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Baubewilligung in Frauenfeld (TG)

Kanton Thurgau·PLZ 8500·BFS 4566·26'700 Einwohner

Die Bauvorschriften für Frauenfeld werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Frauenfeld

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss144%Kanton Ø 141.5% · Rang 40
Einwohner27'260Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 61'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Frauenfeld

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Weinfelden
25'36'
Wil (SG)
28'49'
Uzwil
32'64'
Winterthur
23'36'
Kreuzlingen
26'65'
St. Gallen
42'75'

Umliegende Gemeinden

Felben-Wellhausen
12'19'
Warth-Weiningen
13'31'
Ellikon an der Thur
14'44'
Gachnang
15'17'
Matzingen
15'26'
Wiesendangen
16'29'

Zuständige Behörde in Frauenfeld

Schlossmühlestrasse 9, 8500 Frauenfeld

052 724 52 52

Website Bauamt

Nützliche Links für Frauenfeld

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Frauenfeld

Wie hoch ist der Steuerfuss in Frauenfeld?

Der Steuerfuss in Frauenfeld beträgt 144% (kantonaler Durchschnitt: 141.5%, Rang 40). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 61'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Frauenfeld erreichbar?

Das nächste Zentrum von Frauenfeld ist Weinfelden (25 Min. Auto, 36 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Frauenfeld?

Das Baureglement von Frauenfeld ist als PDF verfügbar unter: https://www.frauenfeld.ch/baureglement. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Frauenfeld?

Die Baubewilligung in Frauenfeld wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Thurgau beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Frauenfeld und des Kantons Thurgau.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Frauenfeld (https://www.frauenfeld.ch/baureglement). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).