bivyBeta

Baubewilligung in Fribourg (FR)

Kanton Freiburg·PLZ 1700·BFS 2196·38'800 Einwohner

Die Bauvorschriften für Fribourg werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Fribourg

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss80%Kanton Ø 79.4% · Rang 53
Einwohner39'636Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 52'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Fribourg

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

Nahe Zentren

Villars-sur-Glâne
12'19'
Bulle
29'57'
Köniz
32'53'
Bern
32'47'
Thun
54'76'
Lausanne
59'72'

Umliegende Gemeinden

Granges-Paccot
12'22'
Givisiez
13'22'
Marly
14'25'
Matran
15'24'
Pierrafortscha
17'31'
Tentlingen
17'30'

Zuständige Behörde in Fribourg

Gemeindeverwaltung Fribourg

Website Bauamt

Nützliche Links für Fribourg

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Fribourg

Wie hoch ist der Steuerfuss in Fribourg?

Der Steuerfuss in Fribourg beträgt 80% (kantonaler Durchschnitt: 79.4%, Rang 53). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 52'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Fribourg erreichbar?

Das nächste Zentrum von Fribourg ist Villars-sur-Glâne (12 Min. Auto, 19 Min. ÖV). Zürich ist in — Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Fribourg?

Das Baureglement von Fribourg ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Fribourg?

Die Baubewilligung in Fribourg wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Freiburg beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

bivy begleitet dein Bauprojekt in Fribourg

Lade dein Baureglement hoch — bivy zeigt dir sofort, welche Vorschriften für dein Projekt gelten.

Weitere Gemeinden in der Nähe

Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Fribourg und des Kantons Freiburg.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

Diese Seite enthält Links zu Websites Dritter (u.a. Raiffeisen Schweiz, kantonale Behörden, Wikipedia). bivy hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und übernimmt keine Verantwortung dafür. Die Verlinkung stellt keine Empfehlung dar.

Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Fribourg. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).