Baubewilligung in Basel (BS)
Bauvorschriften in Basel pro Wohnzone
Aus dem Baureglement Basel extrahiert · Alle Angaben mit Quellenreferenz
| Zone | Gebäudehöhe | Grenzabstand | Überbauungsziffer | Gebäudelänge |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbe/Industrie | — | — | — | — |
Weitere Bauvorschriften in Basel
Nutzung8
Mindest-Raumhöhe
Zum dauernden Aufenthalt bestimmte Räume müssen mindestens 2,5 m hoch sein. In den Zonen 2 und 2a genügen 2,3 m.
Quelle: § 66 BPG · Wert: 2.5 m
Freiflächen als Garten oder Grünfläche
Von der nicht überbaubaren Fläche hinter der Baulinie müssen mindestens zwei Drittel als Garten oder Grünfläche angelegt werden. Dies gilt nicht in den Zonen 7, 6 und 5.
Quelle: § 52 BPG · Wert: 66.7 %
Mindestgrösse der Fensterflächen
Die Fensterfläche von Wohn- und Schlafzimmern sowie Küchen muss mindestens ein Zehntel der Bodenfläche betragen. In Dachgeschossen genügt ein Fünfzehntel.
Quelle: § 63 BPG · Wert: 10 %
Abstellraum für Wohnungen
Für Wohnungen muss Abstellraum zur Verfügung stehen, der 10% der Wohnfläche beträgt, mindestens 4 m² und höchstens 15 m².
Quelle: § 70 BPG · Wert: 10 %
Reduzierte Mehrwertabgabe bei gemeinnütziger Vermietung
Bei dauerhaft gemeinnütziger Vermietung von Wohnraum wird der Mehrwertabgabesatz auf 20% reduziert, sofern dies vertraglich mit dem Kanton gesichert ist.
Quelle: § 121a BPG · Wert: 20 %
Spiel- und Aufenthaltsflächen im Freien
Auf Grundstücken mit mehr als fünf für Familien geeigneten Wohnungen müssen alle Bewohner Zugang zu einer Spiel- und Aufenthaltsfläche im Freien haben.
Quelle: § 71 BPG · Wert: 5
Nutzungsart in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7)
Die Zone 7 ist für emissionsreiche Nutzungen, störfallgefährdete Betriebe und Lagerbauten bestimmt. Wohnraum ist nur für Betriebspersonal zulässig, das ständig vor Ort sein muss.
Quelle: § 34 BPG
Vorgärten
Die Fläche zwischen Bau- und Strassenlinie ist als Garten oder Grünfläche anzulegen. Gedeckte Veloabstellplätze und Wärmepumpen sind zulässig, wenn kein anderer geeigneter Standort vorhanden ist.
Quelle: § 55 BPG
Gestaltung4
Gestaltung von Bauten und Anlagen
Bauten, Anlagen, Reklamen und Bemalungen müssen so gestaltet werden, dass eine gute Gesamtwirkung in Bezug auf die Umgebung entsteht.
Quelle: § 58 BPG
Stadt- und Dorfbild-Schutzzone
In der Schutzzone sind historisch oder künstlerisch wertvolle Substanz und der Charakter der bestehenden Bebauung zu erhalten. Fassaden, Dächer und Brandmauern dürfen nicht abgebrochen werden.
Quelle: § 37 BPG
Dachgestaltung und Dachform
Die Dachform kann innerhalb der Dachprofillinie frei gewählt werden. Das erste Dachgeschoss darf vertikale Fassadenflächen bis max. 3,5 m Höhe aufweisen, danach ist eine maximale Dachneigung von 60° zulässig.
Quelle: § 27 BPG · Wert: 3.5 m
Stadt- und Dorfbild-Schonzone
In der Schonzone darf der historische oder künstlerische Charakter der bestehenden Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Baukubus und Massstäblichkeit sollen gewahrt bleiben.
Quelle: § 38 BPG
Energie3
Zusätzliche Dämmung bei bestehenden Gebäuden
Für Wärme- oder Schalldämmung bestehender Gebäude dürfen Baulinien, Baugrenzen und Höhenbegrenzungen überschritten werden, wenn keine anderen Methoden geeignet sind und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Quelle: § 78 BPG
Dämmung und Abdichtung von Gebäuden
Gebäude müssen entsprechend den Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie einer sparsamen Energienutzung vor Kälte, Wärme, Feuchtigkeit und Lärm geschützt werden.
Quelle: § 67 BPG
Ausnahmen für grössere Ausnutzung und Energieeffizienz
Grössere Geschossflächen oder Ausnutzungsziffern können ausnahmsweise bewilligt werden, u.a. wenn der Heizwärmebedarf die kantonalen Anforderungen um 20% unterschreitet oder bei Sanierungen die Anforderungen erfüllt werden.
Quelle: § 81 BPG · Wert: 20 %
Parkplätze & Verkehr3
Autoabstellplätze und Ladestationen
Die zulässige Anzahl Autoabstellplätze wird durch Verordnung bestimmt. Mindestens 25% der Parkplätze müssen mit Ladestationen für Elektroautos ausgerüstet sein; für alle übrigen sind Leerrohre vorzusehen.
Quelle: § 74 BPG · Wert: 25 %
Abstellplätze für Velos und Kinderwagen
Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen sind die erforderlichen Abstellplätze für Velos, Mofas, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge zu erstellen. Bei Neubauten über 4'000 m² BGF ist die VSS-Norm einzuhalten.
Quelle: § 73 BPG · Wert: 4000 m2
Fahrtenmodell für verkehrsintensive Einrichtungen
Für Einrichtungen mit durchschnittlich 2000 oder mehr Fahrten pro Betriebstag sind die zulässige Parkplatzzahl und die jährliche Fahrtenzahl festzulegen. Bei Überschreitung werden Abgaben erhoben.
Quelle: § 75a / § 75c BPG · Wert: 2000
Brandschutz1
Brandschutz und Brandmauern
Wenn feuerpolizeiliche Vorschriften nicht anderweitig eingehalten werden können, müssen Gebäude an den Nachbargrenzen durch Brandmauern abgeschlossen werden.
Quelle: § 59 Abs. 4 BPG
Umwelt & Gewässer2
Begrünung von Flachdächern
Ungenutzte Flachdächer müssen mit einer Vegetationsschicht überdeckt werden.
Quelle: § 72 BPG
Natur- und Landschaftsschutzzonen
In Natur- und Landschaftsschutzzonen sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind nur für Schutzzweck, Trinkwassergewinnung, Wasserbau oder Langsamverkehr möglich.
Quelle: § 42 BPG
Verfahren & Gebühren7
Baureife von Grundstücken
Ein Grundstück muss baureif sein, bevor darauf gebaut werden darf. Baureife setzt voraus, dass Lage, Form und Grösse zweckmässig sind, die Erschliessung gesichert ist und Umweltschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
Quelle: § 2 BPG
Bestandesschutz bestehender Bauten
Rechtmässig erstellte Bauten sind in ihrem Bestand geschützt und dürfen unterhalten und wie bisher genutzt werden, auch wenn sie den geltenden Vorschriften widersprechen. Umbau und Erweiterung sind möglich, solange keine stärkere Abweichung vom geltenden Recht entsteht.
Quelle: § 77 BPG
Mehrwertabgabe bei Zonenänderungen
Bei Vergrösserung der zulässigen Geschossfläche durch Zonenänderung oder Bebauungsplan wird eine Mehrwertabgabe von 40% des Bodenmehrwerts erhoben, abzüglich eines Freibetrags von Fr. 20'000.
Quelle: § 121 BPG · Wert: 40 %
Ausnahmebewilligungen
Das zuständige Departement kann Abweichungen von Bauvorschriften zulassen, wenn wichtige Gründe dafür sprechen und öffentliche sowie nachbarliche Interessen gewahrt werden.
Quelle: § 80 BPG
Behandlungsdauer von Baugesuchen
Über Baubegehren und Einsprachen entscheidet die Baubewilligungsbehörde in der Regel innerhalb von drei Monaten. Bei komplizierten Vorhaben spätestens ein Jahr nach Einreichung.
Quelle: § 87 BPG · Wert: 3
Behindertengerechtes Bauen
Öffentlich zugängliche Bauten und Gebäude mit Wohnungen müssen so erschlossen und eingerichtet werden, dass sie von Behinderten benutzt werden können, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.
Quelle: § 62 BPG
Dokumentationspflicht für unterirdische Anlagen
Grundeigentümer sind verpflichtet, dauerhaft im Erdreich verbleibende unterirdische Anlagen (Erdwärmesonden, Pfähle, Anker etc.) nach Lage und Anzahl zu dokumentieren.
Quelle: § 46a BPG
Steuern & Bevölkerung in Basel
Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo
Erreichbarkeit von Basel
Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo
Nahe Zentren
Umliegende Gemeinden
Zuständige Behörde in Basel
Nützliche Links für Basel
- Baureglement Basel (PDF)
Offizielles Baureglement der Gemeinde
- Raiffeisen Gemeindeinfo Basel
Immobilienpreise, Steuern, Bevölkerung, Bauaktivität
- Kantonale Baubehörde Basel-Stadt
Kantonales Baugesetz und Richtlinien
- Bauamt Basel
Formulare, Kontakt und Online-Baugesuchsportal
- Wikipedia: Basel
Geografie, Geschichte und Infrastruktur
Häufige Fragen zur Baubewilligung in Basel
Wie hoch darf ich in Basel bauen?
Die maximale Gebäudehöhe in Basel hängt von der Wohnzone ab: . Die genauen Werte sind im Baureglement der Gemeinde Basel festgelegt.
Wie hoch ist der Steuerfuss in Basel?
Der Steuerfuss in Basel beträgt 50% (kantonaler Durchschnitt: 42.5%, Rang 3). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 69'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.
Wie gut ist Basel erreichbar?
Das nächste Zentrum von Basel ist Birsfelden (12 Min. Auto, 25 Min. ÖV). Zürich ist in 72 Minuten erreichbar.
Wo finde ich das Baureglement von Basel?
Das Baureglement von Basel ist als PDF verfügbar unter: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/6680/pdf_file. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.
Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Basel?
Die Baubewilligung in Basel wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Basel-Stadt beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.
Was darfst du auf deiner Parzelle bauen?
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Keine Haftung
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Externe Links
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Datenquellen
Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Basel (https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/6680/pdf_file). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).