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Baubewilligung in Ferenbalm ()

Kanton ·PLZ 3177·BFS 662

Die Bauvorschriften für Ferenbalm werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Ferenbalm

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss175%Kanton Ø 170.8% · Rang 175
Einwohner1'263Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 57'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Ferenbalm

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Köniz
29'56'
Ittigen
30'51'
Ostermundigen
31'61'
Bern
26'39'
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33'70'
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Gurbrü
9'77'
Wileroltigen
10'75'
Kriechenwil
12'70'
Kerzers
13'47'
Laupen
13'69'
Ried bei Kerzers
13'52'

Zuständige Behörde in Ferenbalm

Nützliche Links für Ferenbalm

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Ferenbalm

Wie hoch ist der Steuerfuss in Ferenbalm?

Der Steuerfuss in Ferenbalm beträgt 175% (kantonaler Durchschnitt: 170.8%, Rang 175). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 57'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Ferenbalm erreichbar?

Das nächste Zentrum von Ferenbalm ist Köniz (29 Min. Auto, 56 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Ferenbalm?

Das Baureglement von Ferenbalm ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Ferenbalm?

Die Baubewilligung in Ferenbalm wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Ferenbalm und des Kantons .

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Ferenbalm. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).