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Baubewilligung in Malans ()

Kanton ·PLZ 7208·BFS 3954

Die Bauvorschriften für Malans werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Malans

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss75%Kanton Ø 87.4% · Rang 24
Einwohner2'538Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 73'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Malans

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Landquart
12'20'
Chur
24'37'
Buchs (SG)
30'52'
St. Gallen
62'105'
Zürich
76'97'
Winterthur
96'126'

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Jenins
11'19'
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14'23'
Bad Ragaz
16'35'
Zizers
16'29'
Untervaz
18'47'
Fläsch
18'34'

Zuständige Behörde in Malans

Nützliche Links für Malans

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Malans

Wie hoch ist der Steuerfuss in Malans?

Der Steuerfuss in Malans beträgt 75% (kantonaler Durchschnitt: 87.4%, Rang 24). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 73'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Malans erreichbar?

Das nächste Zentrum von Malans ist Landquart (12 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in 76 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Malans?

Das Baureglement von Malans ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Malans?

Die Baubewilligung in Malans wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Malans und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Malans. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).