Baubewilligung in Mendrisio (TI)
Bauvorschriften in Mendrisio
Gebäudeabstände3
Abstand zwischen Gebäuden
Der Abstand zwischen zwei Gebäuden auf benachbarten Grundstücken entspricht der Summe der jeweiligen Grenzabstände. Eigentümer können eine andere Aufteilung vereinbaren, sofern der Gebäudeabstand eingehalten wird.
Quelle: Art. 9 Abs. 1-2 NAPR
Abstand bei Baufluchtlinie Typ b (Ausrichtung ohne Anbaupflicht)
Gebäude entlang Baufluchtlinien Typ b, die nicht angebaut werden, müssen 4,00 m Abstand zu Fassaden mit Öffnungen und 2,00 m zu Fassaden ohne Öffnungen benachbarter Gebäude einhalten.
Quelle: Art. 9 Abs. 3.2 NAPR · Wert: 4 m
Vorsprünge über Baulinien
Bei Baufluchtlinien sind keine Vorsprünge erlaubt, ausser Dachvorsprünge (max. 1,00 m) und Vordächer (max. 2,50 m) aus funktionalen oder architektonischen Gründen.
Quelle: Art. 7 Abs. 4.2 NAPR · Wert: 1 m
Gebäudehöhe9
Maximale Gebäudehöhe Zone R3 (semi-extensiv)
In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt die maximale Gebäudehöhe 10,60 m.
Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 10.6 m
Maximale Gebäudehöhe Zone R5 (intensiv)
In der intensiven Wohnzone R5 beträgt die maximale Gebäudehöhe 16,60 m.
Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 16.6 m
Maximale Gebäudehöhe Zone R4 (semi-intensiv)
In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt die maximale Gebäudehöhe 13,60 m.
Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 13.6 m
Maximale Gebäudehöhe Zone R2 (extensiv)
In der extensiven Wohnzone R2 beträgt die maximale Gebäudehöhe 7,60 m.
Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 7.6 m
Maximale Gebäudehöhe Zone LI (intensive Arbeitszone)
In der intensiven Arbeitszone LI beträgt die maximale Gebäudehöhe 15,00 m.
Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 15 m
Dachaufbauten
Aufbauten auf Dächern (Lifte, Kamine, Antennen, Solaranlagen, Lüftungsblöcke) dürfen max. 3,00 m über der Traufe liegen und nicht mehr als 10% der Dachfläche (max. 100 m²) belegen. Sie müssen mind. 3,00 m von der Fassadenflucht zurückversetzt sein.
Quelle: Art. 21 NAPR · Wert: 3 m
Maximale Höhe Nebenbauten
Nebenbauten dürfen eine maximale Höhe von 3,00 m nicht überschreiten.
Quelle: Art. 12 Abs. 3 NAPR · Wert: 3 m
Höhenmessung bei Hanglage
Bei Gebäuden auf Grundstücken mit einer natürlichen Neigung von 30% oder mehr kann ein Höhenzuschlag von 2,00 m gewährt werden.
Quelle: Art. 8 Abs. 2 NAPR · Wert: 2 m
Höhenzuschlag bei Tiefgaragenrampen
Bei der Höhenmessung ab Tiefgaragenrampen kann ein Zuschlag von 3,00 m gewährt werden, sofern dies projektbedingt notwendig ist.
Quelle: Art. 8 Abs. 3 NAPR · Wert: 3 m
Nutzung10
Zulässige Nutzungen in Wohnzonen
Wohnzonen sind grundsätzlich dem Wohnen und damit verbundenen Tätigkeiten vorbehalten. Alle Aktivitäten, die mit der Wohnnutzung unvereinbar sind, sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 31bis NAPR
Kommerzielle Nutzung in Zone R4
In der Zone R4 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 40% der Bruttogeschossfläche zulässig.
Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 40 %
Naturgefahren – Einschränkungen in Zonen R3 und R2
In Naturgefahrenbereichen wird der Überbauungsindex in den Zonen R3 und R2 von 30% auf 20% reduziert. Bauten mit Menschenansammlungen (Spitäler, Schulen, Hotels) sind verboten.
Quelle: Art. 56 NAPR · Wert: 20 %
Kommerzielle Nutzung in Zone R3
In der Zone R3 sind kommerzielle und administrative Nutzungen bis max. 30% der Bruttogeschossfläche zulässig.
Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 30 %
Kommerzielle Nutzung in Zone R5
In der Zone R5 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 50% der Bruttogeschossfläche zulässig.
Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 50 %
Kommerzielle Nutzung in Zone R2
In der Zone R2 sind kommerzielle, administrative und Dienstleistungsnutzungen bis max. 20% der Bruttogeschossfläche zulässig.
Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 20 %
Definition und Flächenbegrenzung Nebenbauten
Als Nebenbauten gelten u.a. Geräteschuppen und Holzlager bis max. 12 m² sowie überdachte Parkplätze und Garagen. Tierunterkünfte sind ausgeschlossen.
Quelle: Art. 12 Abs. 2 NAPR · Wert: 12 m2
Nutzung Zone ZC (Keller-/Weinzone)
In der Zone ZC sind keine Neubauten erlaubt. Nur Unterhaltsarbeiten am bestehenden Baubestand sind zulässig. Dauerhafte Wohnnutzung und Parkplätze sind verboten.
Quelle: Art. 41 NAPR
Handelsnutzung in Zone LI
In der Zone LI sind Handelsnutzungen nur zulässig, wenn sie direkt mit der Produktion verbunden sind (Verkauf eigener Produkte), und zwar auf max. 150 m² pro Produktionseinheit.
Quelle: Art. 44 Abs. 1 NAPR · Wert: 150 m2
Nutzung Landwirtschaftszone
In der Landwirtschaftszone sind Neubauten nur zulässig, wenn sie für die landwirtschaftliche Tätigkeit unbedingt notwendig sind. Einzäunungen sind nur für landwirtschaftliche Zwecke erlaubt.
Quelle: Art. 55 NAPR
Grenzabstand10
Grenzabstand Zone R3 (semi-extensiv)
In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt der minimale Grenzabstand 4,00 m.
Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 4 m
Grenzabstand Zone R5 (intensiv)
In der intensiven Wohnzone R5 beträgt der minimale Grenzabstand 6,00 m.
Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 6 m
Grenzabstand zum öffentlichen Bereich
Wo keine Baulinie festgelegt ist, muss ein Mindestabstand von 4,00 m zur öffentlichen Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Quelle: Art. 9 Abs. 4 NAPR · Wert: 4 m
Grenzabstand Zone R4 (semi-intensiv)
In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt der minimale Grenzabstand 5,00 m.
Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 5 m
Grenzabstand Zone R2 (extensiv)
In der extensiven Wohnzone R2 beträgt der minimale Grenzabstand 3,00 m.
Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 3 m
Waldabstand
Alle Bauten müssen einen Mindestabstand von 10,00 m zur Waldgrenze einhalten. In Ausnahmefällen kann der Gemeinderat Ausnahmen bis minimal 6,00 m gewähren.
Quelle: Art. 9 Abs. 5 NAPR · Wert: 10 m
Grenzabstand Zone LI (intensive Arbeitszone)
In der intensiven Arbeitszone LI beträgt der minimale Grenzabstand zu privaten Grundstücksgrenzen 8,00 m.
Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 8 m
Grenzabstand Zone M (Mischzone)
In der Mischzone M beträgt der minimale Grenzabstand zu privaten Grundstücksgrenzen 6,00 m.
Quelle: Art. 45 NAPR · Wert: 6 m
Grenzabstand Nebenbauten
Nebenbauten müssen einen Mindestabstand von 3,00 m zu Grundstücksgrenzen einhalten. Sie können unter bestimmten Bedingungen auf der Grenze errichtet werden.
Quelle: Art. 12 Abs. 4 NAPR · Wert: 3 m
Unterirdische Bauten – Grenzabstand
Unterirdische Bauten unterliegen nicht den Grenzabstandsvorschriften gegenüber privaten Grundstücksgrenzen.
Quelle: Art. 11 NAPR
Ausnützung / Überbauung15
Ausnützungsziffer Zone R4 (semi-intensiv)
In der semi-intensiven Wohnzone R4 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,9, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 13,60 m.
Quelle: Art. 35 NAPR · Wert: 0.9 is
Ausnützungsziffer Zone R5 (intensiv)
In der intensiven Wohnzone R5 beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,1 und der maximale Überbauungsindex 30%. Die Höhe ist auf 16,60 m begrenzt.
Quelle: Art. 32 NAPR · Wert: 1.1 is
Ausnützungsziffer Zone R2 (extensiv)
In der extensiven Wohnzone R2 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,5, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 7,60 m.
Quelle: Art. 40 NAPR · Wert: 0.5 is
Ausnützungsziffer Zone R3 (semi-extensiv)
In der semi-extensiven Wohnzone R3 beträgt der maximale Ausnützungsindex 0,7, der Überbauungsindex 30% und die maximale Höhe 10,60 m.
Quelle: Art. 37 NAPR · Wert: 0.7 is
Baumassenziffer Zone LI (intensive Arbeitszone)
In der intensiven Arbeitszone LI beträgt der maximale Baumassenzahl 7,5 m³/m² und der maximale Ausnützungsindex (Dienstleistungen) 1,0.
Quelle: Art. 44 NAPR · Wert: 7.5 m3/m2
Baumassenziffer Zone M (Mischzone)
In der Mischzone M beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², der Ausnützungsindex 0,8 und die maximale Höhe 10,60 m.
Quelle: Art. 45 NAPR · Wert: 4.5 m3/m2
Baumassenziffer Zone LC (intensive Arbeits- und Handelszone)
In der Zone LC beträgt der maximale Baumassenzahl 7,5 m³/m², die maximale Höhe 15,00 m und der Grenzabstand 8,00 m. Der Mobilitätsindex beträgt 10 Bewegungen/1000 m².
Quelle: Art. 44bis NAPR · Wert: 7.5 m3/m2
Baumassenziffer Zone AC (Gewerbe und Handel)
In der Gewerbe- und Handelszone AC beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², der Überbauungsindex 40% und die maximale Höhe 10,60 m.
Quelle: Art. 44quater NAPR · Wert: 4.5 m3/m2
Förderbonus für touristische Betriebe
Für die Realisierung oder Sanierung von touristischen Betrieben (Hotels, Kongresszentren, Ausstellungsgebäude) wird ein Zuschlag von 20% auf den Ausnützungs- oder Volumenindex gewährt.
Quelle: Art. 16 NAPR · Wert: 20 %
Ausnützungsziffer Zone R5a (intensiv, Teilbereich a)
In der Zone R5a beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,5. Mindestens 40% der Bruttogeschossfläche müssen kommerziell/administrativ genutzt werden.
Quelle: Art. 33 NAPR · Wert: 1.5 is
Ausnützungsziffer Zone R5d (intensiv, Teilbereich d)
In der Zone R5d beträgt der maximale Ausnützungsindex 1,2 und die maximale Höhe 17,00 m. Mindestens 40% der BGF müssen kommerziell/administrativ genutzt werden.
Quelle: Art. 34 NAPR · Wert: 1.2 is
Baumassenziffer Zone LNI (nicht-intensive Arbeitszone)
In der nicht-intensiven Arbeitszone LNI beträgt der maximale Baumassenzahl 4,5 m³/m², die maximale Höhe 10,60 m und der Grenzabstand 6,00 m.
Quelle: Art. 44ter NAPR · Wert: 4.5 m3/m2
Ausnützungsziffer Zone R3a (semi-extensiv spezial a)
In der Zone R3a gilt ein maximaler Ausnützungsindex von 0,8. Bestehende Einfriedungen entlang der Strassenfront müssen erhalten bleiben.
Quelle: Art. 38 Abs. 3 NAPR · Wert: 0.8 is
Bauparameter Zone IS (Sondernutzungszone)
In der Sondernutzungszone IS beträgt der maximale Baumassenzahl 4 m³/m², die maximale Höhe 10,60 m und der Grenzabstand 4,00 m.
Quelle: Art. 43 NAPR · Wert: 4 m3/m2
Baumassenziffer Zone IS (Sondernutzungszone)
In der Sondernutzungszone IS beträgt der maximale Baumassenzahl 4 m³/m².
Quelle: Art. 43 NAPR · Wert: 4 m3/m2
Gestaltung7
Grünflächenpflicht
Bei jedem Bauprojekt müssen Grünflächen geschaffen werden. Die Grünfläche muss zusammenhängend, direkt zugänglich und begrünt sein. Parkplätze, Zufahrten und Schwimmbäder zählen nicht dazu.
Quelle: Art. 10 NAPR
Mindestraumhöhe Wohnräume
Jeder bewohnbare Raum muss eine lichte Mindesthöhe von 2,50 m und eine Mindestfläche von 8 m² aufweisen. Nebenräume benötigen mindestens 2,30 m.
Quelle: Art. 18 Abs. 1 NAPR · Wert: 2.5 m
Höhe von Einfriedungen und Stützmauern
Einfriedungen dürfen gegenüber Strassen und privaten Grundstücksgrenzen max. 2,00 m hoch sein. Bei Sichtbehinderung gilt max. 0,90 m. Stützmauern an Grundstücksgrenzen dürfen max. 1,50 m hoch sein.
Quelle: Art. 22 NAPR · Wert: 2 m
Spielbereich bei Mehrfamilienhäusern
Bei Gebäuden mit mehr als 6 Wohnungen muss innerhalb der Grünfläche ein Spiel- und Erholungsbereich von mindestens 15% der Wohn-BGF eingerichtet werden.
Quelle: Art. 10 Abs. 4 NAPR · Wert: 15 %
Mindestbreite Treppen und Korridore
Treppenhäuser und Korridore müssen eine Mindestbreite von 1,20 m aufweisen. Innerhalb einer Wohnung genügen 0,90 m.
Quelle: Art. 18 Abs. 2 NAPR · Wert: 1.2 m
Schutz von Kulturgütern
Eigentümer von geschützten Kulturgütern sind verpflichtet, diese zu erhalten und regelmässig zu unterhalten. Im Schutzperimeter sind keine Eingriffe erlaubt, die die Erhaltung oder Aufwertung des Gutes gefährden.
Quelle: Art. 64 Abs. 2 NAPR
Unterirdische Bauten unter Grünflächen
Unter Grünflächen dürfen unterirdische Bauten erstellt werden, sofern die Erdüberdeckung mindestens 50 cm beträgt.
Quelle: Art. 10 Abs. 3 NAPR · Wert: 50 cm
Lärmschutz3
Lärmimmissionsgrenzwerte – Nachweis
In Zonen, wo Lärmimmissionsgrenzwerte überschritten werden können, muss jedes Baugesuch von einem Lärmgutachten begleitet werden, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften belegt.
Quelle: Art. 31ter NAPR
Lärmempfindlichkeitsstufe Wohnzonen
Den Wohnzonen R5, R4, R3, R2 und der Mischzone M ist die Lärmempfindlichkeitsstufe II (GSII) zugewiesen.
Quelle: Art. 32, 35, 37, 40, 45 NAPR
Lärmempfindlichkeitsstufe Arbeitszonen
Den Arbeitszonen LI, LC, LNI und der Gewerbezone AC ist die Lärmempfindlichkeitsstufe III (GSIII) zugewiesen.
Quelle: Art. 44, 44bis, 44ter, 44quater NAPR
Parkplätze & Verkehr7
Parkplatzbedarf Wohnzonen R3, R2 und M
In den Zonen R3, R2 und M ist 1 Parkplatz pro 60 m² Wohn-BGF pro Wohneinheit erforderlich, mindestens jedoch 1 Parkplatz pro Wohneinheit.
Quelle: Art. 49bis Abs. 1b NAPR · Wert: 60 m2/Parkplatz
Parkplatzbedarf Wohnzonen R5 und R4
In den Zonen R5 und R4 ist 1 Parkplatz pro 70 m² Wohn-BGF pro Wohneinheit erforderlich, mindestens jedoch 1 Parkplatz pro Wohneinheit.
Quelle: Art. 49bis Abs. 1b NAPR · Wert: 70 m2/Parkplatz
Zufahrten zu Parkplätzen und Garagen
Zufahrten zu Parkplätzen und Garagen müssen mindestens 5,00 m von der öffentlichen Grundstücksgrenze zurückversetzt sein und in diesem Bereich mindestens 5,00 m breit sein.
Quelle: Art. 48 Abs. 1.1 NAPR · Wert: 5 m
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 5 Wohnungen muss pro 10 Parkplätze mindestens 1 Parkplatz mit zugelassener Ladestation für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden.
Quelle: Art. 49bis Abs. 2.2 NAPR · Wert: 10 Parkplätze
Behindertenparkplätze
Pro 40 Parkplätze muss mindestens 1 behindertengerechter Parkplatz eingerichtet werden.
Quelle: Art. 49bis Abs. 2.1 NAPR · Wert: 40 Parkplätze
Ersatzbeitrag für Parkplätze
Bei technischer Unmöglichkeit der Parkplatzerstellung kann der Gemeinderat einen Ersatzbeitrag von 25% der Erstellungskosten inkl. Landkosten verlangen.
Quelle: Art. 50 NAPR · Wert: 25 %
Grünfläche Zone AC – Parkplätze auf Grünfläche
In der Zone AC dürfen max. 40% der anrechenbaren Grünfläche als Parkplatz genutzt werden, sofern diese bepflanzt und nicht hart befestigt bleibt.
Quelle: Art. 10 Abs. 1.1 NAPR · Wert: 40 %
Umwelt & Gewässer3
Schutzabstand zu natürlichen Elementen
Entlang der Ränder von geschützten Hecken, Gehölzen und Bächen muss ein Schutzstreifen von mindestens 5,00 m eingehalten werden.
Quelle: Art. 60 Abs. 1 NAPR · Wert: 5 m
Bewilligungspflicht für Baumfällungen
Das Fällen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 25 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) bedarf einer Gemeindebewilligung.
Quelle: Art. 23 NAPR · Wert: 25 cm
Schutzabstand Gewässerraum
Der Gewässerraum gemäss Bundesrecht ist zu respektieren. Für eingedolte Gewässer gilt ein technischer Rücksprung von der Kanalkante gleich der Eintiefung plus 3 m.
Quelle: Art. 61bis NAPR
Verfahren & Gebühren5
Ausnahmebewilligungen – Voraussetzungen
Der Gemeinderat kann Ausnahmen von den Bauvorschriften gewähren, wenn eine Ausnahmesituation vorliegt, die Ziele des Bebauungsplans respektiert werden und öffentliche sowie private Interessen gewahrt bleiben.
Quelle: Art. 69 NAPR
Mobilitätsgutachten – Pflicht
Jedes Baugesuch für Gebäude und Anlagen in den Zonen LI, LC, LNI und M (letztere nur für nicht-wohnliche Nutzungen) muss von einem Mobilitätsgutachten begleitet werden.
Quelle: Art. 50quater NAPR
Maximaler Tagesverkehr (TGM) Zone LC
Der durch die Zone LC verursachte durchschnittliche Tagesverkehr darf 20'000 Fahrzeuge/Tag nicht überschreiten.
Quelle: Art. 44bis Abs. 2 NAPR · Wert: 20000 Fahrzeuge/Tag
Fahrbahnbreite private Strassen
Private Strassen, die öffentlichem Verkehr dienen und weniger als 30 Wohnungen erschliessen, müssen eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,00 m aufweisen.
Quelle: Art. 47 Abs. 3.1 NAPR · Wert: 5 m
Neigung privater Strassen
Private Strassen mit öffentlichem Verkehr müssen eine mittlere Neigung von unter 8% aufweisen. Die maximale Neigung darf 12% nicht überschreiten.
Quelle: Art. 47 Abs. 2.2 NAPR · Wert: 12 %
Steuern & Bevölkerung in Mendrisio
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Mendrisio
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Mendrisio
Gemeindeverwaltung Mendrisio
Website BauamtNützliche Links für Mendrisio
- Baureglement Mendrisio (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Mendrisio
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Ticino
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Mendrisio
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Mendrisio
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Mendrisio
Wie hoch ist der Steuerfuss in Mendrisio?
Der Steuerfuss in Mendrisio beträgt 77% (kantonaler Durchschnitt: 82.1%, Rang 32). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 56'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Mendrisio erreichbar?
Das nächste Zentrum von Mendrisio ist Bellinzona (44 Min. Auto, 85 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Mendrisio?
Das Baureglement von Mendrisio ist als PDF verfügbar unter: https://mendrisio.ch/dam/jcr:a7f0faf0-9dfa-4714-a0e0-e16d4d85abc7/MENDRISIO%20-%20NAPR.pdf. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Mendrisio?
Die Baubewilligung in Mendrisio wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Ticino beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
Adresse eingeben — bivy prüft die Zone deiner Parzelle in Mendrisio und stellt die wichtigsten Vorschriften zusammen.
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Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Mendrisio (https://mendrisio.ch/dam/jcr:a7f0faf0-9dfa-4714-a0e0-e16d4d85abc7/MENDRISIO%20-%20NAPR.pdf). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).