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Baubewilligung in Chur (GR)

Kanton Graubünden·PLZ 7000·BFS 3901·38'400 Einwohner

Die Bauvorschriften für Chur werden gerade aus dem Baureglement extrahiert.

Steuern & Bevölkerung in Chur

Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo

Steuerfuss88%Kanton Ø 87.4% · Rang 45
Einwohner39'904Trend: steigend
Ø EinkommenCHF 59'000Steuerbares Einkommen

Erreichbarkeit von Chur

Mittlere Fahrzeit in Minuten · Raiffeisen Gemeindeinfo

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Zuständige Behörde in Chur

Gemeindeverwaltung Chur

Website Bauamt

Nützliche Links für Chur

Häufige Fragen zur Baubewilligung in Chur

Wie hoch ist der Steuerfuss in Chur?

Der Steuerfuss in Chur beträgt 88% (kantonaler Durchschnitt: 87.4%, Rang 45). Das durchschnittliche steuerbare Einkommen liegt bei CHF 59'000. Quelle: Raiffeisen Gemeindeinfo.

Wie gut ist Chur erreichbar?

Das nächste Zentrum von Chur ist Landquart (23 Min. Auto, 36 Min. ÖV). Zürich ist in 89 Minuten erreichbar.

Wo finde ich das Baureglement von Chur?

Das Baureglement von Chur ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich. Es regelt die zulässigen Bauvorschriften pro Zone (Gebäudehöhe, Grenzabstand, Überbauungsziffer).

Wie beantrage ich eine Baubewilligung in Chur?

Die Baubewilligung in Chur wird beim Bauamt der Gemeinde oder über das kantonale eBau-Portal des Kantons Graubünden beantragt. Benötigte Unterlagen: Situationsplan (1:500), Grundriss- und Schnittspläne, Fassadenpläne, Energienachweis und je nach Projekt weitere Gutachten.

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Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft dar und ersetzen nicht die Konsultation der zuständigen Baubehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Keine Gewähr

bivy unternimmt alle zumutbaren Schritte, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Daten zu gewährleisten. bivy übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Informationen. Bauvorschriften und Gebühren können sich jederzeit ändern. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen der Gemeinde Chur und des Kantons Graubünden.

Keine Haftung

bivy haftet nicht für Verluste oder Schäden (direkte, indirekte und Folgeschäden), die durch die Nutzung dieser Informationen verursacht werden. Insbesondere haftet bivy nicht für Entscheide, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Externe Links

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Datenquellen

Bauvorschriften: Baureglement der Gemeinde Chur. Steuern und Bevölkerung: Raiffeisen Schweiz, Economic Research. Gemeindedaten: Bundesamt für Statistik (BFS).