bivyBeta

Baubewilligung in La Tour-de-Peilz (VD)

Kanton Vaud·PLZ 1814·BFS 5889·12'200 Einwohner

Die Bauvorschriften für La Tour-de-Peilz werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in La Tour-de-Peilz

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss64%Kanton Ø 69.4% · Rang 58
Einwohner12'871Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 68'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von La Tour-de-Peilz

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Vevey
10'13'
Montreux
15'24'
Aigle
26'40'
Lausanne
32'43'
Fribourg
44'99'
Bern
59'126'

Umliegende Gemeinden

Blonay - Saint-Légier
13'34'
Corseaux
15'23'
Corsier-sur-Vevey
16'33'
Jongny
17'38'
Rivaz
19'17'
Chexbres
18'25'

Zuständige Behörde in La Tour-de-Peilz

Gemeindeverwaltung La Tour-de-Peilz

Website Bauamt

Nützliche Links für La Tour-de-Peilz

Häufige Fragen zur Baubewilligung in La Tour-de-Peilz

Wie hoch ist der Steuerfuss in La Tour-de-Peilz?

Der Steuerfuss in La Tour-de-Peilz beträgt 64% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 58). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 68'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist La Tour-de-Peilz erreichbar?

Das nächste Zentrum von La Tour-de-Peilz ist Vevey (10 Min. Auto, 13 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von La Tour-de-Peilz?

Das Baureglement von La Tour-de-Peilz ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in La Tour-de-Peilz?

Die Baubewilligung in La Tour-de-Peilz wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Vaud beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in La Tour-de-Peilz

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde La Tour-de-Peilz und des Kantons Vaud.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde La Tour-de-Peilz. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).