Ersatzabgabe zu leisten.
Quelle: Art. 63 BZO
Umwelt & Gewässer2
Grünflächenziffer in den Wohnzonen
In den Wohnzonen W 1.0, W 1.4, W 1.8 und W 2.2 gilt eine Mindestgrünflächenziffer von 40 %. Das bedeutet, dass mindestens 40 % der Grundstücksfläche begrünt sein müssen.
Quelle: Art. 76 BZO · Wert: 40 %
Baumschutz
Die im Ergänzungsplan Baumschutz eingetragenen Einzelbäume und Baumgruppen sind zu erhalten. Das Fällen ist bewilligungspflichtig.
Quelle: Art. 74 BZO
Verfahren & Gebühren1
Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Bei Planungsvorteilen durch Auf- oder Umzonungen wird eine Mehrwertabgabe von 20 % des um Fr. 100'000.– gekürzten Mehrwerts erhoben. Die Freifläche beträgt 2'000 m².
Quelle: Art. 1B BZO · Wert: 20 %
Steuern & Bevölkerung in Meilen
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Meilen
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Meilen
Gemeindeverwaltung Meilen
Website BauamtNützliche Links für Meilen
- Baureglement Meilen (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Meilen
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Zürich
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Meilen
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Meilen
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Meilen
Wie hoch darf ich in Meilen bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Meilen hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Meilen festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Meilen?
Der Steuerfuss in Meilen beträgt 79% (kantonaler Durchschnitt: 105.8%, Rang 13). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 122'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Meilen erreichbar?
Das nächste Zentrum von Meilen ist Männedorf (14 Min. Auto, 21 Min. ÖV). Zürich ist in 33 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Meilen?
Das Baureglement von Meilen ist als PDF verfügbar unter: https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5986. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Meilen?
Die Baubewilligung in Meilen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Zürich beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Rechtliche Hinweise
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Meilen (https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=5986). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).