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Baubewilligung in Ingenbohl ()

Kanton ·PLZ 6423·BFS 1364

Die Bauvorschriften für Ingenbohl werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Ingenbohl

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss165%Kanton Ø 153.3% · Rang 19
Einwohner9'635Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 64'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Ingenbohl

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Schwyz
15'20'
Arth
19'32'
Küssnacht (SZ)
25'44'
Luzern
40'64'
Zürich
52'79'
Winterthur
80'115'

Umliegende Gemeinden

Morschach
13'27'
Sisikon
13'19'
Lauerz
16'41'
Gersau
18'24'
Steinen
18'22'
Flüelen
20'24'

Zuständige Behörde in Ingenbohl

Nützliche Links für Ingenbohl

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Ingenbohl

Wie hoch ist der Steuerfuss in Ingenbohl?

Der Steuerfuss in Ingenbohl beträgt 165% (kantonaler Durchschnitt: 153.3%, Rang 19). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 64'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Ingenbohl erreichbar?

Das nächste Zentrum von Ingenbohl ist Schwyz (15 Min. Auto, 20 Min. ÖV). Zürich ist in 52 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Ingenbohl?

Das Baureglement von Ingenbohl ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Ingenbohl?

Die Baubewilligung in Ingenbohl wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Ingenbohl und des Kantons .

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Ingenbohl. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).