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Baubewilligung in Lausanne (VD)

Kanton Waadt·PLZ 1000·BFS 5586·142'800 Einwohner

Die Bauvorschriften für Lausanne werden gerade aus dem Baureglement extrahiert. In der Zwischenzeit findest du das Baureglement als PDF.

Steuern & Bevölkerung in Lausanne

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss78%Kanton Ø 69.4% · Rang 278
Einwohner147'429Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 56'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Lausanne

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Cheseaux-sur-Lausanne
20'23'

Zuständige Behörde in Lausanne

Place de la Louve 1, 1003 Lausanne

021 315 21 11

Website Bauamt

Nützliche Links für Lausanne

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Lausanne

Wie hoch ist der Steuerfuss in Lausanne?

Der Steuerfuss in Lausanne beträgt 78% (kantonaler Durchschnitt: 69.4%, Rang 278). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 56'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Lausanne erreichbar?

Das nächste Zentrum von Lausanne ist Prilly (14 Min. Auto, 18 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Lausanne?

Das Baureglement von Lausanne ist als PDF verfügbar unter: https://www.lausanne.ch/officiel/reglements/reglement-communal-sur-le-plan-general-daffectation-et-la-police-des-constructions.html. bivy hat die wichtigsten Vorschriften daraus automatisch extrahiert und zeigt sie oben auf dieser Seite.

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Lausanne?

Die Baubewilligung in Lausanne wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Waadt beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Lausanne und des Kantons Waadt.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Lausanne (https://www.lausanne.ch/officiel/reglements/reglement-communal-sur-le-plan-general-daffectation-et-la-police-des-constructions.html). Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).