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Baubewilligung in La Tour-de-Peilz (VD)

Kanton Vaud·PLZ 1814·BFS 5889·12’200 Einwohner

Die Bauvorschriften für La Tour-de-Peilz werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Zuständige Behörde in La Tour-de-Peilz

Gemeindeverwaltung La Tour-de-Peilz

Website Bauamt

Nützliche Links für La Tour-de-Peilz

Häufige Fragen zur Baubewilligung in La Tour-de-Peilz

Wo finde ich das Baureglement von La Tour-de-Peilz?

Das Baureglement von La Tour-de-Peilz ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in La Tour-de-Peilz?

Die Baubewilligung in La Tour-de-Peilz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Vaud beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde La Tour-de-Peilz und des Kantons Vaud.

Keine Haftung

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Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde La Tour-de-Peilz. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).