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Baubewilligung in St. Gallen (SG)

76’500 Einwohner · Kanton St. Gallen

In Kürze

In St. Gallen dauert die Baubewilligung 12-16 Wochen und kostet CHF 500-4'000. Maximale Gebäudehöhe: 10.5m, Grenzabstand: 3.5m.

Gebäudehöhe10.5m
Grenzabstand3.5m
Ausnützungsziffer0.5
Dauer12-16 Wochen

Besonderheiten in St. Gallen

Bauamt St. Gallen

Neugasse 3, 9004 St. Gallen

071 224 56 54

Website Bauamt

Häufige Fragen zur Baubewilligung in St. Gallen

Wie lange dauert eine Baubewilligung in St. Gallen?

Die Baubewilligung in St. Gallen (SG) dauert in der Regel 12-16 Wochen. Bei Einsprachen oder komplexen Projekten kann sich die Dauer verlängern. Wir empfehlen, frühzeitig eine Vorabklärung beim Bauamt St. Gallen durchzuführen.

Was kostet eine Baubewilligung in St. Gallen?

Die Gebühren für eine Baubewilligung in St. Gallen betragen CHF 500-4'000, abhängig von der Grösse und Komplexität des Bauvorhabens. Zusätzlich können Kosten für Gutachten, Vermessungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen anfallen.

Wie hoch darf ich in St. Gallen bauen?

In der Bauzone W2/W3 in St. Gallen beträgt die maximale Gebäudehöhe 10.5m. Der Grenzabstand muss mindestens 3.5m betragen. Die zulässige Ausnützungsziffer liegt bei 0.5. Diese Werte können je nach Zonenplan und Gestaltungsplan abweichen.

Brauche ich in St. Gallen einen Architekten für die Baubewilligung?

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben in St. Gallen müssen die Planunterlagen von einer fachlich qualifizierten Person erstellt werden. Im Kanton St. Gallen ist für Neubauten in der Regel ein Architekt oder diplomierter Bauingenieur erforderlich. Für kleinere Umbauten kann unter Umständen darauf verzichtet werden.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Baugesuch in St. Gallen?

Für ein Baugesuch in St. Gallen benötigen Sie: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Umgebungsplan, Nachweis der Ausnützung (AZ 0.5), Energienachweis, und je nach Projekt weitere Gutachten. Das Bauamt St. Gallen stellt die erforderlichen Formulare auf seiner Website zur Verfügung.

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Weitere Gemeinden

Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Gemeinde St. Gallen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.