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Baubewilligung in Riehen (BS)

Kanton Basel-Stadt·PLZ 4125·BFS 2703·21'700 Einwohner

Bauvorschriften in Riehen

Gebäudeabstände1

Geschossigkeit auf Parzellen westlich «Im Wenkenberg»

Auf Parzellen westlich der Strasse «Im Wenkenberg» sind strassenseitig nur eingeschossige, talseitig maximal zweigeschossige Gebäudeteile erlaubt; zwischen Gebäudeteilen sind Mindestabstände von 6 m bzw. 10 m einzuhalten.

Quelle: § 1 lit. h) Zonenordnung Riehen · Wert: 10 m

Gebäudehöhe3

Wand- und Firsthöhen in der Zone 2R

Eingeschossige Bauten dürfen maximal 4,5 m Wandhöhe und 9,0 m Firsthöhe aufweisen; zweigeschossige Bauten maximal 7,2 m Wandhöhe und 11,0 m Firsthöhe.

Quelle: § 1 lit. d) Zonenordnung Riehen · Wert: 7.2 m

Gartenhaus-Höhe in der Freizeitgartenzone

Gartenhäuser in der Freizeitgartenzone dürfen maximal 2,8 m hoch sein.

Quelle: § 5 lit. b) Zonenordnung Riehen · Wert: 2.8 m

Erdgeschossfussbodenhöhe in der Zone 2R

Bei zweigeschossiger Bauweise darf der Erdgeschossfussboden nicht mehr als 1,20 m über dem Terrain liegen; sichtbare Wände darunter dürfen maximal 1,8 m hoch sein.

Quelle: § 1 lit. e) Zonenordnung Riehen · Wert: 1.2 m

Nutzung7

Zulässige Gebäudearten in der Zone 2R

In der Zone 2R dürfen ausschliesslich Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden.

Quelle: § 1 lit. c) Zonenordnung Riehen

Zulässige Nutzungen in der Wohn- und Arbeitsmischzone

In der Wohn- und Arbeitsmischzone sind neben Wohnnutzungen auch mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.

Quelle: § 3 Zonenordnung Riehen

Zulässige Nutzungen in der Wohnzone

In der Wohnzone sind nur nichtstörende Betriebe zulässig; störende Gewerbe sind nicht erlaubt.

Quelle: § 4 Zonenordnung Riehen

Zulässige Nutzungen in der Arbeitszone

In der Arbeitszone sind mässig störende Betriebe erlaubt; Wohnraum darf nur für Betriebspersonal erstellt werden, das ständig vor Ort sein muss.

Quelle: § 2 lit. a) Zonenordnung Riehen

Abweichungen vom kantonalen BPG in der Arbeitszone

In der Arbeitszone kann bei sachlicher Notwendigkeit von kantonalen Vorschriften zu Geschosszahl, Gebäudetiefe, Freiflächenziffer und Grünflächen abgewichen werden.

Quelle: § 2 lit. b) Zonenordnung Riehen

Gewächshaus in der Freizeitgartenzone

Pro Gartenparzelle ist zusätzlich ein Gewächshaus mit maximal 10 m² Grundfläche und 2,2 m Höhe erlaubt.

Quelle: § 5 lit. d) Zonenordnung Riehen · Wert: 10 m2

Unterkellerung in der Freizeitgartenzone

In den Freizeitgartenarealen Hörnli und Bäumlihof II ist pro Gartenparzelle eine Unterkellerung von maximal 10 m² Grundfläche zulässig.

Quelle: § 5 lit. e) Zonenordnung Riehen · Wert: 10 m2

Ausnützung / Überbauung2

Überbaute Fläche in der Zone 2R

In der Zone 2R darf die überbaute Fläche bei zweigeschossiger Bauweise maximal 20% und bei eingeschossiger Bauweise maximal 28% der Grundstücksfläche betragen.

Quelle: § 1 lit. b) Zonenordnung Riehen · Wert: 20 %

Gartenhaus-Grundfläche in der Freizeitgartenzone

Pro Gartenparzelle ist ein Gartenhaus mit maximal 10 m² Grundfläche erlaubt; inklusive Vordächer und Anbauten darf die Gesamtfläche 34 m² nicht überschreiten.

Quelle: § 5 lit. b) Zonenordnung Riehen · Wert: 10 m2

Gestaltung3

Stützmauern, Auffüllungen und Abgrabungen in der Zone 2R

Stützmauern, Auffüllungen und Abgrabungen dürfen maximal 1,2 m hoch sein; Böschungen dürfen nicht steiler als 66% sein.

Quelle: § 1 lit. f) Zonenordnung Riehen · Wert: 1.2 m

Bauweise Gartenhäuser in der Freizeitgartenzone

Gartenhäuser in der Freizeitgartenzone müssen zwingend in Holzbauweise erstellt werden.

Quelle: § 5 lit. c) Zonenordnung Riehen

Einfriedungen und Hecken entlang Aussichtsschutzwegen in der Zone 2R

Entlang von im Plan bezeichneten Wegen und Strassen mit Aussichtsschutz sind Einfriedungen und Hecken auf maximal 1,2 m Höhe begrenzt.

Quelle: § 1 lit. g) Zonenordnung Riehen · Wert: 1.2 m

Energie1

Solaranlagen in der Freizeitgartenzone

In der Freizeitgartenzone sind Solaranlagen bis maximal 180 Watt Gesamtleistung und 24 Volt Betriebsspannung erlaubt.

Quelle: § 5 lit. g) Zonenordnung Riehen · Wert: 180 W

Steuern & Bevölkerung in Riehen

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss40%Kanton Ø 42.5% · Rang 2
Einwohner22'591Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 92'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Riehen

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Birsfelden
14'35'
Muttenz
19'47'
Münchenstein
21'47'
Basel
16'29'
Zürich
75'104'
Luzern
79'107'

Umliegende Gemeinden

Bettingen
11'14'
Augst
23'58'
Bottmingen
25'50'
Dornach
25'56'
Kaiseraugst
26'61'
Duggingen
27'60'

Zuständige Behörde in Riehen

Gemeindeverwaltung Riehen

Website Bauamt

Nützliche Links für Riehen

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Riehen

Wie hoch ist der Steuerfuss in Riehen?

Der Steuerfuss in Riehen beträgt 40% (kantonaler Durchschnitt: 42.5%, Rang 2). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 92'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Riehen erreichbar?

Das nächste Zentrum von Riehen ist Birsfelden (14 Min. Auto, 35 Min. ÖV). Zürich ist in 75 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Riehen?

Das Baureglement von Riehen ist als PDF verfügbar unter: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/4167/pdf_file_with_annexes. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Riehen?

Die Baubewilligung in Riehen wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Stadt beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Riehen und des Kantons Basel-Stadt.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Riehen (https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/4167/pdf_file_with_annexes). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).