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Baubewilligung in Mendrisio (TI)

Kanton Ticino·PLZ 6850·BFS 5254·15'700 Einwohner

Bauvorschriften in Mendrisio

Gebäudeabstände3

Abstand zwischen Gebäuden

Der Abstand zwischen zwei Gebäuden auf benachbarten Grundstücken entspricht der Summe der jeweiligen Grenzabstände. Eigentümer können eine andere Aufteilung vereinbaren, sofern der Gebäudeabstand eingehalten wird.

Quelle: Art. 9 Abs. 1-2 NAPR

Abstand bei Baufluchtlinie Typ b (Ausrichtung ohne Anbaupflicht)

Gebäude entlang Baufluchtlinien Typ b, die nicht angebaut werden, müssen 4,00 m Abstand zu Fassaden mit Öffnungen und 2,00 m zu Fassaden ohne Öffnungen benachbarter Gebäude einhalten.

Quelle: Art. 9 Abs. 3.2 NAPR · Wert: 4 m

Vorsprünge über Baulinien

Bei Baufluchtlinien sind keine Vorsprünge erlaubt, ausser Dachvorsprünge (max. 1,00 m) und Vordächer (max. 2,50 m) aus funktionalen oder architektonischen Gründen.

Quelle: Art. 7 Abs. 4.2 NAPR · Wert: 1 m

Gebäudehöhe9

Maximale Gebäudehöhe Zone R3 (semi-extensiv)

In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 10,60 m.

Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 10.6 m

Maximale Gebäudehöhe Zone R5 (intensiv)

In der intensiven Wohnzone R5 beträgt die maximale Gebäudehöhe 16,60 m.

Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 16.6 m

Maximale Gebäudehöhe Zone R4 (semi-intensiv)

In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt die maximale Gebäudehöhe 13,60 m.

Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 13.6 m

Maximale Gebäudehöhe Zone R2 (extensiv)

In der extensiven Wohnzone R2 beträgt die maximale Gebäudehöhe 7,60 m.

Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 7.6 m

Maximale Gebäudehöhe Zone LI (intensive Arbeitszone)

In der intensiven Arbeitszone LI beträgt die maximale Gebäudehöhe 15,00 m.

Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 15 m

Dachaufbauten

Aufbauten auf Dächern (Lifte, Kamine, Antennen, Solaranlagen, Lüftungsblöcke) dürfen max. 3,00 m über der Traufe liegen und nicht mehr als 10% der Dachfläche (max. 100 m²) belegen. Sie müssen mind. 3,00 m von der Fassadenflucht zurückversetzt sein.

Quelle: Art. 21 NAPR · Wert: 3 m

Maximale Höhe Nebenbauten

Nebenbauten dürfen eine maximale Höhe von 3,00 m nicht überschreiten.

Quelle: Art. 12 Abs. 3 NAPR · Wert: 3 m

Höhenmessung bei Hanglage

Bei Gebäuden auf Grundstücken mit einer natürlichen Neigung von 30% oder mehr kann ein Höhenzuschlag von 2,00 m gewährt werden.

Quelle: Art. 8 Abs. 2 NAPR · Wert: 2 m

Höhenzuschlag bei Tiefgaragenrampen

Bei der Höhenmessung ab Tiefgaragenrampen kann ein Zuschlag von 3,00 m gewährt werden, sofern dies projektbedingt notwendig ist.

Quelle: Art. 8 Abs. 3 NAPR · Wert: 3 m

Nutzung10

Zulässige Nutzungen in Wohnzonen

Wohnzonen sind grundsätzlich dem Wohnen und damit verbundenen Tätigkeiten vorbehalten. Alle Aktivitäten, die mit der Wohnnutzung unvereinbar sind, sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 31bis NAPR

Kommerzielle Nutzung in Zone R4

In der Zone R4 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 40% der Bruttogeschossfläche zulässig.

Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 40 %

Naturgefahren – Einschränkungen in Zonen R3 und R2

In Naturgefahrenbereichen wird der Überbauungsindex in den Zonen R3 und R2 von 30% auf 20% reduziert. Bauten mit Menschenansammlungen (Spitäler, Schulen, Hotels) sind verboten.

Quelle: Art. 56 NAPR · Wert: 20 %

Kommerzielle Nutzung in Zone R3

In der Zone R3 sind kommerzielle und administrative Nutzungen bis max. 30% der Bruttogeschossfläche zulässig.

Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 30 %

Kommerzielle Nutzung in Zone R5

In der Zone R5 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 50% der Bruttogeschossfläche zulässig.

Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 50 %

Kommerzielle Nutzung in Zone R2

In der Zone R2 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 20% der Bruttogeschossfläche zulässig.

Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 20 %

Definition und Flächenbegrenzung Nebenbauten

Als Nebenbauten gelten u.a. Geräteschuppen und Holzlager bis max. 12 m² sowie überdachte Parkplätze und Garagen. Tierunterkünfte sind ausgeschlossen.

Quelle: Art. 12 Abs. 2 NAPR · Wert: 12 m2

Nutzung Zone ZC (Keller-/Weinzone)

In der Zone ZC sind keine Neubauten erlaubt. Nur Unterhaltsarbeiten am bestehenden Baubestand sind zulässig. Dauerhafte Wohnnutzung und Parkplätze sind verboten.

Quelle: Art. 41 NAPR

Handelsnutzung in Zone LI

In der Zone LI sind Handelsnutzungen nur zulässig, wenn sie direkt mit der Produktion verbunden sind (Verkauf eigener Produkte), und zwar auf max. 150 m² pro Produktionseinheit.

Quelle: Art. 44 Abs. 1 NAPR · Wert: 150 m2

Nutzung Landwirtschaftszone

In der Landwirtschaftszone sind Neubauten nur zulässig, wenn sie für die landwirtschaftliche Tätigkeit unbedingt notwendig sind. Einzäunungen sind nur für landwirtschaftliche Zwecke erlaubt.

Quelle: Art. 55 NAPR

Grenzabstand10

Grenzabstand Zone R3 (semi-extensiv)

In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt der minimale Grenzabstand 4,00 m.

Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 4 m

Grenzabstand Zone R5 (intensiv)

In der intensiven Wohnzone R5 beträgt der minimale Grenzabstand 6,00 m.

Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 6 m

Grenzabstand zum öffentlichen Bereich

Wo keine Baulinie festgelegt ist, muss ein Mindestabstand von 4,00 m zur öffentlichen Grundstücksgrenze eingehalten werden.

Quelle: Art. 9 Abs. 4 NAPR · Wert: 4 m

Grenzabstand Zone R4 (semi-intensiv)

In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt der minimale Grenzabstand 5,00 m.

Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 5 m

Grenzabstand Zone R2 (extensiv)

In der extensiven Wohnzone R2 beträgt der minimale Grenzabstand 3,00 m.

Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 3 m

Waldabstand

Alle Bauten müssen einen Mindestabstand von 10,00 m zur Waldgrenze einhalten. In Ausnahmefällen kann der Gemeinderat Ausnahmen bis minimal 6,00 m gewähren.

Quelle: Art. 9 Abs. 5 NAPR · Wert: 10 m

Grenzabstand Zone LI (intensive Arbeitszone)

In der intensiven Arbeitszone LI beträgt der minimale Grenzabstand zu privaten Grundstücksgrenzen 8,00 m.

Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 8 m

Grenzabstand Zone M (Mischzone)

In der Mischzone M beträgt der minimale Grenzabstand zu privaten Grundstücksgrenzen 6,00 m.

Quelle: Art. 45 NAPR · Wert: 6 m

Grenzabstand Nebenbauten

Nebenbauten müssen einen Mindestabstand von 3,00 m zu Grundstücksgrenzen einhalten. Sie können unter bestimmten Bedingungen auf der Grenze errichtet werden.

Quelle: Art. 12 Abs. 4 NAPR · Wert: 3 m

Unterirdische Bauten – Grenzabstand

Unterirdische Bauten unterliegen nicht den Grenzabstandsvorschriften gegenüber privaten Grundstücksgrenzen.

Quelle: Art. 11 NAPR

Ausnützung / Überbauung15

Ausnützungsziffer Zone R4 (semi-intensiv)

In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,9, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 13,60 m.

Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 0.9 is

Ausnützungsziffer Zone R5 (intensiv)

In der intensiven Wohnzone R5 beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,1 und der maximale Überbauungsindex 30%. Die Höhe ist auf 16,60 m begrenzt.

Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 1.1 is

Ausnützungsziffer Zone R2 (extensiv)

In der extensiven Wohnzone R2 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,5, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 7,60 m.

Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 0.5 is

Ausnützungsziffer Zone R3 (semi-extensiv)

In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,7, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 10,60 m.

Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 0.7 is

Baumassenziffer Zone LI (intensive Arbeitszone)

In der intensiven Arbeitszone LI beträgt der maximale Baumassenzahl 7,5 m³/m² und der maximale Ausnützungsindex (Dienstleistungen) 1,0.

Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 7.5 m3/m2

Baumassenziffer Zone M (Mischzone)

In der Mischzone M beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², der Ausnützungsindex 0,8 und die maximale Höhe 10,60 m.

Quelle: Art. 45 NAPR · Wert: 4.5 m3/m2

Baumassenziffer Zone LC (intensive Arbeits- und Handelszone)

In der Zone LC beträgt der maximale Baumassenzahl 7,5 m³/m², die maximale Höhe 15,00 m und der Grenzabstand 8,00 m. Der Mobilitätsindex beträgt 10 Bewegungen/1000 m².

Quelle: Art. 44bis NAPR · Wert: 7.5 m3/m2

Baumassenziffer Zone AC (Gewerbe und Handel)

In der Gewerbe- und Handelszone AC beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², der Überbauungsindex 40% und die maximale Höhe 10,60 m.

Quelle: Art. 44quater NAPR · Wert: 4.5 m3/m2

Förderbonus für touristische Betriebe

Für die Realisierung oder Sanierung von touristischen Betrieben (Hotels, Kongresszentren, Ausstellungsgebäude) wird ein Zuschlag von 20% auf den Ausnützungs- oder Volumenindex gewährt.

Quelle: Art. 16 NAPR · Wert: 20 %

Ausnützungsziffer Zone R5a (intensiv, Teilbereich a)

In der Zone R5a beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,5. Mindestens 40% der Bruttogeschossfläche müssen kommerziell/administrativ genutzt werden.

Quelle: Art. 33 NAPR · Wert: 1.5 is

Ausnützungsziffer Zone R5d (intensiv, Teilbereich d)

In der Zone R5d beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,2 und die maximale Höhe 17,00 m. Mindestens 40% der BGF müssen kommerziell/administrativ genutzt werden.

Quelle: Art. 34 NAPR · Wert: 1.2 is

Baumassenziffer Zone LNI (nicht-intensive Arbeitszone)

In der nicht-intensiven Arbeitszone LNI beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², die maximale Höhe 10,60 m und der Grenzabstand 6,00 m.

Quelle: Art. 44ter NAPR · Wert: 4.5 m3/m2

Ausnützungsziffer Zone R3a (semi-extensiv spezial a)

In der Zone R3a gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 0,8. Bestehende Einfriedungen entlang der Strassenfront müssen erhalten bleiben.

Quelle: Art. 38 Abs. 3 NAPR · Wert: 0.8 is

Bauparameter Zone IS (Sondernutzungszone)

In der Sondernutzungszone IS beträgt der maximale Baumassenzahl 4 m³/m², die maximale Höhe 10,60 m und der Grenzabstand 4,00 m.

Quelle: Art. 43 NAPR · Wert: 4 m3/m2

Baumassenziffer Zone IS (Sondernutzungszone)

In der Sondernutzungszone IS beträgt der maximale Baumassenzahl 4 m³/m².

Quelle: Art. 43 NAPR · Wert: 4 m3/m2

Gestaltung7

Grünflächenpflicht

Bei jedem Bauprojekt müssen Grünflächen geschaffen werden. Die Grünfläche muss zusammenhängend, direkt zugänglich und begrünt sein. Parkplätze, Zufahrten und Schwimmbäder zählen nicht dazu.

Quelle: Art. 10 NAPR

Mindestraumhöhe Wohnräume

Jeder bewohnbare Raum muss eine lichte Mindesthöhe von 2,50 m und eine Mindestfläche von 8 m² aufweisen. Nebenräume benötigen mindestens 2,30 m.

Quelle: Art. 18 Abs. 1 NAPR · Wert: 2.5 m

Höhe von Einfriedungen und Stützmauern

Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und privaten Grundstücksgrenzen max. 2,00 m hoch sein. Bei Sichtbehinderung gilt max. 0,90 m. Stützmauern an Grundstücksgrenzen dürfen max. 1,50 m hoch sein.

Quelle: Art. 22 NAPR · Wert: 2 m

Spielbereich bei Mehrfamilienhäusern

Bei Gebäuden mit mehr als 6 Wohnungen muss innerhalb der Grünfläche ein Spiel- und Erholungsbereich von mindestens 15% der Wohn-BGF eingerichtet werden.

Quelle: Art. 10 Abs. 4 NAPR · Wert: 15 %

Mindestbreite Treppen und Korridore

Treppenhäuser und Korridore müssen eine Mindestbreite von 1,20 m aufweisen. Innerhalb einer Wohnung genügen 0,90 m.

Quelle: Art. 18 Abs. 2 NAPR · Wert: 1.2 m

Schutz von Kulturgütern

Eigentümer von geschützten Kulturgütern sind verpflichtet, diese zu erhalten und regelmässig zu unterhalten. Im Schutzperimeter sind keine Eingriffe erlaubt, die die Erhaltung oder Aufwertung des Gutes gefährden.

Quelle: Art. 64 Abs. 2 NAPR

Unterirdische Bauten unter Grünflächen

Unter Grünflächen dürfen unterirdische Bauten erstellt werden, sofern die Erdüberdeckung mindestens 50 cm beträgt.

Quelle: Art. 10 Abs. 3 NAPR · Wert: 50 cm

Lärmschutz3

Lärmimmissionsgrenzwerte – Nachweis

In Zonen, wo Lärmimmissionsgrenzwerte überschritten werden können, muss jedes Baugesuch von einem Lärmgutachten begleitet werden, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften belegt.

Quelle: Art. 31ter NAPR

Lärmempfindlichkeitsstufe Wohnzonen

Den Wohnzonen R5, R4, R3, R2 und der Mischzone M ist die Lärmempfindlichkeitsstufe II (GSII) zugewiesen.

Quelle: Art. 32, 35, 37, 40, 45 NAPR

Lärmempfindlichkeitsstufe Arbeitszonen

Den Arbeitszonen LI, LC, LNI und der Gewerbezone AC ist die Lärmempfindlichkeitsstufe III (GSIII) zugewiesen.

Quelle: Art. 44, 44bis, 44ter, 44quater NAPR

Parkplätze & Verkehr7

Parkplatzbedarf Wohnzonen R3, R2 und M

In den Zonen R3, R2 und M ist 1 Parkplatz pro 60 m² Wohn-BGF pro Wohneinheit erforderlich, mindestens jedoch 1 Parkplatz pro Wohneinheit.

Quelle: Art. 49bis Abs. 1b NAPR · Wert: 60 m2/Parkplatz

Parkplatzbedarf Wohnzonen R5 und R4

In den Zonen R5 und R4 ist 1 Parkplatz pro 70 m² Wohn-BGF pro Wohneinheit erforderlich, mindestens jedoch 1 Parkplatz pro Wohneinheit.

Quelle: Art. 49bis Abs. 1b NAPR · Wert: 70 m2/Parkplatz

Zufahrten zu Parkplätzen und Garagen

Zufahrten zu Parkplätzen und Garagen müssen mindestens 5,00 m von der öffentlichen Grundstücksgrenze zurückversetzt sein und in diesem Bereich mindestens 5,00 m breit sein.

Quelle: Art. 48 Abs. 1.1 NAPR · Wert: 5 m

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 5 Wohnungen muss pro 10 Parkplätze mindestens 1 Parkplatz mit zugelassener Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden.

Quelle: Art. 49bis Abs. 2.2 NAPR · Wert: 10 Parkplätze

Behindertenparkplätze

Pro 40 Parkplätze muss mindestens 1 behindertengerechter Parkplatz eingerichtet werden.

Quelle: Art. 49bis Abs. 2.1 NAPR · Wert: 40 Parkplätze

Ersatzbeitrag für Parkplätze

Bei technischer Unmöglichkeit der Parkplatzerstellung kann der Gemeinderat einen Ersatzbeitrag von 25% der Erstellungskosten inkl. Landkosten verlangen.

Quelle: Art. 50 NAPR · Wert: 25 %

Grünfläche Zone AC – Parkplätze auf Grünfläche

In der Zone AC dürfen max. 40% der anrechenbaren Grünfläche als Parkplatz genutzt werden, sofern diese bepflanzt und nicht hart befestigt bleibt.

Quelle: Art. 10 Abs. 1.1 NAPR · Wert: 40 %

Umwelt & Gewässer3

Schutzabstand zu natürlichen Elementen

Entlang der Ränder von geschützten Hecken, Gehölzen und Bächen muss ein Schutzstreifen von mindestens 5,00 m eingehalten werden.

Quelle: Art. 60 Abs. 1 NAPR · Wert: 5 m

Bewilligungspflicht für Baumfällungen

Das Fällen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 25 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) bedarf einer Gemeindebewilligung.

Quelle: Art. 23 NAPR · Wert: 25 cm

Schutzabstand Gewässerraum

Der Gewässerraum gemäss Bundesrecht ist zu respektieren. Für eingedolte Gewässer gilt ein technischer Rücksprung von der Kanalkante gleich der Eintiefung plus 3 m.

Quelle: Art. 61bis NAPR

Verfahren & Gebühren5

Ausnahmebewilligungen – Voraussetzungen

Der Gemeinderat kann Ausnahmen von den Bauvorschriften gewähren, wenn eine Ausnahmesituation vorliegt, die Ziele des Bebauungsplans respektiert werden und öffentliche sowie private Interessen gewahrt bleiben.

Quelle: Art. 69 NAPR

Mobilitätsgutachten – Pflicht

Jedes Baugesuch für Gebäude und Anlagen in den Zonen LI, LC, LNI und M (letztere nur für nicht-wohnliche Nutzungen) muss von einem Mobilitätsgutachten begleitet werden.

Quelle: Art. 50quater NAPR

Maximaler Tagesverkehr (TGM) Zone LC

Der durch die Zone LC verursachte durchschnittliche Tagesverkehr darf 20'000 Fahrzeuge/Tag nicht überschreiten.

Quelle: Art. 44bis Abs. 2 NAPR · Wert: 20000 Fahrzeuge/Tag

Fahrbahnbreite private Strassen

Private Strassen, die öffentlichem Verkehr dienen und weniger als 30 Wohnungen erschliessen, müssen eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,00 m aufweisen.

Quelle: Art. 47 Abs. 3.1 NAPR · Wert: 5 m

Neigung privater Strassen

Private Strassen mit öffentlichem Verkehr müssen eine mittlere Neigung von unter 8% aufweisen. Die maximale Neigung darf 12% nicht überschreiten.

Quelle: Art. 47 Abs. 2.2 NAPR · Wert: 12 %

Steuern & Bevölkerung in Mendrisio

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss77%Kanton Ø 82.1% · Rang 32
Einwohner15'224Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 56'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Mendrisio

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Bellinzona
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Locarno
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Altdorf (UR)
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Chiasso
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Lugano
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Luzern
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Riva San Vitale
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Stabio
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Castel San Pietro
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Balerna
16'21'
Novazzano
17'28'

Zuständige Behörde in Mendrisio

Gemeindeverwaltung Mendrisio

Website Bauamt

Nützliche Links für Mendrisio

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Mendrisio

Wie hoch ist der Steuerfuss in Mendrisio?

Der Steuerfuss in Mendrisio beträgt 77% (kantonaler Durchschnitt: 82.1%, Rang 32). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 56'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Mendrisio erreichbar?

Das nächste Zentrum von Mendrisio ist Bellinzona (44 Min. Auto, 85 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Mendrisio?

Das Baureglement von Mendrisio ist als PDF verfügbar unter: https://mendrisio.ch/dam/jcr:a7f0faf0-9dfa-4714-a0e0-e16d4d85abc7/MENDRISIO%20-%20NAPR.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Mendrisio?

Die Baubewilligung in Mendrisio wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Ticino beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?

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Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Mendrisio (https://mendrisio.ch/dam/jcr:a7f0faf0-9dfa-4714-a0e0-e16d4d85abc7/MENDRISIO%20-%20NAPR.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).